Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2016 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit der geänderter Haushaltssatzung:

 

 

Haushaltssatzung

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Nachtragshaushaltssatzung des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2016 in seiner Sitzung am 26.09.2016 wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

 

 

im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

 

im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird um 2.440.000 EUR auf 10.405.000 EUR erhöht.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2016 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war, wird für 2016 um 450.000 EUR auf 69.150.000 EUR erhöht.

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 5 Stellenübersicht

 

Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 26.09.2016 beschlossene Stellenübersicht 2016.