Anfrage des Abg. Karnbach:
Seit mehreren Jahren ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg der Verein "Bunt ohne Braun" aktiv. Der Verein "Bunt ohne Braun" wurde am 08.05.2014 in Pfungstadt gegründet und beruft sich dabei nach allgemeinem Verständnis auf den Beschluss des Kreistages Darmstadt-Dieburg "Stärkung der Demokratie" vom 23.08.2012 (1034-2012/DaDi 23.08.2012 - Referenz 0592-2012/DaDi).
Auf der Webseite des Vereines "Bunt ohne Braun" (http://bunt-ohne-braun.de/vorkommnisse/, Stand 02.07.2016, 14:54 MESZ) sind folgende Vorkommnisse dokumentiert:
07.11.2013 - Seeheim-Jugenheim, Stolpersteine in Rathausfenster geworfen
21.01.2014 - Seeheim-Jugenheim, Stolperstein in Rathausfenster geworfen
16.07.2014 - Münster, Hakenkreuze an Garagen gesprüht
11.08.2014 - Zwingenberg, Eingangstür der Synagoge mit weißer Farbe beschmiert
28.09.2014 - Rossdorf, Farbschmierer entlang der Bundesstraße 38
15.10.2014 - Zwingenberg, Eingangstür der Synagoge mit weißer Farbe beschmiert
Somit wurden 6 (in Worten: s-e-c-h-s) Vorkommnisse über einen Zeitraum von knapp 3 Jahren im Landkreis Darmstadt-Dieburg erfasst. Die Motivation der Täter kann zumindestens in 2 Fällen nicht eindeutig vermutet(!) werden.
Wir fragen die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg:
1. Mit welchem Beschluss wurde die
Unterstützung des Vereins "Bunt ohne Braun" durch den Kreistag
Darmstadt-Dieburg nach Gründung desselben legitimiert?
Bitte Beschlussdatum und Aktenzeichen
benennen.
Der
Kreisausschuss hat am 9.4.2013 mit Beschluss zu Vorlage-Nr. 1439-2013/DaDi den
Auftrag des Kreistages des Landkreises Darmstadt-Dieburg umgesetzt und die
Koordinierung der für die politische Bildung zuständigen Fachbereichsleitung in
der Abteilung Volkshochschule übertragen:
„Die
Koordinierung der Aktionen gegen Rechts gemäß KT-Beschluss vom 24.09.2012 mit
Vorlage-Nr.: 1034-20l2l DaDi wird der Abteilung VHS – Zentrum
Lebensbegleitendes Lernen, speziell der für politische Bildung zuständigen
Fachbereichsleitung übertragen.
Diese
Beauftragung stellt sich so dar, dass ein auf der politischen Ebene zu
gründendes kreisweites „Bündnis gegen Rechts“, das in erster Linie von
bürgerschaftlichem Engagement getragen sein soll, organisatorisch unterstützt
wird, und Bildungsangebote entwickelt und koordiniert werden.
Die
Zusammenarbeit mit Ämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie
anderen Stellen (Polizei; Schulamt, Kirchen, Gewerkschaften, Sportvereinen
etc.) wird gepflegt. Gegenüber dem zuständigen Ausschuss für Schule, Kultur und
Sport (SKSA) des Kreistags erfolgt Berichterstattung.
Noch
vor Beginn der Sommerpause wird eine Auftaktveranstaltung mit Podiumsdiskussion
stattfinden. Als Folgeveranstaltung ist ein „Runder Tisch“ vorgesehen, auf dem
über die Gründung des kreisweiten „Bündnisses gegen Rechts“ und über mögliche
Veranstaltungen gesprochen werden soll.“
2. In welcher Form findet die Unterstützung
statt?
Bitte nach Art detailliert aufschlüsseln.
Die
Unterstützung erfolgt gemäß dem Auftrag, der von den politischen Gremien des
Landkreises erteilt wurde und ist im Wesentlichen mit der Aufgabenstellung
einer Geschäftsstelle zu umschreiben. Detaillierte Arbeitsaufzeichnungen liegen
nicht vor.
3. Unter welchem Haushaltstitel finden sich
etwaige finanzielle Zuwendungen?
3a. Unter welcher Massgabe werden diese
zugewiesen?
3b. Wie wird deren Verwendung geprüft?
Der
Verein erhält keine Zuwendungen des Landkreises.
Der
Landkreis wurde mit Beschluss des Kreisausschusses vom 12.1.2016 zu Vorlage-Nr.
3271-2015/DaDi Mitglied des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag von 60,00 EUR steht auf
dem Produkt 1.01.01.01 und dem Sachkonto 691 0000 haushaltsrechtlich zur
Verfügung. Der Beitrag wird durch den Verein angefordert, die Verausgabung aus
dem Kreishaushalt unterliegt der Prüfungstätigkeit des Revisionsamt. Die
Verwendungsprüfung des Mitgliedsbeitrages ist Aufgabe der Gremien des Vereins.
