Beschluss:
Der Entwurf des 1.
Nachtragswirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2005 wird gemäß § 5 Ziffer 4
des Eigenbetriebsgesetzes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Entwurf beinhaltet:
1.
a) Die
Neufestsetzung des Erfolgsplanes
in Erträgen von seither 6.560.900 €
um 4.800
€
vermindert auf 6.556.100
€
in den Aufwendungen von seither 5.826.900 €
um 229.250
€
erhöht auf 6.056.150 €
Hieraus ergibt sich ein Jahresgewinn
von 499.950 €.
b) Die Neufestsetzung des Vermögensplanes ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben von bisher 4.189.300 € um 211.900 € erhöht auf 4.401.200 €.
2. Eine Neufestsetzung der Kreditaufnahme von bisher 2.034.000 € auf 2.772.450 €.
3. Keine Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen.
4. Die Festsetzung der Höchstbetrages der bisher vorgesehenen Kassenkredite wird nicht geändert.
5. Keine Veränderung der Stellenübersicht.