Sitzung: 14.11.2005 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die vom Kreisausschuss gemäß § 114d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellte Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 2. Nachtragswirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird in der vorgelegten Fassung mit den Änderungen durch Vorlage-Nr. 1126-2005 beschlossen.
Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:
- Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 191.993.970 EUR und in den Aufwendungen auf 232.408.385 EUR.
- Die Neufestsetzung des Investitionsplans in den Einnahmen auf 10.246.685 EUR und in den Ausgaben auf 18.250.230 EUR.
- Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Kredite auf 8.076.435 EUR.
- Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.976.200 EUR.
- Keine Veränderung des Höchstbetrages für Kassenkredite.
- Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage.
- Neufestsetzung des Stellenplanes.