Nachtrag: 01.12.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.        Wie hoch ist der aktuelle Stand der Kassenkredite??


Stand 30.11.2015: 136,7 Mio. Euro.
Dazu kommen Verbindlichkeiten gegenüber dem Da-Di-Werk in Höhe von 11,9 Mio. Euro, die je nach Liquiditätslage des Eigenbetriebes, spätestens jedoch zum Jahresabschluss, ausgeglichen werden.

 

2.    In der Einbringungsrede des Landrates wurde von einen Überschuss der Schulumlage 2014 in Höhe von 5,2 Mio. € gesprochen.

a)  Wie ist dieser Überschuss entstanden?

b)  Herr KB Fleischmann soll eine weitere Million Einsparungsmöglichkeit gefunden haben. In welchem Bereich der Schulumlage ist dies der Fall?


Der Überschuss lässt sich in etwa auf folgende Planabweichungen im Jahresabschluss 2014 zurückführen: Mehrerträge bei der Erstattung aus der Eingliederungshilfe für die Schüler-beförderung (1 Mio. €), aus der Auflösung Sonderposten aus Investitionszuweisungen (0,9 Mio. €) und aus der Auflösung von Rückstellungen (1,6 Mio. €); Minderaufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen (1,1 Mio. €), beim Da-Di-Werk (730 T€) und bei den Gast-schulbeiträgen und der Ersatzschulfinanzierung (430 T€); Mehraufwendungen bei den Abschreibungen (288 T€) und den Personalaufwendungen (230 T€).

Die Reduzierung von einer Mio. € im Ansatz 2016 geht zu Lasten der Bauunterhaltung (600 T€) und die Kanalkatasteruntersuchungen (400 T€) im Wirtschaftsplan des Da-Di-Werks.

 

3.    Anfrage Seite 9 Eigenbetriebe

Gemäß dem Genehmigungsvermerk des RP müssen die Kostenentscheidungen in den Eigenbetrieben kritisch überprüft werden.

a)  Welche Überprüfungen wurden durchgeführt?

b)  Welche Ergebnisse liegen vor?

 

Siehe Anlage.

 

4.    Anfrage Seite 11 Freie Träger

a)  Warum erhöhen sich die Entgelte der freien Träger um 4 %, wenn sich der TVöD SuE nur um 3,3 % erhöht?

b)  Wenn diese andere Tarifverträge haben, wäre es wirtschaftlicher mit eigenem Personal die Aufgaben zu übernehmen?

 

Die tarifliche Erhöhung der Entgelte wird nach § 15  der Hessischen Rahmenvereinbarung nach §§ 78 a ff. SGB VIII bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr von der Jugendhilfekommission festgelegt. Die Jugendhilfekommission orientiert sich hierbei am Kommunaltarif, also am TvöD. Zum Zeitpunkt der Ansatzermittlung für den Wirtschaftsplan 2016 lag Beschluss der Jugendhilfekommission für das Jahr 2016 noch nicht vor. Es wurde daher von einer voraussichtlichen tariflichen Steigerung von 4 % ausgegangen.

 

Die freien Träger vergüten ihr Personal entsprechend dem TVöD S+E.

 

5.    Anfrage Seite 11 Verlustausgleich

Was ist vertraglich mit HEAG-mobilo geregelt?

 

Nach § 5 ÖPNVG sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern Aufgabenträger des ÖPNV. Sie nehmen die Aufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Die Aufgabenträger stellen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen des betreffenden Nahverkehrsplanes nach § 14 ÖPNVG sicher. Sie sind zuständig für die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Aufgabenträger sichern nach § 11 ÖPNVG die finanziellen Grundlagen des öffentlichen Personennahverkehrs unter Berücksichtigung der Finanzierungsleistungen des Bundes und des Landes. Sie übernehmen die Verpflichtungen aus Verträgen nach den §§ 9 und 10 ÖPNVG und aus allgemeinen Vorschriften nach § 5 Abs. 3 Satz 2 ÖPNVG sowie aus Auflegungen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und tragen die Regiekosten der Aufgabenträgerorganisationen.

