Anfrage der Fraktion der AfD:
1. In welchem Umfang wurden in den
vergangenen 5 Jahren Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen auf das Land
Hessen (Hessen Mobil) übertragen? In welchem Umfang gab es Planungs- und
Bauaufgaben, die auf andere Planungsbüros oder Firmen übertragen wurden?
Von 2011 – 2016 wurden nach der
Vereinbarung zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement mit der Erbringung von Leistungen
für neun Maßnahmen an Kreisstraßen beauftragt. Diese untergliedern sich in
Planungsleistungen, Durchführung von Ausschreibung und Vergabe und die
Baudurchführung/Bauabrechnung. Bei einer dieser Maßnahmen handelt es sich um
eine Gemeinschaftsmaßnahme mit einer Kommune. Hier wurden lediglich
Planungsleistungen durch Hessen Mobil erbracht, die Baudurchführung erfolgte
durch ein Ingenieurbüro im Auftrag der Kommune.
2. Wieviel Prozent der an Hessen
Mobil in den vergangenen 5 Jahren übertragenen Planungs- und Bauaufgaben an
Kreisstraßen konnten innerhalb des zu Beginn festgelegten Kosten- und
Zeitrahmens abgeschlossen werden? Wie liegen diese Werte im Vergleich zu ggf.
anderen beauftragten Planungsbüros oder Firmen?
Bei einer Maßnahme kam es zu
zeitlichen Verzögerungen und Kostensteigerungen. Bei vier Maßnahmen wurde der
Zeit- und Kostenrahmen eingehalten bzw. unterschritten. Die restlichen
Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Vergleich mit anderen
Planungsbüros ist derzeit nicht möglich (die o.g. Gemeinschaftsmaßnahme ist
noch nicht abgeschlossen bzw. abgerechnet).
3. Wie stellt der Landkreis sicher,
dass bei der Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben kostengünstig und
wirtschaftlich gearbeitet wird? Inwiefern findet zwischen den „Anbietern“ –
also Hessen Mobil und sonstige Planungsbüros oder Firmen – Wettbewerb in Bezug
auf Kosten, Termintreue, Zuverlässigkeit und Qualität statt?
Aufgrund der mit dem Land Hessen
abgeschlossenen neuen Rahmenvereinbarung sind in 2016 Aufträge an Hessen Mobil
vergeben worden, die noch nicht abgerechnet sind. Die Vereinbarung sieht eine
größtmögliche Transparenz bei Abrechnung der entstandenen Aufwendungen vor. Die
neue Vereinbarung ab Januar 2016 sieht die Entscheidungsfreiheit des
Landkreises vor, sich projektbezogen auch für einen privaten Anbieter zu
entscheiden. Das war nach der vorherigen Vereinbarung in diesem Umfang nicht der Fall. Die
Fortführung bereits begonnener bzw. geplanter Vorhaben mit Hessen Mobil wird
als zielführend angesehen. Vergleiche mit privaten Ingenieurbüros sind derzeit
noch nicht möglich.
4. Nach der neuen Vereinbarung zur
Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben auf das Land Hessen wird die Leistung
nicht mehr pauschal in Abhängigkeit von den Baukosten vergütet, sondern nach
einem festgelegten Stundensatz. Wie stellt der Landkreis sicher, dass bei
dieser Regelung die Kosten im Voraus sicher geplant werden können und während
der Bearbeitung nicht überschritten werden?
Von Seiten Hessen Mobils wird der
benötigte Stundenumfang im Voraus kalkuliert. Der Stundensatz ist auf 59 € für
das Jahr 2016 festgeschrieben. Eine Überschreitung des kalkulierten Umfangs
bedarf einer eingehenden Begründung von Hessen Mobil (auch bei einer pauschalen
Festsetzung des Honorars gab es Schwankungen in Abhängigkeit von den
entstehenden Baukosten). Von Seiten des Landkreises wird die Kostenentwicklung
aufmerksam betrachtet. Die Erkenntnisse werden dann in die Entscheidung über
zukünftige Auftragsvergaben mit einfließen.