Der Kreistag beschließt:
Der Kreistag fordert den Hessischen Landtag auf, bei der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes sicherzustellen, dass
· die Bildungsvielfalt erhalten bleibt
· auf die starre Festlegung von Mindestzügigkeit, Richtwerten und Mindestjahrgangsbreiten verzichtet wird
· über die Größe von Schulen und Schulzweigen nicht ohne das Einvernehmen mit dem Schulträger entschieden wird
· Schulzeitverkürzungen nicht dazu führen, dass Realschüler nicht ohne Verlust eines Schulbesuchsjahres in den gymnasialen Zweig wechseln können
· über Schulzeitverkürzungen an Gesamtschulen, vor allem mit Förderstufen, nur im Einvernehmen mit dem Schulträger entschieden wird
· ein Alternativangebot für Alle besteht, die länger zum Abitur brauchen und in deren Nähe kein adäquates Angebot besteht
· der Schulträger grundsätzlich nicht zu Personalkosten im Lehrerbereich herangezogen werden kann und deshalb auf Artikel 7 Abs. 3 des Entwurfs verzichtet wird.
Die Beteiligung der
Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.
Vorlage wurde bereits als
Drucksachen Nr. 1865/VII verschickt.