 

Auf dieser Grundlage besteht seit 1995 ein Vertrag zwischen der Stadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der HEAG. Dieser legt fest, dass die im Querverbund von der HEAG abzudeckenden Verluste der HEAG Verkehrs-GmbH, bei Abwägung aller zu berücksichtigenden Faktoren, auf 25 Mio. DM (jetzt 12.782.297,03 Euro) jährlich begrenzt werden müssen. Alle darüber hinausgehenden Verluste sind anteilig von der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zu tragen.

 

6.    Seite 13 Personalaufwuchs

a)  Personalaufwuchs 2015 T€ 894

Was ist davon für den Bereich Asyl/Flüchtlinge?

b)  Personalaufwuchs 2016 T€ 745

Was ist davon für den Bereich Asyl/Flüchtlinge?

 

a)    250 T€

b) 315 T€

 

7.    Anfrage Seite 13 Zuweisungen i.V.m. Seite 19 KFA 2016 und Schulumlage

Durch den Wegfall der Schulpauschale 1,6 Mio. € und Wegfall Schullastenausgleich 5,6 Mio. € sind die Kosten der Schulträgerschaft 2016 auf 70,481 Mio. (Vorjahr 55,717 Mio.) gestiegen. Kann dieser Betrag durch die höheren Schlüsselzuweisungen 65,155 Mio. statt 44,188 Mio. abgefangen werden um so die Schulumlage zu reduzieren?

 

Nein, da die Schlüsselzuweisungen als allgemeine Finanzzuweisungen dem Produktbereich 16 (Allgemeine Finanzwirtschaft) zuzuordnen sind.

 

8.    Anfrage Seite 16 Flüchtlinge

Wer übernimmt die Sanierungskosten z. B. der kreiseigenen Halle in Weiterstadt und Seeheim-Jugenheim nach Beendigung der Unterbringung – der Landkreis oder das Land Hessen?

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg nimmt die Aufgaben der Bereitstellung und des Betriebs der Notunterkünfte im Auftrag des Landes Hessen wahr. Daher sind auch die Kosten des Rückbaus und der Beseitigung entstandener Beschädigungen in Anspruch genommener Liegenschaften von dort zu tragen.

 

9.    Anfrage Seite 16 Erstattung vom Land Hessen

Pauschale im Haushalt € 562,22 laut HSM beträgt die monatliche Pauschalzahlung € 652,20

Ist die ein Schreib- oder Rechenfehler?

 

Weder noch. Im Text heißt es: „Der Planung 2015 lag noch die längst überholte Pauschale von 562,22 € zu Grunde…“, d. h. der Betrag bezieht sich auf den Zeitpunkt der Haushalts-planung 2015, also Sommer 2014. Damals betrug die Pauschale 562,22 Euro und dieser Betrag wurde auch in den Haushalt 2015 eingestellt, weil zu diesem Zeitpunkt ein Anheben zwar diskutiert, aber noch nicht beschlossen war.

 

10.  Anfrage Seite 17 Jugendhilfe

a)  Welche qualitativen und quantitativen Sparvorgaben gibt es?

b)  Wann und von wem wurden diese o. g. Sparvorgaben beschlossen und bekanntgegeben?

 

Die Formulierung bezieht sich auf verwaltungsinterne Vorgaben innerhalb des Haushalts-aufstellungsprozesses durch die Behördenleitung.

 

11.  Anfrage Seite 20 Vergleich Landkreis - Kommunen

a)  Wurde bei der Übersicht der Kassenkredite einheitlich der Ist-Stand oder die Höchstgrenze angenommen?

b)  Warum sind nur die Kassenkredite und nicht die Pro-Kopf-Verschuldung aufgezeigt?

c)  Sind bei dieser Aufstellung die Kredite aller Eigenbetriebe der Landkreises und der Kommunen mit aufgenommen worden oder nur teilweise?