Andere finanzielle Zuwendungen erfolgen nicht.
4. Wie hoch waren bzw. sind die Zuwendungen?
Bitte nach Jahr aufschlüsseln.
Siehe
Frage 3.
5. Werden der Kreisverwaltung
Darmstadt-Dieburg die politischen Aktivitäten des Vereins "Bunt ohne
Braun" bekannt gemacht?
Bitte Berichtswege dokumentieren.
Der
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist Mitglied des Vereins,
nicht dessen Aufsichtsbehörde. Über die Aktivitäten berichtet der Verein im
Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederinformation.
6. Inwieweit und auf welche Art prüft die
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, ob diese Aktivitäten im Einklang mit den
vorgeblichen Zielen stehen und damit die Grundlage für die Unterstützung eingehalten
werden?
Bitte Prüfprotokolle benennen.
Siehe
Frage 5.
Die
Prüfung der Konformität der Aktivitäten des Vereinsvorstandes mit der
Vereinssatzung ist Sache der Mitgliederversammlung des Vereins.
7. Inwieweit hält die Kreisverwaltung
Darmstadt-Dieburg die angesichts der geringen Zahl von dokumentierten
Vorkommnissen verausgabten finanziellen Mittel für angemessen?
Der
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg führt einen Auftrag des
Kreistages des Landkreises Darmstadt-Dieburg aus, der für den Kreisausschuss
mit Recht und Gesetz in Einklang steht. Die Fragestellung ist durch den
Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu beantworten.
8. Liegen der Kreisverwaltung
Darmstadt-Dieburg Erkenntnisse zur Zusammenarbeit des Vereines "Bunt ohne
Braun" mit linkspopulistischen, linksradikalen oder linksextremen Kreisen
bzw. in der Vergangenheit von den Verfassungsschutzbehörden beobachteten
Organisationen oder mit Mitgliedern vonselben vor?
Nein.
9. Prüft die Kreisverwaltung
Darmstadt-Dieburg von sich aus, ob der Verein "Bunt ohne Braun" Kontakte
zu linkspopulistischen, linksradikalen oder linksextremen Kreisen bzw. in der Vergangenheit
von den Verfassungsschutzbehörden beobachteten Organisationen oder einzelner Mitglieder
vonselben unterhält?
Für
diese Form der Kontrolle und Überwachung hat der Kreisausschuss des Landkreises
Darmstadt-Dieburg keine Befugnisse.
10. Welche Massnahmen sind von der
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg für den Fall, dass dem Verein "Bunt ohne
Braun" Kontakte zu linkspopulistischen, linksradikalen oder
linksextremistischen Kreisen bzw. in der Vergangenheit von den
Verfassungsschutzbehörden beobachteten Organisationen oder einzelner Mitglieder
vonselben nachzuweisen sind, vorgesehen?
Soweit
solche Kontakte auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
erfolgen und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, besteht grundsätzlich kein
Anlass für Maßnahmen. Darüber hinausgehend besteht die Zuständigkeit der
judikativen Organe der Bundesrepublik Deutschland.
11. Sind Angestellte oder Beamte der
Kreistagsverwaltung Darmstadt-Dieburg während ihres Dienstes für den Verein
"Bunt ohne Braun" tätig?
Siehe
Antwort auf Frage 2.
12. Werden oder wurden Angestellte oder
Beamte der Kreistagsverwaltung Darmstadt-Dieburg für Tätigkeitkeiten im Verein
"Bunt ohne Braun" freigestellt?
Siehe
Antwort auf Frage 2.
13. Findet die Kommunikation des Vereins
"Bunt ohne Braun" bzw. deren Mitglieder unter Verwendung der
Kommunikationsinfrastruktur der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg statt? Falls ja,
bitte die entsprechende Regelung für Mitarbeiter der Kreisverwaltung
Darmstadt-Dieburg, die eine solche Nutzung der Kommunikationsstruktur für
derartige Zwecke erlaubt, benennen.
Siehe
Antwort auf Frage 1 und 2.
14. Trifft es zu, daß zu der sogenannten
Mahnwache gegen die AfD - einer rechtswidrigen Aktion unter massgeblicher
Beteiligung des Vereines "Bunt ohne Braun" anläßlich der
konstituierenden Sitzung des Kreistages Darmstadt-Dieburg am 02.05.2016 - unter
Verwendung einer eMail-Adresse der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg aufgerufen
wurde?
Es trifft zu, dass hierzu technisch eine
E-Mail-Adresse des Kreisausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg genutzt
wurde. Aus der Form und dem tatsächlichen Inhalt der E-Mail war eindeutig
erkennbar, dass der Absender eine Information des Vereins „Bunt ohne Braun –
Bündnis gegen Rechts“ versandt hat.