Sitzung: 14.07.2016 Verbandsversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Bericht:
Antrag der CDU-Fraktion zur „Prüfung von Abfahrtsanzeigern am
Luisenplatz und dem Vorplatz des Hauptbahnhofs“ (21./IV.34)
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Das Thema wurde mit der Stadt Darmstadt und der HEAG mobilo
erörtert. Eine richtungsbezogene Darstellung ist technisch schwierig umsetzbar.
Deshalb wird eine Gesamtdarstellung empfohlen, wie sie in der Vorhalle des
Hauptbahnhofs realisiert ist. Auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs wird der
Bedarf für einen Anzeiger nicht dringlich gesehen, da in der Vorhalle bereits
ein Anzeiger mit einer Übersicht für alle Linien vorhanden ist. Auf dem
Luisenplatz würde ein Anzeiger mit einer Linienübersicht prinzipiell Sinn
machen. Allerdings sollte der Anzeiger in das städtebauliche Konzept des Luisenplatzes
passen. Dies wird von der Stadt Darmstadt geprüft.
Antrag
der CDU-Fraktion zur „Prüfung der Verlängerung der S1 von Ober-Roden nach
Dieburg“ (20./IV.33)
Hierzu
wird wie folgt Stellung genommen:
Aufgrund
der bereits vom RMV durchgeführten Untersuchungen werden die Chancen der
Realisierung der Verlängerung der S1 nach Dieburg als gering eingeschätzt. Deshalb
hat die DADINA beim RMV angeregt zu prüfen, welche infrastrukturellen Voraussetzungen
für einen Halbstundentakt auf der Dreieichbahn notwendig wären. Hierzu liegen
noch keine Ergebnisse vor. Eine entsprechende Verbesserung auf der Dreieichbahn
wäre voraussichtlich sowohl bei den Infrastruktur- als auch bei den
Betriebskosten deutlich kostengünstiger umzusetzen, als eine Verlängerung der
S-Bahn.
Anfrage
der CDU-Fraktion zu „Sachstand Radboxen mit und ohne E-Bike-Ladestationen im
Verbandsgebiet“ (21./IV.38)
Hierzu
wird wie folgt Stellung genommen:
Zu
1. und 2.: Siehe Anlage.
Zu
3.: Der DADINA sind keine E-Bike-Ladestationen im Verbandsgebiet bekannt. Es
finden zurzeit Gespräche mit dem RMV statt, der ein eigenes Förderprogramm für
solche Anlagen auflegen möchte.
Anfrage
der CDU-Fraktion zu „Prüfung der Einhaltung von Tarifverträgen für Verkehrsdienstleistungen“
(21./IV.35)
Hierzu
wird wie folgt Stellung genommen:
Es
haben noch keine detaillierten Prüfungen durch die DADINA stattgefunden. Es hat
aber einzelne Nachfragen bei Unternehmen gegeben, bei denen jeweils die
Einhaltung der Tarifverträge bestätigt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die
Regelungen grundsätzlich eingehalten werden, allerdings werden die Bestimmungen
z. B. des LHO-Tarifvertrags teilweise unterschiedlich gehandhabt. Beim
Mindestlohn handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, deren Einhaltung nicht
durch die DADINA zu kontrollieren ist. Für neu abzuschließende Verkehrsverträge
gilt jetzt das neue Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz. Vom Land Hessen
wurden der LHO-Tarifvertrag und der TVN als repräsentative Tarifverträge
festgestellt. Die Verkehrsunternehmen müssen sich in einer Erklärung verpflichten,
die Bestimmungen einzuhalten.
Anfrage
der CDU-Fraktion zu „Vollständiger Übergangstarif RMV-VRN aus dem DADINA-Gebiet
bis Mannheim/Ludwigshafen/Heidelberg“ (21./IV.37)
Hierzu
wird wie folgt Stellung genommen:
Der
Gültigkeitsbereich des Übergangstarifs wurde von den beiden Verbünden so festgelegt.
Hierfür waren u. a. wirtschaftliche und vertriebliche Erwägungen
ausschlaggebend. Der Übergangstarif soll v. a. den Grenzbereich des VRN zum RMV
(Kreis Bergstraße, Weinheim) abdecken und nicht den Kernbereich des VRN.
Außerdem gab es auf Seiten des VRN Probleme mit dem Vertrieb des
Übergangstarifs. Auf den neuen Doppelstock-Triebzügen gilt zwischen Darmstadt
und Heidelberg/Mannheim der DB-Tarif, die Fahrt zum oder vom Bahnhof ist darin
allerdings nicht enthalten. Die teilweise Gültigkeit des VRN-Tarifs im
Odenwaldkreis wäre in dieser Form bei der DADINA nicht machbar, da es um
deutlich höhere Fahrgastzahlen und Einnahmensummen geht. Die DADINA hat mit dem
VRN eine Regelung zum Anstoßen der Schülerfahrkarten MobiTick und Maxx-Ticket
geschlossen. Weitergehende Aktivitäten sind zurzeit nicht geplant.
Anfrage
der CDU-Fraktion zu „Sachstand LOI mit den Unternehmen des HEAGMobilo-Konzerns“
(21./IV.36)
Hierzu
wird wie folgt Stellung genommen:
Der
LOI wurde bisher noch nicht umgesetzt. Im LOI geht es nicht um die
Direktvergabe der Busleistungen an die HEAG mobiBus, sondern um den
Straßenbahnverkehr und um Infrastrukturleistungen wie das
Verkehrsmanagementsystem. Bezüglich der Straßenbahnleistungen ist die DADINA im
Gespräch mit der Stadt Darmstadt und der HEAG mobilo. Ein finanzieller Nachteil
für die DADINA ist nicht entstanden, da es sich um Leistungen handelt, die
zurzeit weitgehend über den Defizitausgleich der HEAG mobilo finanziert werden.