Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

1.      In welchem Umfang wurden in den vergangenen 5 Jahren Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen auf das Land Hessen (Hessen Mobil) übertragen? In welchem Umfang gab es Planungs- und Bauaufgaben, die auf andere Planungsbüros oder Firmen übertragen wurden?

Von 2011 – 2016 wurden nach der Vereinbarung zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement mit der Erbringung von Leistungen für neun Maßnahmen an Kreisstraßen beauftragt. Diese untergliedern sich in Planungsleistungen, Durchführung von Ausschreibung und Vergabe und die Baudurchführung/Bauabrechnung. Bei einer dieser Maßnahmen handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit einer Kommune. Hier wurden lediglich Planungsleistungen durch Hessen Mobil erbracht, die Baudurchführung erfolgte durch ein Ingenieurbüro im Auftrag der Kommune.

2.      Wieviel Prozent der an Hessen Mobil in den vergangenen 5 Jahren übertragenen Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen konnten innerhalb des zu Beginn festgelegten Kosten- und Zeitrahmens abgeschlossen werden? Wie liegen diese Werte im Vergleich zu ggf. anderen beauftragten Planungsbüros oder Firmen?

Bei einer Maßnahme kam es zu zeitlichen Verzögerungen und Kostensteigerungen. Bei vier Maßnahmen wurde der Zeit- und Kostenrahmen eingehalten bzw. unterschritten. Die restlichen Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Vergleich mit anderen Planungsbüros ist derzeit nicht möglich (die o.g. Gemeinschaftsmaßnahme ist noch nicht abgeschlossen bzw. abgerechnet).

3.      Wie stellt der Landkreis sicher, dass bei der Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben kostengünstig und wirtschaftlich gearbeitet wird? Inwiefern findet zwischen den „Anbietern“ – also Hessen Mobil und sonstige Planungsbüros oder Firmen – Wettbewerb in Bezug auf Kosten, Termintreue, Zuverlässigkeit und Qualität statt?

Aufgrund der mit dem Land Hessen abgeschlossenen neuen Rahmenvereinbarung sind in 2016 Aufträge an Hessen Mobil vergeben worden, die noch nicht abgerechnet sind. Die Vereinbarung sieht eine größtmögliche Transparenz bei Abrechnung der entstandenen Aufwendungen vor. Die neue Vereinbarung ab Januar 2016 sieht die Entscheidungsfreiheit des Landkreises vor, sich projektbezogen auch für einen privaten Anbieter zu entscheiden. Das war nach der vorherigen Vereinbarung  in diesem Umfang nicht der Fall. Die Fortführung bereits begonnener bzw. geplanter Vorhaben mit Hessen Mobil wird als zielführend angesehen. Vergleiche mit privaten Ingenieurbüros sind derzeit noch nicht möglich.

4.      Nach der neuen Vereinbarung zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben auf das Land Hessen wird die Leistung nicht mehr pauschal in Abhängigkeit von den Baukosten vergütet, sondern nach einem festgelegten Stundensatz. Wie stellt der Landkreis sicher, dass bei dieser Regelung die Kosten im Voraus sicher geplant werden können und während der Bearbeitung nicht überschritten werden?

 

Von Seiten Hessen Mobils wird der benötigte Stundenumfang im Voraus kalkuliert. Der Stundensatz ist auf 59 € für das Jahr 2016 festgeschrieben. Eine Überschreitung des kalkulierten Umfangs bedarf einer eingehenden Begründung von Hessen Mobil (auch bei einer pauschalen Festsetzung des Honorars gab es Schwankungen in Abhängigkeit von den entstehenden Baukosten). Von Seiten des Landkreises wird die Kostenentwicklung aufmerksam betrachtet. Die Erkenntnisse werden dann in die Entscheidung über zukünftige Auftragsvergaben mit einfließen.