Sitzung: 30.05.2016 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3359-2016/DaDi
Jahr 2014:
-Ausweisungsverfügungen: 26
-Verlustfeststellungen von EU Bürgern: 48
-Abschiebungen durch LR Da-Di: 56
-Abschiebungen durch ZAB Darmstadt: 6
-freiwillige Ausreisen durch LR Da-Di
veranlasst: 13, davon 7 abgelehnte Asylbewerber
-freiwillige Ausreisen durch ZAB Darmstadt
veranlasst: 7 abgelehnte Asylbewerber
-Rücküberstellungen nach der
Dublin-Verordnung: 12
Jahr 2015:
-Ausweisungsverfügungen: 33
-Verlustfeststellungen von EU-Bürgern: 57
-Abschiebungen durch LR Da-Di: 55
-Abschiebungen durch ZAB Darmstadt: 40
-freiwillige Ausreisen durch LR Da-Di
veranlasst: 80, davon 74 abgelehnte Asylbewerber
-freiwillige Ausreisen durch die ZAB
Darmstadt veranlasst: 23 abgelehnte Asylbewerber
-Rücküberstellungen nach der
Dublin-Verordnung: 2
Zur Erläuterung ist zu erwähnen, dass es sich
bei den Abschiebungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg hauptsächlich um
Straftäter handelt, die in den JVA´s Weiterstadt und Dieburg inhaftiert sind.
Für diesen Personenkreis entscheidet der Fachbereich Ausländerwesen über den
Erlass einer Ausweisung oder Verlustfeststellung-EU und vollzieht die Abschiebung
in eigener Zuständigkeit.
Hinsichtlich der Abschiebung von abgelehnten
Asylbewerbern liegt die Zuständigkeit bei der ZAB bei dem Regierungspräsidium
Darmstadt. Sobald eine vollziehbare Ablehnung im Asylverfahren vorliegt, wird
die Akte an die genannte Behörde zur Einleitung von Vollzugsmaßnahmen
weitergeleitet. Unsere Ausländerbehörde berät die Flüchtlinge allerdings auch
zu dem Thema Rückkehr, so dass auch einige freiwillige Ausreisen von hier
eingeleitet wurden.