Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordnete Lück

 

übergibt die durch den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes am 07.06.2016 übersandten Textpassagen des Schlussberichtes für die Stadt Pfungstadt über die 191. Vergleichende Prüfung „Kinderbetreuung“.

 

Die Übermittlung der Textpassagen erfolgte an den Landkreis Darmstadt-Dieburg in seiner Eigenschaft als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG dem Kreistag zuzuleiten.

 

Mit dem Schreiben des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes vom 07.06.2016 wird der Landkreis weiter aufgefordert, bis zum 07.12.2016 zu berichten, inwieweit er beabsichtigt, die Empfehlungen des Schlussberichtes umzusetzen.

 

In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Beschluss des Kreistages des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 25.09.2006 (Vorlage Nr. 1411-2006) hinsichtlich der erarbeiteten gemeinsamen „Empfehlung zur Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg“ wie folgt formuliert:

 

„In Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellte Ausarbeitung „Bedarfsplanung und Qualitätssicherung für die Tagesbetreuung von Kindern von Tageseinrichtungen“ bildet die Grundlage für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Darmstadt-Dieburg.“

 

Der Verwaltung des Jugendamtes wurde hierdurch also kein Auftrag erteilt, Standardvorgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung kreisangehöriger Städte und Gemeinden umzusetzen. Die ausschließliche und eigenverantwortliche Zuständigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (§§ 5, 19 HGO), soziale öffentliche Einrichtungen bereitzustellen, wird durch die Beschlussfassung des Kreistages nicht tangiert. Im Ergebnis sind die Betreuungsstandards in kreisangehörigen Städten und Gemeinden auch das Ergebnis kommunaler Aushandlungs- und Willensbildungsprozesse „vor Ort“ mit Eltern, Trägern und Fachkräften. Es gibt hier trotz der gemeinsamen Empfehlungen auch nach wie vor unterschiedliche Betreuungssituationen im Landkreis. Abweichungen von den Mindeststandardvorgaben des Landes Hessen „nach oben“ sind insbesondere in Kommunen festzustellen, die eine Gebietsgrenze zur Stadt Darmstadt haben und finanzstärker sind, als kleinere Kommunen ohne entsprechende wirtschaftliche Infrastruktur.

 

Die Kritik an den Empfehlungen zur Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist daher zurückzuweisen. Diese haben sich (2. Auflage) vielmehr als gute Verhandlungs- und Gesprächsgrundlage für zu führende Aushandlungsprozesse in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bewährt und stellen kein „Diktat“ des Landkreises Darmstadt-Dieburg an seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden dar.

 

Die Prüfungsbemerkungen des Hessischen Rechnungshofes, die „in etwa“ zeitlich mit den Feststellungen der Bertelsmann Stiftung zur Qualität der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen weitergegeben wurden, verdeutlichen allerdings eine erhebliche Diskrepanz in der Beurteilung der Betreuungssituation von Kindertageseinrichtungen in Hessen.

 

Während der Hessische Rechnungshof Betreuungssettings in Kindertageseinrichtungen zumindest dann kritisch beurteilt, wenn sie  über den Mindeststandardvorgaben des Landes Hessen liegen, sieht die Bertelsmann Stiftung für das Land Hessen aufgrund der von ihr erhobenen Daten durchaus noch einen Nachholbedarf hinsichtlich der Qualität der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen.

 

Die Position der Bertelsmann Stiftung wird zu einem ganz überwiegenden Anteil geteilt von Fachkräften aus dem Bereich der Jugendhilfe.