Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

  1. Der Kreisausschuss
    legt den geprüften Jahresabschluss 2012 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

  1. Der Kreistag beschließt
    den geprüften Jahresabschluss 2012 und erteilt dem Kreisausschuss für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung.