Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordnete Lück gibt die aktuelle Fassung der turnusmäßig aufzunehmenden Personen ab 01.01.2016 bis 31.03.2016 vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP), sowie eine Aufstellung der untergebrachten Flüchtlinge in den einzelnen Kommunen (Stand 31.12.2015) zur Kenntnis.

 

Beschluss:

 

Aufgrund der Daten des RP wird folgendes beschlossen:

 

  1. Die Verteilung, der dem Landkreis Darmstadt-Dieburg durch das Regierungspräsidium zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt prozentual gemäß der Einwohnerzahl der Kommunen auf Grundlage des Hessischen Statistischen Landesamtes. Siehe Tabelle Anlage 2.

 

  1. Die Aufnahmequote der Kommunen errechnet sich aus den am 31.12.2015 in den einzelnen Kommunen lebenden 2935 Flüchtlingen plus 1590 Personen, die nach derzeitigem Stand dem Landkreis Darmstadt-Dieburg im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.03.2016 zugewiesen werden sollen. Für das 1. Halbjahr wird die Anzahl der Flüchtlinge hoch gerechnet.

 

  1. Die Kommunen, die am 31.12.2015 bereits ihr neues Aufnahmesoll überschritten haben, erhalten im 1. Quartal 2016 keine zusätzlichen Zuweisungen. Frei gewordene Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften werden nachbelegt. Hier handelt es sich um folgende Kommunen: Eppertshausen, Groß-Bieberau, Messel, Modautal, Mühltal und Seeheim-Jugenheim. Der Anteil dieser Kommunen wird entsprechend auf die verbleibenden Kommunen verteilt.

 

  1. Ab dem 01.01.2016 werden neu ankommende Flüchtlinge, gemäß dem prozentualen Einwohneranteil auf die verbleibenden 17 Kommunen verteilt. Aus der in der Anlage 2 beigefügten Tabelle ist zu entnehmen, wie hoch die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.03.2016 und den Zeitraum 01.01.2016 bis 30.06.2016 ist.