Nachtrag: 13.10.2005

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird gem. § 114d in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:

 

-         Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 192.987.070 EUR und in den Aufwendungen auf 232.794.500 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Investitionsplans in den Einnahmen auf 10.246.685 EUR und in den Ausgaben auf 18.670.230 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Kredite auf 8.496.435 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.976.200 EUR.

-         Keine Veränderung des Höchstbetrages für Kassenkredite.

-         Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage.

-         Neufestsetzung des Stellenplanes.