Landrat Schellhaas
gibt den Erlass
des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 02.03.2016 über die
„Gewährung einer außerordentlichen Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zum
Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende“ zur Kenntnis.