Beschluss:
Die „Dienstanweisung für die Kreiskasse Darmstadt-Dieburg“
sowie die „Dienstanweisung für die Kreiskasse des Landkreises Darmstadt-Dieburg
als Vollstreckungsbehörde“ werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Beschluss:
Die „Dienstanweisung für die Kreiskasse Darmstadt-Dieburg“
sowie die „Dienstanweisung für die Kreiskasse des Landkreises Darmstadt-Dieburg
als Vollstreckungsbehörde“ werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.