Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:

 

1.    Gibt es nach der Fertigstellung der neuen Flüchtlingsunterkünfte in Roßdorf und Münster im Landkreis weitere Objekte, die für Flüchtlinge neu gebaut oder umgenutzt werden?

 

Ja.

 

2.    Hat der Landkreis vor, bei Fortdauer der Anzahl der derzeitigen Flüchtlingszuweisungen weitere Objekte anzumieten?

 

Ja, wenn die bereits angemieteten Objekte nicht mehr ausreichen. Dies wird ständig geprüft, ebenso wie die Aufkündigung von Mietverhältnissen. Gleichzeitig werden momentan von den Kommunen angemietete Wohnungen geräumt und zurückgegeben. Die Containeranlage an der Modautalschule in Ernsthofen wurde geräumt und wird abgebaut.

 

3.    Wenn ja, um welche Objekte handelt es sich (Kommune, Anzahl Plätze)? Wer wird Träger dieser neuen Objekte und wie ist die finanzielle Verpflichtung des Kreises vereinbart? (Dauer Mietvertrag oder Abrechnung nach Belegung)

 

Die angemieteten Objekte werden den Kommunen monatlich gemeldet. Je nachdem, ob es sich um ein Mietobjekt oder eine Betreiberunterkunft handelt, wird im Vertrag eine entsprechende Miete bzw. ein Tagegeldsatz vereinbart. In den Betreiberunterkünften werden vertraglich eine Mindestbelegung, die garantiert gezahlt wird und eine Maximalbelegung geregelt. Der Betreiber verpflichtet sich, die Unterkünfte entsprechend den Standards des Landkreises auszustatten und hausmeisterlich zu betreiben.

 

4.      Für wie viele Flüchtlinge stehen derzeit in den Kommunen des Landkreises Unterkünfte zur Verfügung? Wie viele Flüchtlinge sind tatsächlich untergebracht? Wie viele anerkannte Asylbewerber müssen derzeit noch Flüchtlingsunterkünfte nutzen, da sie keine Wohnung auf dem Wohnungsmarkt finden?

 

Bis Ende des Jahres werden ca. 5000 Unterkunftsplätze für Asylbewerber geschaffen werden. Zum 31.08.2016 waren 3812 Menschen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zugewiesen. Derzeit leben  466 anerkannte Flüchtlinge (Stand 31.08.2016) in vom Landkreis angemieteten Unterkünften.

 

5.    Wer ist zuständig insbesondere für die Behebung von Mängeln und die Ausstattung mit notwendigem Sachmitteln (z.B. Kühlschränke und Waschmaschinen) in den durch den Kreis angemieteten bzw. ihm gehörenden Unterkünften? Ist beabsichtigt, eine zentrale Rufnummer zu schalten, um hier Defizite rasch der Verwaltung weiterleiten zu können?

 

Die Projektgruppe Sozialer Wohnungsbau ist dafür zuständig, dass vom Landkreis angemietete Wohnobjekte entsprechend ausgestattet werden (Betten, Tische, Stühle, Schränke, Küche,…). Diese Objekte werden dann auch hausmeisterlich durch den Landkreis bzw. beauftragte Dritte betreut. Bei Betreiberunterkünften ist der Betreiber für die Ausstattung und die hausmeisterliche Betreuung sowie eine Ersatzbeschaffung zuständig.

Bauliche Mängel an Unterkünften werden über Ehrenamtliche bzw. die Bewohner selbst an die soziale Betreuung gemeldet, die diese dann an die Projektgruppe Wohnungsbau zur Bearbeitung weiterleitet.

In dringenden Fällen sind in den Wohnungen die Notfallnummern für Heizungsfirmen etc. hinterlegt.