Anfrage der Fraktion der CDU:
a) Wie wird der Kreis mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs umgehen, wenn das Urteil rechtskräftig wird?
Soweit
hier bekannt ist, sind die beiden Urteile des VGH Kassel vom 06.09.2005
rechtskräftig. Dies vorausgeschickt teile ich mit, dass die Konsequenzen aus
diesen Urteilen zunächst in der kommenden Bürgermeisterdienstversammlung mit
den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Landkreises erörtert werden
sollen.
Hierzu wird die Verwaltung des
Jugendamtes eine Vorlage fertigen.
b) Sind Kindergartenplätze der freien Träger im Bedarfsplan des Kreises aufgenommen? Wenn ja, wie viele?
Im
Landkreis Darmstadt-Dieburg existieren 70 Kindergärten freier Träger der
Jugendhilfe, in denen zum Stichtag 30.04.2004 5.054 mit einer Betriebserlaubnis
des Landesjugendamtes versehene Plätze für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr
bis Schuleintritt zur Verfügung standen.
c) Welche Summen müssen voraussichtlich im Wirtschaftsplan 2006 veranschlagt werden?
Ich
verweise auf die Antwort zu Ziffer 3 der Anfrage der Fraktion der FDP vom
07.09.2005 (Vorlage Nr.: 1032-2005).
Ebenso
ist das Ergebnis der mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu führenden Gespräche abzuwarten.
Für die Beantwortung der Anfrage wurden von der Verwaltung ca. 4 Stunden benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von ca. 147,24 € entstanden.