Sitzung: 12.09.2016 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0090-2016/DaDi
Beschluss:
- Zur Begleitung der Arbeit der „Kreisagentur für Beschäftigung“ wird gemäß § 43 HKO eine Kommission „Kreisagentur für Beschäftigung“ gebildet.
- Für den Geschäftsgang der Kommission gelten die Regelungen für den Kreisausschuss sinngemäß.
- Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen, wobei auf die Buchstaben d. und e. die Vertretungsregelung des § 62 (2) Satz 3 HGO Anwendung findet:
- die Landrätin oder der Landrat kraft Amtes als Vorsitzende oder Vorsitzender,
- die zuständige Fachdezernentin oder der zuständige Fachdezernent kraft Amtes als stv. Vorsitzende oder stv. Vorsitzender,
- die Finanzdezernentin oder der Finanzdezernent, wenn diese oder dieser sonst nicht in der Kommission vertreten ist,
- 4 weitere Mitglieder des Kreisausschusses, die von diesem zu wählen sind,
- je ein Mitglied auf Vorschlag der im Kreistag vertretenen Fraktionen, und
- ein Mitglied auf Vorschlag der Kreisversammlung der Bürgermeister/-innen, für das ein stellvertretendes Mitglied zu benennen ist.
- Der Kreisausschuss wählt zur Bildung oder Ergänzung des im Betreff genannten Organs:
· 4 Mitglieder
Vorschlagsberechtigung:
· Kreisausschuss
Voraussetzungen:
· Mitglied des Kreisausschusses
Dauer der
Wahlzeit:
· bis zum 31.03.2021
Rechtsgrundlage:
·
Beschluss des Kreisausschusses
Wahlvorschläge:
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Mitglieder |
stv. Mitglieder |
1. |
Hofmann, Doris |
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2. |
Krämer, Christiane |
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3. |
Dr. Sauer, Margarete |
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4. |
Klock, Frank |
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