Beschluss: Kenntnis genommen

Bericht:

 

Antrag der CDU-Fraktion zur „Prüfung von Abfahrtsanzeigern am Luisenplatz und dem Vorplatz des Hauptbahnhofs“ (21./IV.34)

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Das Thema wurde mit der Stadt Darmstadt und der HEAG mobilo erörtert. Eine richtungsbezogene Darstellung ist technisch schwierig umsetzbar. Deshalb wird eine Gesamtdarstellung empfohlen, wie sie in der Vorhalle des Hauptbahnhofs realisiert ist. Auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs wird der Bedarf für einen Anzeiger nicht dringlich gesehen, da in der Vorhalle bereits ein Anzeiger mit einer Übersicht für alle Linien vorhanden ist. Auf dem Luisenplatz würde ein Anzeiger mit einer Linienübersicht prinzipiell Sinn machen. Allerdings sollte der Anzeiger in das städtebauliche Konzept des Luisenplatzes passen. Dies wird von der Stadt Darmstadt geprüft.

 

Antrag der CDU-Fraktion zur „Prüfung der Verlängerung der S1 von Ober-Roden nach Dieburg“ (20./IV.33)

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Aufgrund der bereits vom RMV durchgeführten Untersuchungen werden die Chancen der Realisierung der Verlängerung der S1 nach Dieburg als gering eingeschätzt. Deshalb hat die DADINA beim RMV angeregt zu prüfen, welche infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Halbstundentakt auf der Dreieichbahn notwendig wären. Hierzu liegen noch keine Ergebnisse vor. Eine entsprechende Verbesserung auf der Dreieichbahn wäre voraussichtlich sowohl bei den Infrastruktur- als auch bei den Betriebskosten deutlich kostengünstiger umzusetzen, als eine Verlängerung der S-Bahn.

 

Anfrage der CDU-Fraktion zu „Sachstand Radboxen mit und ohne E-Bike-Ladestationen im Verbandsgebiet“ (21./IV.38)

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Zu 1. und 2.: Siehe Anlage.

Zu 3.: Der DADINA sind keine E-Bike-Ladestationen im Verbandsgebiet bekannt. Es finden zurzeit Gespräche mit dem RMV statt, der ein eigenes Förderprogramm für solche Anlagen auflegen möchte.

 

Anfrage der CDU-Fraktion zu „Prüfung der Einhaltung von Tarifverträgen für Verkehrsdienstleistungen“ (21./IV.35)

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Es haben noch keine detaillierten Prüfungen durch die DADINA stattgefunden. Es hat aber einzelne Nachfragen bei Unternehmen gegeben, bei denen jeweils die Einhaltung der Tarifverträge bestätigt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Regelungen grundsätzlich eingehalten werden, allerdings werden die Bestimmungen z. B. des LHO-Tarifvertrags teilweise unterschiedlich gehandhabt. Beim Mindestlohn handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, deren Einhaltung nicht durch die DADINA zu kontrollieren ist. Für neu abzuschließende Verkehrsverträge gilt jetzt das neue Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz. Vom Land Hessen wurden der LHO-Tarifvertrag und der TVN als repräsentative Tarifverträge festgestellt. Die Verkehrsunternehmen müssen sich in einer Erklärung verpflichten, die Bestimmungen einzuhalten.

 

Anfrage der CDU-Fraktion zu „Vollständiger Übergangstarif RMV-VRN aus dem DADINA-Gebiet bis Mannheim/Ludwigshafen/Heidelberg“ (21./IV.37)

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Der Gültigkeitsbereich des Übergangstarifs wurde von den beiden Verbünden so festgelegt. Hierfür waren u. a. wirtschaftliche und vertriebliche Erwägungen ausschlaggebend. Der Übergangstarif soll v. a. den Grenzbereich des VRN zum RMV (Kreis Bergstraße, Weinheim) abdecken und nicht den Kernbereich des VRN. Außerdem gab es auf Seiten des VRN Probleme mit dem Vertrieb des Übergangstarifs. Auf den neuen Doppelstock-Triebzügen gilt zwischen Darmstadt und Heidelberg/Mannheim der DB-Tarif, die Fahrt zum oder vom Bahnhof ist darin allerdings nicht enthalten. Die teilweise Gültigkeit des VRN-Tarifs im Odenwaldkreis wäre in dieser Form bei der DADINA nicht machbar, da es um deutlich höhere Fahrgastzahlen und Einnahmensummen geht. Die DADINA hat mit dem VRN eine Regelung zum Anstoßen der Schülerfahrkarten MobiTick und Maxx-Ticket geschlossen. Weitergehende Aktivitäten sind zurzeit nicht geplant.

 

Anfrage der CDU-Fraktion zu „Sachstand LOI mit den Unternehmen des HEAGMobilo-Konzerns“ (21./IV.36)

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Der LOI wurde bisher noch nicht umgesetzt. Im LOI geht es nicht um die Direktvergabe der Busleistungen an die HEAG mobiBus, sondern um den Straßenbahnverkehr und um Infrastrukturleistungen wie das Verkehrsmanagementsystem. Bezüglich der Straßenbahnleistungen ist die DADINA im Gespräch mit der Stadt Darmstadt und der HEAG mobilo. Ein finanzieller Nachteil für die DADINA ist nicht entstanden, da es sich um Leistungen handelt, die zurzeit weitgehend über den Defizitausgleich der HEAG mobilo finanziert werden.