Der Kreistag beschließt:
Dem Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Pfungstadt für das Grundstück Flur 6 Nr. 110/2 ("An der Gehrengasse") in der Gemarkung Hahn (7.520 m2) für die Errichtung eines Schulneubaus durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg wird unter den folgenden Eckpunkten zugestimmt:
- Der Landkreis Darmstadt-Dieburg pachtet von der Stadt Pfungstadt das o.g. Grundstück für die Dauer von 99 Jahre.
- Erbbaupacht wird keine erhoben.
- Sämtliche Erschließungskosten, einschließlich der Wasser- und Kanalbeiträge, die im Zusammenhang mit der Ersterschließung des Grundstücks anfallen, trägt die Stadt Pfungstadt als Eigentümerin des Grundstücks.
- Das Schulgebäude ist spätestens bis zum 31.12.2006 fertigzustellen.
- Der Erbbaupachtvertrag ist zeitgleich mit dem Kaufvertrag zum Verkauf der Liegenschaft "alten Hahner Grundschule" (Gemarkung Hahn Flur 1 Nr. 94, Gernsheimer Straße 91) an die Stadt Pfungstadt abzuschließen.
Die Beteiligung der
Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.