Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Klaus Peter Schellhaas gibt den als Anlage beigefügen Vierteljahresbericht für das III. Quartal 2015 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.

 

Nach den Bestimmungen des § 3 Krankenhausbetriebsverordnung und des § 21 Eigenbetriebsgesetz hat die Krankenhausbetriebsleitung den Kreisausschuss und die Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.

 

Mit dem beiliegenden Vierteljahresbericht kommt die Betriebsleitung dieser Verpflichtung nach.