Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Das Pflegegeld für Bereitschaftspflegestellen, die im Auftrag des Jugendamtes Kinder und Jugendliche in Krisensituationen gem. § 42 SGB VIII aufnehmen, wird ab dem 01.10.2016 wie folgt erhöht:

 

 

 

Bereitschaftspflege-geld alt

 

 

Bereitschaftspflege-geld neu

Bis 5. Jahr

1.117,50 (37,25/ Tag)

1.490,00 (49,67/ Tag)

von 6.-11. Jahr

 1.239,00 (41,30/Tag)

1.652,00 (55,07/Tag)

Ab 12. Jahr

1.369,50 (45,65/ Tag)

1.826,00 (60,87/ Tag)

 

 

  1. Die Vorhaltepauschale pro vertraglich vereinbarten Bereitschaftspflegeplatz, die dann gezahlt wird, wenn der Bereitschaftspflegeplatz nicht belegt ist (Vorhaltepauschale), wird von 153,50 € auf 200,00 € erhöht und kommt auch dann zur Auszahlung, wenn ein Platz in einem Monat nicht durchgängig belegt ist (z.B. Belegung nur in der Zeit vom 10. – 15. des Monats).

 

  1. Durch die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. und 2. entsteht, bezogen auf 7 Plätze, ein jährlicher Mehraufwand von ca. 39.000,00€.

 

  1. Unter dem Produkt 1.06.03.07.00 „Inobhutnahme“ stehen die Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung.