Sitzung: 14.09.2016 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0152-2016/DaDi
Beschluss:
Als Strahlenschutzverantwortliche im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wird ab 1. Juli 2016 Frau Pelin Meyer, Betriebsleiterin der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg, benannt.
Die Strahlenschutzverantwortliche darf im Rahmen ihrer Funktion Strahlenschutzbeauftragte für den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg schriftlich bestellen. Die Bestellungen der Strahlenschutzbeauftragten werden der Betriebskommission zur Kenntnis gegeben.