Der Kreistag beschließt:
1. Der
Kreisausschuss wird gebeten,
1.1. dem Kreistag, über den KSSA, bis zu dessen Sitzung am 4.11.2004, einen umfassenden Bericht vorzulegen, welche Schulen bzw. Schulzweige/Schulstufen in ihrem Bestand gefährdet sind, welche Chancen die Schulen haben und welche Möglichkeiten der Kreis als Schulträger hat, die Schulen in ihrem Bemühen, ein wohnortnahes Angebot zu gewährleisten und ein eigenständiges Profil zu entwickeln, zu unterstützen. Darüber hinaus sind die Folgen abzuschätzen und darzustellen, die die Schließung einer Schulform auf die umliegende Schullandschaft hätte.
1.2. die Ober-Ramstädter Lichtenbergschule bei der Erhaltung der gymnasialen Oberstufe im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
2.
Der
Kreistag fordert das Hessische Kultusministerium auf, aus den geplanten
Änderungen des Schulgesetzes die folgenden Konsequenzen zu ziehen:
2.1.
Erhalt der Schulform Gesamtschule:
Die Gesamtschule ist u. a. durch die Einführung der G-8-Klassen
grundsätzlich gefährdet. Um aber ein breites und auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse ausgerichtetes Schulangebot im Kreis Darmstadt-Dieburg zu erhalten,
sind Maßnahmen notwendig, die die Schulform Gesamtschule dauerhaft sichert und
diese produktiv weiter entwickelt.
2.2.
Erhalt und Ausbau der Durchlässigkeit zwischen den
Schulformen:
Die mit den geplanten Schulgesetzänderungen einhergehende verstärkte
Rückkehr zum dreigliedrigen Schulsystem, wie die CDU-Landesregierung sie
anstrebt, macht dringend konzeptionelle Überlegungen notwendig, wie die
Durchlässigkeit zwischen den Schulformen gewährleistet werden kann. Hier sind
klare Vorgaben des Kultusministeriums notwendig, die eingefordert werden
müssen.
2.3.
Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Ausbau
ganztagstauglicher Schulen:
Die Ausweitung des Nachmittagsunterrichts, auch durch die Einführung von
G-8-Klassen, erfordert an den meisten Kreisschulen den massiven Ausbau der
vorhandenen Infrastruktur (Mensen, Arbeitsplätze für SchülerInnen und
LehrerInnen, usw.). Im Sinne des verfassungsgemäßen Konnexitätsprinzips ist es
nicht hinnehmbar, dass das Land strukturelle Änderungen beschließt, deren
Kosten letztlich aber die einzelnen Schulträger übernehmen müssen.
2.4.
Übernahme der Verantwortung für Schließungen von
Schulzweigen
Wenn aufgrund der angekündigten neuen Mindestjahrgangsstärken Schließungen von
Schulzweigen nötig werden, muss die Hessische Landesregierung dafür auch die
politische Verantwortung tragen und darf diese nicht auf die Kreise und
kreisfreie Städte abwälzen.
Die Beteiligung der
Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.
Vorlage wurde bereits als
Drucksachen Nr. 1857/VII verschickt.