Der Kreistag beschließt:
Dem Verkauf der Liegenschaft "alte Hahner Grundschule" (Gemarkung Hahn, Flur 1, Nr. 94, Gernsheimer Straße 91) an die Stadt Pfungstadt wird unter folgender Maßgabe zugestimmt:
- Der Kaufpreis beträgt 230.081,00 €.
- Der Kaufpreis wird fällig bei der Übergabe der Liegenschaft an die Stadt Pfungstadt.
- Die Übergabe erfolgt bei Bezug des Neubaus der Schule auf dem Erbbaupachtgrundstück in der Gemarkung Hahn Flur 6, Nr. 110/2.
- Die Eigentumsumschreibung erfolgt nach der Zahlung des Kaufpreises.
- Der Kaufvertrag ist zeitgleich mit dem Erbbaupachtvertrag (Gemarkung Hahn Flur 6, Nr. 110/2) abzuschließen.
Die Beteiligung der
Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.