Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

a)     Wie wird der Kreis mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs umgehen, wenn das Urteil rechtskräftig wird?

 

Soweit hier bekannt ist, sind die beiden Urteile des VGH Kassel vom 06.09.2005 rechtskräftig. Dies vorausgeschickt teile ich mit, dass die Konsequenzen aus diesen Urteilen zunächst in der kommenden Bürgermeisterdienstversammlung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Landkreises erörtert werden sollen.

 

           Hierzu wird die Verwaltung des Jugendamtes eine Vorlage fertigen.

 

 

b)    Sind Kindergartenplätze der freien Träger im Bedarfsplan des Kreises aufgenommen? Wenn ja, wie viele?

 

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg existieren 70 Kindergärten freier Träger der Jugendhilfe, in denen zum Stichtag 30.04.2004 5.054 mit einer Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes versehene Plätze für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis Schuleintritt zur Verfügung standen.

 

 

c)     Welche Summen müssen voraussichtlich im Wirtschaftsplan 2006 veranschlagt werden?

 

Ich verweise auf die Antwort zu Ziffer 3 der Anfrage der Fraktion der FDP vom 07.09.2005 (Vorlage Nr.: 1032-2005).

 

Ebenso ist das Ergebnis der mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu führenden Gespräche abzuwarten.

 

 

Für die Beantwortung der Anfrage wurden von der Verwaltung ca. 4 Stunden benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von ca. 147,24 € entstanden.