Anfrage der Fraktion der CDU:
- Welche Unterstützungsleistungen bietet die Kreisverwaltung behinderten oder inklusiv beschulten Schulabgängerinnen und Schulabgängern gerade bei der Suche eines Ausbildungs-/Arbeitsplatzes?
Die Kreisagentur für
Beschäftigung hat eine eigene Fachstelle für Menschen mit Behinderung und
Rehabilitanden eingerichtet (siehe dazu: Inklusionsbericht des Landkreises
Darmstadt-Dieburg, S. 21), die mittlerweile sechs Mitarbeiterinnen (4,93
Vollzeitäquivalente) umfasst. Dadurch ist eine enge Zusammenarbeit der
Kreisagentur mit den Reha-Beratern und Reha-Beraterinnen der Arbeitsagentur
gegeben. Die Arbeitsagentur ist Reha-Träger und somit für die Beratung der
Schulabgänger/-innen der Förderschulen (bzw. inklusiv beschulten) zuständig.
Eine Vermittlung und Finanzierung von Reha-Erstausbildungsplätzen findet durch
die Arbeitsagentur statt.
Die Kreisagentur berät und betreut diese
Zielgruppe zusätzlich. Teilweise wird in niederschwellige Maßnahmen vermittelt,
um Übergangszeiten bis zu einer Erstausbildung sinnvoll zu nutzen.
Des Weiteren unterstützt die Kreisagentur
für Beschäftigte eine direkte Integration in den ersten Arbeitsmarkt mit
Unterstützungsangeboten wie der Einstiegsqualifizierung (EQ), dem
Ausbildungszuschuss (AZ) oder dem Eingliederungszuschuss für Menschen mit
Behinderung (EGZ-B).
Das Jugendamt erstellte mit den Ressourcen der Projekte OloV (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf) und RÜM (Regionales Übergangsmanagement) den Flyer „Ausbildung stärken“.
- Wie viele
Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einer Behinderung finden einen
Arbeits-/Ausbildungsplatz außerhalb von Fördereinrichtungen (z. B.
Behindertenwerkstätten)? Wie viele finden keinen Ausbildungs-/Arbeitsplatz
und sind in einer Fördereinrichtung untergebracht?
Im Jahr 2015 haben 148
SGBII-Hilfeempfängerinnen mit Behinderung
unter 25 Jahren eine Ausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige
Arbeit mit Unterstützung durch die KfB aufgenommen.
Weitere Daten durch den Landkreis zu erheben ist nicht möglich. Die Anfrage betrifft vor allem die Bundesagentur für Arbeit.
- Informiert der Landkreis Ausbildungsbetriebe über staatliche Unterstützungsangebote (z. B. Zuschüsse zu Ausbildungsplatzangeboten oder Kostenübernahme für Umbauten am Arbeitsplatz)?
Durch die Fachstelle für Menschen mit
Behinderung/ Rehabilitanden im Fallmanagement der Kreisagentur für
Beschäftigung und einem speziellen Vertreter im Arbeitgeberservice werden
interessierte Arbeitgeber über sämtliche Fördermöglichkeiten hinsichtlich einer
Einstellung eines/einer Leistungsbeziehenden informiert. Hierbei geht es um
Leistungen des Bundes nach dem SGB III, um Leistungen durch das Land
(HePAS-Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen
schwerbehinderter Menschen) oder im Einzelfall um Leistungen durch vorrangige
Kostenträger wie beispielsweise der deutschen Rentenversicherung.
- Wie ist der Sachstand der Umsetzung des rot-grünen Antrages „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Landkreis Darmstadt-Dieburg“ vom 14. Mai 2012?
Die Ist-Analyse über die bisherigen
Aktivitäten im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde vorgelegt (Vorlage
2641-2015/Da-Di, Januar 2015) und im Internet veröffentlicht. Aufgrund dieser
Ist-Analyse wird in der Verwaltung zurzeit ein Beteiligungskonzept erarbeitet
mit dem Ziel, einen Aktionsplan laut UN-Behindertenrechtskonvention zu
erstellen.
Als Anlauf- und Beratungsstelle für die
Maßnahmen der kreisangehörigen Kommunen fungiert das Büro für
Behindertenangelegenheiten des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Welche weiteren Maßnahmen zur Inklusionsumsetzung in den Schulen plant die Kreisverwaltung?
Wenn behinderte Kinder oder Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule besuchen, wird in der Regel
ein Förderausschuss einberufen. In diesem wird festgelegt, welche
Fördermaßnahmen erforderlich sind und was umgesetzt werden kann, um eine
Beschulung zu ermöglichen.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg als
Schulträger nimmt an Förderausschüssen stimmberechtigt teil, wenn die
Beschulung an einer Regelschule eine besondere räumliche oder sächliche
Leistung erfordert. (§ 54 Abs. 3 HSchG)
Die Erfahrungen zeigen, dass, je nach
Förderbedarf des jeweiligen Kindes, eine Vorbereitungszeit für den
Förderausschuss benötigt wird. Dies insbesondere dann, wenn die Realisierbarkeit
erforderlicher baulicher Maßnahmen zu beurteilen ist.
Der Fachbereich Schulservice hat daher ein
neues Verfahren entwickelt: Im Monat Februar/März wird bei den Beratungs- und
Förderzentren der verschiedenen Schwerpunkte eine Abfrage gemacht, mit der
Bitte mitzuteilen, für welche Kinder mit Förderbedarf voraussichtlich besondere
Maßnahmen umzusetzen sind.
Als vorbereitende Maßnahme wird dies
ebenfalls dem Da-Di-Werk zur Kenntnis gegeben.
Im Jahr 2015 wurde für behinderte
Schülerinnen und Schüler individuelle Ausstattungen für die Teilnahme am
Unterricht in der Regelschule angeschafft bzw. unterhalten:
Schränke zur Optimierung des Klassenraumes,
Notebooks, portabler Lesetisch, Therapietische und -stühle,
Unterrichtsmaterialien für Inklusionsklassen, Wickeltische, Auflagen und
Fußbänke für den WC-Bereich, Klassensatz höhenverstellbare Stühle, Reparatur
und Anpassung Therapiestühle, Garderobenschränke für Wechselkleidung.
Weiterhin werden für komplette
Inklusionsklassen Ausstattungen und Unterrichtsmittel zur Verfügung gestellt.
Beispielsweise Mobiliar für Ruhe-/Rückzugsbereiche, Materialien, teilweise im
Klassenverband, für den Unterricht wie beispielsweise Montessori-Material:
Perlenmaterial mit Aufgabenkarten, Rechenrahmen, Lese-Rechtschreib-Koffer,
Wortartenschablonen.
Inklusionsmaßnahmen für Beschäftigte an Schulen werden ebenfalls umgesetzt, zum Beispiel: Servierwagen für körperlich eingeschränkte Küchenkräfte, besondere Spülbürsten, Einlagen für Arbeitsschuhe, elektrisch höhenverstellbare Schreibtische für Sekretariate, Telefonschlinge für eine hörbehinderte Sekretärin.