Beschluss:
- Das Pflegegeld für Bereitschaftspflegestellen, die im Auftrag des Jugendamtes Kinder und Jugendliche in Krisensituationen gem. § 42 SGB VIII aufnehmen, wird ab dem 01.10.2016 wie folgt erhöht:
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Bereitschaftspflege-geld alt |
Bereitschaftspflege-geld neu |
Bis 5. Jahr |
1.117,50 (37,25/ Tag) |
1.490,00
(49,67/ Tag) |
von 6.-11. Jahr |
1.239,00 (41,30/Tag) |
1.652,00 (55,07/Tag) |
Ab 12. Jahr |
1.369,50 (45,65/ Tag) |
1.826,00
(60,87/ Tag) |
- Die Vorhaltepauschale pro vertraglich vereinbarten Bereitschaftspflegeplatz, die dann gezahlt wird, wenn der Bereitschaftspflegeplatz nicht belegt ist (Vorhaltepauschale), wird von 153,50 € auf 200,00 € erhöht und kommt auch dann zur Auszahlung, wenn ein Platz in einem Monat nicht durchgängig belegt ist (z.B. Belegung nur in der Zeit vom 10. – 15. des Monats).
- Durch die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. und 2. entsteht, bezogen auf 7 Plätze, ein jährlicher Mehraufwand von ca. 39.000,00€.
- Unter dem Produkt 1.06.03.07.00 „Inobhutnahme“ stehen die Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung.