Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage des Abg. Karnbach:

 

Seit mehreren Jahren ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg der Verein "Bunt ohne Braun" aktiv. Der Verein "Bunt ohne Braun" wurde am 08.05.2014 in Pfungstadt gegründet und beruft sich dabei nach allgemeinem Verständnis auf den Beschluss des Kreistages Darmstadt-Dieburg "Stärkung der Demokratie" vom 23.08.2012 (1034-2012/DaDi 23.08.2012 - Referenz 0592-2012/DaDi).

 

Auf der Webseite des Vereines "Bunt ohne Braun" (http://bunt-ohne-braun.de/vorkommnisse/, Stand 02.07.2016, 14:54 MESZ) sind folgende Vorkommnisse dokumentiert:

 

07.11.2013 - Seeheim-Jugenheim, Stolpersteine in Rathausfenster geworfen

21.01.2014 - Seeheim-Jugenheim, Stolperstein in Rathausfenster geworfen

16.07.2014 - Münster, Hakenkreuze an Garagen gesprüht

11.08.2014 - Zwingenberg, Eingangstür der Synagoge mit weißer Farbe beschmiert

28.09.2014 - Rossdorf, Farbschmierer entlang der Bundesstraße 38

15.10.2014 - Zwingenberg, Eingangstür der Synagoge mit weißer Farbe beschmiert

 

Somit wurden 6 (in Worten: s-e-c-h-s) Vorkommnisse über einen Zeitraum von knapp 3 Jahren im Landkreis Darmstadt-Dieburg erfasst. Die Motivation der Täter kann zumindestens in 2 Fällen nicht eindeutig vermutet(!) werden.

 

Wir fragen die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg:

 

1. Mit welchem Beschluss wurde die Unterstützung des Vereins "Bunt ohne Braun" durch den Kreistag Darmstadt-Dieburg nach Gründung desselben legitimiert?

Bitte Beschlussdatum und Aktenzeichen benennen.

 

Der Kreisausschuss hat am 9.4.2013 mit Beschluss zu Vorlage-Nr. 1439-2013/DaDi den Auftrag des Kreistages des Landkreises Darmstadt-Dieburg umgesetzt und die Koordinierung der für die politische Bildung zuständigen Fachbereichsleitung in der Abteilung Volkshochschule übertragen:

 

„Die Koordinierung der Aktionen gegen Rechts gemäß KT-Beschluss vom 24.09.2012 mit Vorlage-Nr.: 1034-20l2l DaDi wird der Abteilung VHS – Zentrum Lebensbegleitendes Lernen, speziell der für politische Bildung zuständigen Fachbereichsleitung übertragen.

 

Diese Beauftragung stellt sich so dar, dass ein auf der politischen Ebene zu gründendes kreisweites „Bündnis gegen Rechts“, das in erster Linie von bürgerschaftlichem Engagement getragen sein soll, organisatorisch unterstützt wird, und Bildungsangebote entwickelt und koordiniert werden.

 

Die Zusammenarbeit mit Ämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie anderen Stellen (Polizei; Schulamt, Kirchen, Gewerkschaften, Sportvereinen etc.) wird gepflegt. Gegenüber dem zuständigen Ausschuss für Schule, Kultur und Sport (SKSA) des Kreistags erfolgt Berichterstattung.

 

Noch vor Beginn der Sommerpause wird eine Auftaktveranstaltung mit Podiumsdiskussion stattfinden. Als Folgeveranstaltung ist ein „Runder Tisch“ vorgesehen, auf dem über die Gründung des kreisweiten „Bündnisses gegen Rechts“ und über mögliche Veranstaltungen gesprochen werden soll.“

 

2. In welcher Form findet die Unterstützung statt?

Bitte nach Art detailliert aufschlüsseln.

 

Die Unterstützung erfolgt gemäß dem Auftrag, der von den politischen Gremien des Landkreises erteilt wurde und ist im Wesentlichen mit der Aufgabenstellung einer Geschäftsstelle zu umschreiben. Detaillierte Arbeitsaufzeichnungen liegen nicht vor.

 

3. Unter welchem Haushaltstitel finden sich etwaige finanzielle Zuwendungen?

3a. Unter welcher Massgabe werden diese zugewiesen?

3b. Wie wird deren Verwendung geprüft?

 

Der Verein erhält keine Zuwendungen des Landkreises.

