Herr Verbandsvorstandsvorsitzender Schellhaas stellt fest, dass er gemäß § 7 Absatz 3 der Verbandssatzung zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung einlädt und am 02.06.2016 die Einladung zu dieser Sitzung den gewählten Mitgliedern der Verbandsversammlung und den Verbandsmitgliedern per Post zugestellt wurde. Die Sitzung wurde zudem unter Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte am 07.06.2016 im Bekanntmachungsorgan öffentlich bekanntgemacht. Er stellt damit fest, dass die Einladung form- und fristgemäß erfolgt ist.

 

Herr Verbandsvorstandsvorsitzender Schellhaas teilt mit, dass die Verbandsversammlung gemäß § 8 Absatz 1 der Verbandssatzung beschlussfähig ist, wenn ordnungsgemäß eingeladen ist und mehr als die Hälfte der satzungsmäßigen Stimmen vertreten ist. Er stellt darauf hin fest, dass 36 Mitglieder anwesend sind und die Verbandsversammlung damit beschlussfähig ist.

 

Abschließend stellt er fest, dass sich gegen die getroffenen Feststellungen aus den Reihen der Verbandsversammlung kein Widerspruch erhebt.