Beschluss: Kenntnis genommen

Auf die Bitte der Abg. Landgraf-Sator (CDU) in der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Generationen und Soziales am 20.01.2016 unter Tagesordnungspunkt 3, gibt Landrat Schellhaas folgende Fallzahlen zur Kenntnis:

 

Jahr 2014:

-Ausweisungsverfügungen: 26

-Verlustfeststellungen von EU Bürgern: 48

-Abschiebungen durch LR Da-Di: 56

-Abschiebungen durch ZAB Darmstadt: 6

-freiwillige Ausreisen durch LR Da-Di veranlasst: 13, davon 7 abgelehnte Asylbewerber

-freiwillige Ausreisen durch ZAB Darmstadt veranlasst: 7 abgelehnte Asylbewerber

-Rücküberstellungen nach der Dublin-Verordnung: 12

 

Jahr 2015:

-Ausweisungsverfügungen: 33

-Verlustfeststellungen von EU-Bürgern: 57

-Abschiebungen durch LR Da-Di: 55

-Abschiebungen durch ZAB Darmstadt: 40

-freiwillige Ausreisen durch LR Da-Di veranlasst: 80, davon 74 abgelehnte Asylbewerber

-freiwillige Ausreisen durch die ZAB Darmstadt veranlasst: 23 abgelehnte Asylbewerber

-Rücküberstellungen nach der Dublin-Verordnung: 2

 

Zur Erläuterung ist zu erwähnen, dass es sich bei den Abschiebungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg hauptsächlich um Straftäter handelt, die in den JVA´s Weiterstadt und Dieburg inhaftiert sind. Für diesen Personenkreis entscheidet der Fachbereich Ausländerwesen über den Erlass einer Ausweisung oder Verlustfeststellung-EU und vollzieht die Abschiebung in eigener Zuständigkeit.

Hinsichtlich der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern liegt die Zuständigkeit bei der ZAB bei dem Regierungspräsidium Darmstadt. Sobald eine vollziehbare Ablehnung im Asylverfahren vorliegt, wird die Akte an die genannte Behörde zur Einleitung von Vollzugsmaßnahmen weitergeleitet. Unsere Ausländerbehörde berät die Flüchtlinge allerdings auch zu dem Thema Rückkehr, so dass auch einige freiwillige Ausreisen von hier eingeleitet wurden.