Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die vom Kreisausschuss gemäß § 114d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellte Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 2. Nachtragswirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird in der vorgelegten Fassung mit den Änderungen durch Vorlage-Nr. 1126-2005 beschlossen.

 

Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:

 

-         Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 191.993.970 EUR und in den Aufwendungen auf 232.408.385 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Investitionsplans in den Einnahmen auf 10.246.685 EUR und in den Ausgaben auf 18.250.230 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Kredite auf 8.076.435 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.976.200 EUR.

-         Keine Veränderung des Höchstbetrages für Kassenkredite.

-         Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage.

-         Neufestsetzung des Stellenplanes.