Nachtrag: 13.06.2016

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag befürwortet erweiterte Teilhaberechte der in den Landkreisen lebenden Menschen nach dem Vorbild der §§ 16a-16g Kreisordnung für Schleswig-Holstein. Jedoch sollen die Unterstützerquoten aus § 16f Abs. 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein durch die aus § 8b Abs. 3 HGO ersetzt werden. Der Kreistag beschließt, den im Landkreis Darmstadt-Dieburg lebenden Menschen die Informationsfreiheiten zu gewähren, die durch das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein grundsätzlich ermöglicht werden und die der Landkreis eigenverantwortlich gewähren kann.