Eine geringere Verschuldung der Kommunen kann auch ein Zeichen dafür sein, dass die Kommunen schon früher der Sparzwang umgesetzt haben.

 

Es wurde einheitlich der Ist Stand zum 31.12.2014 angenommen. Kassenkredite deshalb, weil sie durchaus als Spiegelbild des Ergebnishaushalts bzw. des Finanzmittelflusses aus Verwaltungstätigkeit dienen und damit eine Aussage über die Haushaltslage und die finanzielle Leistungsfähigkeit ermöglichen. Der „Schuldenstand“ enthält in erster Linie Investitionskredite, denen aber Anlagevermögen gegenüber steht. Eigenbetriebe sind nicht berücksichtigt.

 

12.  Seite 21 Kassenkredite

In der Besprechung in Friedberg am 12. November zwischen Hessischer Landesregierung, Landkreise und Kommunen wurde nichts von einer zwölf monatigen Zahlungsfrist besprochen!!

a)  Welches Zahlungsziel ist mit dem Land Hessen im Bereich der Kostenausstattung der Flüchtlinge vereinbart?

b)  Warum wurden die Aufwendungen in Höhe von 30 Mio. (Betrieb Außenstellen Erstaufnahmeeinrichtung, Notunterkünfte und Verwaltungsaufwuchs) in voller Höhe auf den Kassenkredit hinzugerechnet?

Bei einem Zahlungsziel von 4 Monaten könnte dieser Betrag um 2/3 gekürzt werden und statt 210 Mio. nur 190 Mio. Kassenkredit benötigt werden.

 

Es gibt kein vereinbartes Zahlungsziel mit dem Land im Bereich der Kostenerstattung für Flüchtlinge. Das Land ist allerdings bemüht, die Kostenerstattung in geregelte Bahnen zu lenken.

 

Darüber hinaus dienen Kassenkredite ausschließlich der Liquiditätssicherung. Das bedeutet, dass diese Kredite nur aufgenommen werden, sofern keine oder nicht ausreichend eigene Mittel zur Leistung von Zahlungsverpflichtungen vorhanden sind. Für die Beurteilung der Kassenkredite ist demnach nicht eine Vereinbarung über Erstattung oder Zahlungsziele, sondern vielmehr der tatsächliche Geldfluss maßgeblich. Zum 21.11.2015 haben wir Kassenkredite in Höhe von 133,7 Mio. Euro aufgenommen, wobei im Jahr 2015 ein bisheriger Höchstbetrag von 166,5 Mio. Euro erforderlich war. Der Landkreis zahlt monatlich 35 bis 40 Mio. Euro aus, so dass der Ausfall nur einer Monatseinnahme ohne entsprechende Kreditermächtigung schon zur Zahlungsunfähigkeit führen könnte.  

 

Gespart wird durch eine Senkung der Kassenkreditermächtigung gar nichts, vielmehr schränkt sie die Handlungsfähigkeit der Verwaltung ein und kann ggf. zur Zahlungsunfähigkeit führen. Ist der Kassenkreditrahmen ausgeschöpft, ist keine Zahlung mehr möglich. Die hier vorgenommen Aufstockung der Kassenkreditermächtigung dient ausschließlich der erforderlichen Sicherstellung der Liquidität der Kreisverwaltung.

 

Antrag Seite 21 Kassenkredite

Statt 210 Mio. Kassenkredit sollen nur 190 Mio. zu Verfügung gestellt werden.

Begründung: Der Aufschlag von 30 Mio. aus dem Bereich der Flüchtlinge wird um 20 Mio. Euro gekürzt, da wir von einer maximalen Zahlungsziel von 4 Monaten vom Land

Hessen ausgehen und nicht der komplette Jahresbetrag zu Grunde gelegt werden kann.

 

13.  Anfrage Seite 23 Eigenkapitalquote

Zum 31.12.2016 soll der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Eigenkapitalquote von 6,25 % haben. Was passiert wenn die Eigenkapitalquote unter 0 % fällt und bilanziell der Landkreis überschuldet ist?

