Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Als Strahlenschutzverantwortliche im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wird ab 1. Juli 2016 Frau Pelin Meyer, Betriebsleiterin der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg, benannt.

 

Die Strahlenschutzverantwortliche darf im Rahmen ihrer Funktion Strahlenschutzbeauftragte für den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg schriftlich bestellen. Die Bestellungen der Strahlenschutzbeauftragten werden der Betriebskommission zur Kenntnis gegeben.