Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

  1. Welche Unterstützungsleistungen bietet die Kreisverwaltung behinderten oder inklusiv beschulten Schulabgängerinnen und Schulabgängern gerade bei der Suche eines Ausbildungs-/Arbeitsplatzes?

 

Die Kreisagentur für Beschäftigung hat eine eigene Fachstelle für Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden eingerichtet (siehe dazu: Inklusionsbericht des Landkreises Darmstadt-Dieburg, S. 21), die mittlerweile sechs Mitarbeiterinnen (4,93 Vollzeitäquivalente) umfasst. Dadurch ist eine enge Zusammenarbeit der Kreisagentur mit den Reha-Beratern und Reha-Beraterinnen der Arbeitsagentur gegeben. Die Arbeitsagentur ist Reha-Träger und somit für die Beratung der Schulabgänger/-innen der Förderschulen (bzw. inklusiv beschulten) zuständig. Eine Vermittlung und Finanzierung von Reha-Erstausbildungsplätzen findet durch die Arbeitsagentur statt.

Die Kreisagentur berät und betreut diese Zielgruppe zusätzlich. Teilweise wird in niederschwellige Maßnahmen vermittelt, um Übergangszeiten bis zu einer Erstausbildung sinnvoll zu nutzen.

Des Weiteren unterstützt die Kreisagentur für Beschäftigte eine direkte Integration in den ersten Arbeitsmarkt mit Unterstützungsangeboten wie der Einstiegsqualifizierung (EQ), dem Ausbildungszuschuss (AZ) oder dem Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderung (EGZ-B).

Das Jugendamt erstellte mit den Ressourcen der Projekte OloV (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf) und RÜM (Regionales Übergangsmanagement) den Flyer „Ausbildung stärken“.

  1. Wie viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einer Behinderung finden einen Arbeits-/Ausbildungsplatz außerhalb von Fördereinrichtungen (z. B. Behindertenwerkstätten)? Wie viele finden keinen Ausbildungs-/Arbeitsplatz und sind in einer Fördereinrichtung untergebracht?

Im Jahr 2015 haben 148 SGBII-Hilfeempfängerinnen mit Behinderung  unter 25 Jahren eine Ausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit mit Unterstützung durch die KfB aufgenommen.

Weitere Daten durch den Landkreis zu erheben ist nicht möglich. Die Anfrage betrifft vor allem die Bundesagentur für Arbeit.   

  1. Informiert der Landkreis Ausbildungsbetriebe über staatliche Unterstützungsangebote (z. B. Zuschüsse zu Ausbildungsplatzangeboten oder Kostenübernahme für Umbauten am Arbeitsplatz)?

 

Durch die Fachstelle für Menschen mit Behinderung/ Rehabilitanden im Fallmanagement  der Kreisagentur für Beschäftigung und einem speziellen Vertreter im Arbeitgeberservice werden interessierte Arbeitgeber über sämtliche Fördermöglichkeiten hinsichtlich einer Einstellung eines/einer Leistungsbeziehenden informiert. Hierbei geht es um Leistungen des Bundes nach dem SGB III, um Leistungen durch das Land (HePAS-Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen) oder im Einzelfall um Leistungen durch vorrangige Kostenträger wie beispielsweise der deutschen Rentenversicherung.

  1. Wie ist der Sachstand der Umsetzung des rot-grünen Antrages „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Landkreis Darmstadt-Dieburg“ vom 14. Mai 2012?

 

Die Ist-Analyse über die bisherigen Aktivitäten im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde vorgelegt (Vorlage 2641-2015/Da-Di, Januar 2015) und im Internet veröffentlicht. Aufgrund dieser Ist-Analyse wird in der Verwaltung zurzeit ein Beteiligungskonzept erarbeitet mit dem Ziel, einen Aktionsplan laut UN-Behindertenrechtskonvention zu erstellen.

Als Anlauf- und Beratungsstelle für die Maßnahmen der kreisangehörigen Kommunen fungiert das Büro für Behindertenangelegenheiten des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Welche weiteren Maßnahmen zur Inklusionsumsetzung in den Schulen plant die Kreisverwaltung?

 

Wenn behinderte Kinder oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule besuchen, wird in der Regel ein Förderausschuss einberufen. In diesem wird festgelegt, welche Fördermaßnahmen erforderlich sind und was umgesetzt werden kann, um eine Beschulung zu ermöglichen.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg als Schulträger nimmt an Förderausschüssen stimmberechtigt teil, wenn die Beschulung an einer Regelschule eine besondere räumliche oder sächliche Leistung erfordert. (§ 54 Abs. 3 HSchG)

Die Erfahrungen zeigen, dass, je nach Förderbedarf des jeweiligen Kindes, eine Vorbereitungszeit für den Förderausschuss benötigt wird. Dies insbesondere dann, wenn die Realisierbarkeit erforderlicher baulicher Maßnahmen zu beurteilen ist.

Der Fachbereich Schulservice hat daher ein neues Verfahren entwickelt: Im Monat Februar/März wird bei den Beratungs- und Förderzentren der verschiedenen Schwerpunkte eine Abfrage gemacht, mit der Bitte mitzuteilen, für welche Kinder mit Förderbedarf voraussichtlich besondere Maßnahmen umzusetzen sind.

Als vorbereitende Maßnahme wird dies ebenfalls dem Da-Di-Werk zur Kenntnis gegeben.

Im Jahr 2015 wurde für behinderte Schülerinnen und Schüler individuelle Ausstattungen für die Teilnahme am Unterricht in der Regelschule angeschafft bzw. unterhalten:

Schränke zur Optimierung des Klassenraumes, Notebooks, portabler Lesetisch, Therapietische und -stühle, Unterrichtsmaterialien für Inklusionsklassen, Wickeltische, Auflagen und Fußbänke für den WC-Bereich, Klassensatz höhenverstellbare Stühle, Reparatur und Anpassung Therapiestühle, Garderobenschränke für Wechselkleidung.

Weiterhin werden für komplette Inklusionsklassen Ausstattungen und Unterrichtsmittel zur Verfügung gestellt. Beispielsweise Mobiliar für Ruhe-/Rückzugsbereiche, Materialien, teilweise im Klassenverband, für den Unterricht wie beispielsweise Montessori-Material: Perlenmaterial mit Aufgabenkarten, Rechenrahmen, Lese-Rechtschreib-Koffer, Wortartenschablonen.

Inklusionsmaßnahmen für Beschäftigte an Schulen werden ebenfalls umgesetzt, zum Beispiel: Servierwagen für körperlich eingeschränkte Küchenkräfte, besondere Spülbürsten, Einlagen für Arbeitsschuhe, elektrisch höhenverstellbare Schreibtische für Sekretariate, Telefonschlinge für eine hörbehinderte Sekretärin.