 

Der Landkreis wurde mit Beschluss des Kreisausschusses vom 12.1.2016 zu Vorlage-Nr. 3271-2015/DaDi Mitglied des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag von 60,00 EUR steht auf dem Produkt 1.01.01.01 und dem Sachkonto 691 0000 haushaltsrechtlich zur Verfügung. Der Beitrag wird durch den Verein angefordert, die Verausgabung aus dem Kreishaushalt unterliegt der Prüfungstätigkeit des Revisionsamt. Die Verwendungsprüfung des Mitgliedsbeitrages ist Aufgabe der Gremien des Vereins. Andere finanzielle Zuwendungen erfolgen nicht.

 

4. Wie hoch waren bzw. sind die Zuwendungen?

Bitte nach Jahr aufschlüsseln.

 

Siehe Frage 3.

 

5. Werden der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg die politischen Aktivitäten des Vereins "Bunt ohne Braun" bekannt gemacht?

Bitte Berichtswege dokumentieren.

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist Mitglied des Vereins, nicht dessen Aufsichtsbehörde. Über die Aktivitäten berichtet der Verein im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederinformation.

 

6. Inwieweit und auf welche Art prüft die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, ob diese Aktivitäten im Einklang mit den vorgeblichen Zielen stehen und damit die Grundlage für die Unterstützung eingehalten werden?

Bitte Prüfprotokolle benennen.

 

Siehe Frage 5.

 

Die Prüfung der Konformität der Aktivitäten des Vereinsvorstandes mit der Vereinssatzung ist Sache der Mitgliederversammlung des Vereins.

 

7. Inwieweit hält die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg die angesichts der geringen Zahl von dokumentierten Vorkommnissen verausgabten finanziellen Mittel für angemessen?

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg führt einen Auftrag des Kreistages des Landkreises Darmstadt-Dieburg aus, der für den Kreisausschuss mit Recht und Gesetz in Einklang steht. Die Fragestellung ist durch den Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu beantworten.

 

8. Liegen der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg Erkenntnisse zur Zusammenarbeit des Vereines "Bunt ohne Braun" mit linkspopulistischen, linksradikalen oder linksextremen Kreisen bzw. in der Vergangenheit von den Verfassungsschutzbehörden beobachteten Organisationen oder mit Mitgliedern vonselben vor?

 

Nein.

 

9. Prüft die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg von sich aus, ob der Verein "Bunt ohne Braun" Kontakte zu linkspopulistischen, linksradikalen oder linksextremen Kreisen bzw. in der Vergangenheit von den Verfassungsschutzbehörden beobachteten Organisationen oder einzelner Mitglieder vonselben unterhält?

 

Für diese Form der Kontrolle und Überwachung hat der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg keine Befugnisse.

 

10. Welche Massnahmen sind von der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg für den Fall, dass dem Verein "Bunt ohne Braun" Kontakte zu linkspopulistischen, linksradikalen oder linksextremistischen Kreisen bzw. in der Vergangenheit von den Verfassungsschutzbehörden beobachteten Organisationen oder einzelner Mitglieder vonselben nachzuweisen sind, vorgesehen?

 

Soweit solche Kontakte auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfolgen und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, besteht grundsätzlich kein Anlass für Maßnahmen. Darüber hinausgehend besteht die Zuständigkeit der judikativen Organe der Bundesrepublik Deutschland.

 

11. Sind Angestellte oder Beamte der Kreistagsverwaltung Darmstadt-Dieburg während ihres Dienstes für den Verein "Bunt ohne Braun" tätig?

 

Siehe Antwort auf Frage 2.

 

12. Werden oder wurden Angestellte oder Beamte der Kreistagsverwaltung Darmstadt-Dieburg für Tätigkeitkeiten im Verein "Bunt ohne Braun" freigestellt?

 

Siehe Antwort auf Frage 2.

 

13. Findet die Kommunikation des Vereins "Bunt ohne Braun" bzw. deren Mitglieder unter Verwendung der Kommunikationsinfrastruktur der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg statt? Falls ja, bitte die entsprechende Regelung für Mitarbeiter der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, die eine solche Nutzung der Kommunikationsstruktur für derartige Zwecke erlaubt, benennen.

 

Siehe Antwort auf Frage 1 und 2.

 

14. Trifft es zu, daß zu der sogenannten Mahnwache gegen die AfD - einer rechtswidrigen Aktion unter massgeblicher Beteiligung des Vereines "Bunt ohne Braun" anläßlich der konstituierenden Sitzung des Kreistages Darmstadt-Dieburg am 02.05.2016 - unter Verwendung einer eMail-Adresse der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg aufgerufen wurde?

 

Es trifft zu, dass hierzu technisch eine E-Mail-Adresse des Kreisausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg genutzt wurde. Aus der Form und dem tatsächlichen Inhalt der E-Mail war eindeutig erkennbar, dass der Absender eine Information des Vereins „Bunt ohne Braun – Bündnis gegen Rechts“ versandt hat.