Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:
1. Gibt es nach der Fertigstellung der neuen Flüchtlingsunterkünfte in Roßdorf und Münster im Landkreis weitere Objekte, die für Flüchtlinge neu gebaut oder umgenutzt werden?
Ja.
2. Hat der Landkreis vor, bei Fortdauer der Anzahl der derzeitigen Flüchtlingszuweisungen weitere Objekte anzumieten?
Ja, wenn die bereits
angemieteten Objekte nicht mehr ausreichen. Dies wird ständig geprüft, ebenso
wie die Aufkündigung von Mietverhältnissen. Gleichzeitig werden momentan von
den Kommunen angemietete Wohnungen geräumt und zurückgegeben. Die
Containeranlage an der Modautalschule in Ernsthofen wurde geräumt und wird
abgebaut.
3. Wenn ja, um welche Objekte handelt es sich (Kommune, Anzahl Plätze)? Wer wird Träger dieser neuen Objekte und wie ist die finanzielle Verpflichtung des Kreises vereinbart? (Dauer Mietvertrag oder Abrechnung nach Belegung)
Die angemieteten
Objekte werden den Kommunen monatlich gemeldet. Je nachdem, ob es sich um ein
Mietobjekt oder eine Betreiberunterkunft handelt, wird im Vertrag eine entsprechende
Miete bzw. ein Tagegeldsatz vereinbart. In den Betreiberunterkünften werden
vertraglich eine Mindestbelegung, die garantiert gezahlt wird und eine
Maximalbelegung geregelt. Der Betreiber verpflichtet sich, die Unterkünfte
entsprechend den Standards des Landkreises auszustatten und hausmeisterlich zu
betreiben.
4. Für wie viele Flüchtlinge stehen derzeit in den Kommunen des Landkreises Unterkünfte zur Verfügung? Wie viele Flüchtlinge sind tatsächlich untergebracht? Wie viele anerkannte Asylbewerber müssen derzeit noch Flüchtlingsunterkünfte nutzen, da sie keine Wohnung auf dem Wohnungsmarkt finden?
Bis Ende des Jahres
werden ca. 5000 Unterkunftsplätze für Asylbewerber geschaffen werden. Zum
31.08.2016 waren 3812 Menschen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zugewiesen.
Derzeit leben 466 anerkannte Flüchtlinge
(Stand 31.08.2016) in vom Landkreis angemieteten Unterkünften.
5. Wer ist zuständig insbesondere für die Behebung von Mängeln und die Ausstattung mit notwendigem Sachmitteln (z.B. Kühlschränke und Waschmaschinen) in den durch den Kreis angemieteten bzw. ihm gehörenden Unterkünften? Ist beabsichtigt, eine zentrale Rufnummer zu schalten, um hier Defizite rasch der Verwaltung weiterleiten zu können?
Die Projektgruppe
Sozialer Wohnungsbau ist dafür zuständig, dass vom Landkreis angemietete
Wohnobjekte entsprechend ausgestattet werden (Betten, Tische, Stühle, Schränke,
Küche,…). Diese Objekte werden dann auch hausmeisterlich durch den Landkreis
bzw. beauftragte Dritte betreut. Bei Betreiberunterkünften ist der Betreiber
für die Ausstattung und die hausmeisterliche Betreuung sowie eine
Ersatzbeschaffung zuständig.
Bauliche Mängel an
Unterkünften werden über Ehrenamtliche bzw. die Bewohner selbst an die soziale
Betreuung gemeldet, die diese dann an die Projektgruppe Wohnungsbau zur
Bearbeitung weiterleitet.
In dringenden Fällen
sind in den Wohnungen die Notfallnummern für Heizungsfirmen etc. hinterlegt.