Beschluss: Kenntnis genommen

 

Landrat Schellhaas

 

gibt den Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 02.03.2016 über die „Gewährung einer außerordentlichen Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende“ zur Kenntnis.