Nachtrag: 13.10.2005

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der in Anlage 1 dargestellten Zielstruktur von Senio-Zweckverband (Senio) und Seniorendienstleistungs g GmbH Gersprenz (Gersprenz) wird zugestimmt.

 

  1. Die entsprechenden Vertreter der Gemeinde bzw. der Stadt bzw. des Kreises werden beauftragt, den zur Umsetzung erforderlichen Beschlüssen gemäß Anlage 2 in den Gremien von Senio und Gersprenz zuzustimmen.

 

  1. Die von der Gemeinde bzw. der Stadt bzw. dem Kreis unmittelbar gehaltene Anteile an der Seniorendienstleistungs gGmbH Gersprenz werden als Schenkung dem Senio-Verband mit der Maßgabe übertragen,

 

    • dass der Senio-Verband vorher alle Grundstücke und Gebäude der Gersprenz erwirbt und dann als nach sozialen und wirtschaftlichen Aspekten arbeitende Besitzgesellschaft diese für eine bedarfsgerechte Heimplatzversorgung von der Gersprenz aufgebaute soziale Infrastruktur dauerhaft unterhält, weiterentwickelt sowie bedarfsgerecht ausbaut, jedoch

 

    • keine eigenen Pflegedienstleistungen anbietet. Dies soll alleinige Aufgabe der Gersprenz bleiben, die dann als reine Betreibergesellschaft die hierzu erforderlichen Mietverträge mit Senio abschließt.

 

4.      Der Senio-Verband wird beauftragt, bis zum 30. April 2006 ein Leistungsprofil[1] für sein Tochteruntenehmen Gersprenz zu erstellen, in dem Zielvorgaben für Quantität, Qualität und Wirtschaftlichkeit definiert werden. Die Zielerreichung wird fortlaufend vom Senio-Verband überwacht und jeweils zum 31. März 2007 und 2008 den Verbandsmitgliedern ein Bericht vorgelegt, in dem die IST-Leistungen der Gersprenz Betreibergesellschaft diesen SOLL-Vorgaben per 31. Dezember 2006 bzw. 2007 gegenübergestellt werden.

 

Es wird ausdrücklich zur Kenntnis genommen, dass ausgewiesene Verluste der Gersprenz ausgeglichen werden müssen und eine angemessen Eigenkapitalausstattung erfolgen muss, damit die Gersprenz als Betreibergesellschaft fortbestehen kann. Zur Umsetzung der zuvor beschlossenen Struktur wird ihr der Senio-Verband daher als künftiger Alleingesellschafter bis zu 3 Millionen € zusätzliche Mittel zuführen müssen.



[1] Der Kreisausschuss regt an, den Termin für die Erstellung eines Leistungsprofils wesentlich zu verkürzen.