Nachtrag: 25.10.2005

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

In Abänderung des Beschlusses des Kreisausschusses vom 04.10.2005 (Vorlage-Nr. 1063-2005) erfolgt der Erwerb von Naturschutzgrundstücken in den Fluren 14 und 23 der Gemarkung Pfungstadt nicht durch Landverzichtserklärung sondern durch einen notariellen Grundstückskaufvertrag.

 

Weitere inhaltliche Änderungen erfolgen nicht. Es wird auf den Beschluss des Kreisausschusses vom 04.10.2005 verwiesen.

 

Sämtliche Kosten für den Erwerb der Grundstücke werden durch eine Zuwendung des Bundesamtes für Naturschutz vollständig gedeckt.