 

Nach § 25 Abs. 5 GemHVO ist in der Vermögensrechnung (Bilanz) auf der Aktivseite der Posten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen, wenn für den Ausgleich von Fehlbeträgen kein Eigenkapital mehr zur Verfügung steht. Auch wenn es kein offizielles „Kommunalrating“ gibt, so ist dennoch nicht auszuschließen, dass es in diesem Falle bei der Kreditvergabe zu Schwierigkeiten oder Teuerungen kommen kann.

 

14.  Anfrage Seite 208 Schulgastbeiträge

Warum steigt der Ansatz von 121 auf 216 T€?

 

Unter dem Produkt 1.03.09.01 sind die Kostenerstattungen an die Stadt Darmstadt entsprechend den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen veranschlagt.

Die Erstattung für die Christoph-Graupner-Schule orientiert sich an der ersten Abrechnung für das Jahr 2014. Die Vereinbarung wurde im laufenden Jahr 2014 geschlossen.

Bei der Aufstellung des Haushalts 2015 bestanden keine Erfahrungswerte. Daher ergibt sich in 2016 die Differenz in Höhe von 100.000 für diese Schule gegenüber der Planung 2015.

 Die Verwaltungskostenerstattung für Gastschüler wurde dagegen um 5.000 Euro auf 90.000 gesenkt.  

 

15.  Anfrage Seite 217 Pakt für den Nachmittag

Wo sind die Elternbeiträge und der kommunale Zuschuss verbucht?

 

Der kommunale Zuschuss wird als Ertrag im Wirtschaftsplan der Betreuung Da-Di GmbH zu finden sein, die derzeit in Gründung ist. Bis  zum 31.01.2016 bestehen noch vertragliche Verpflichtungen mit Trägern der betreuenden Grundschulen bzw. Trägern der ganztägigen Angebote an Schulen. Daher wird eine komplette Überleitung in den Pakt für den Nachmittag erst zum 01.02.16 erfolgen. Elternbeiträge in empfohlener Höhe werden durch den Träger des Angebots erhoben.

 

16.  Anfrage Seite 216 Pakt für den Nachmittag

Wie ist die Rechtform gGmbH oder GmbH?

 

Die Betreuung Da-Di GmbH befindet sich in Gründung. Die Beantragung der Anerkennung als „gemeinnützig“ ist vorgesehen.

 

17.  Anfrage Seite 231 Volkshochschule

Kostenstelle 67000000 Miete 61 T€ statt 10 T€

Erklärungen: Darmstadt für ein 2016 beginnendes Projekt 53 T€

       Welches Projekt soll beginnen? Wann und wer hat dieses Projekt beschlossen?

 

       Es handelt sich um die Mietkosten im Rahmen einer geplanten Auftragsmaßnahme zur beruflichen Weiterbildung und Eingliederung. Die Durchführung ist noch nicht beschlossen, was auch ohne das Vorhandensein der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht möglich ist.

 

18.  Anfrage Thema Seite 246 Integrationskurse

Ansatz Lehr und Unterrichtsmaterial 8.000,- unverändert zum Vorjahr

Ansatz Aufwand für Honorarkräfte 10.000,- unverändert zum Vorjahr

Neu: 7.500,- an Sozialkritischer Arbeitskreis zur Förderung von Deutsch- und Integrationskursen

Ist dieser Ansatz ausreichend bei der Anzahl der Flüchtlinge?

Wie viele Kurse können im Jahr 2016 von diesen Mitteln angeboten werden?

Wie viele Kurse müssten angeboten werden um eine gute Integrationsarbeit durchführen zu können?

       Welcher Haushaltsansatz wäre hierfür notwendig?

 

       Die Frage wurde auf Grund der Antwort von Erster Kreisbeigeordneten Lück am 23.11. für erledigt erklärt.

 

19.  Anfrage Seite 312 Förderung der Integration

Neuer Ansatz 4.049,- für Personalkosten

Erhöhung Entschädigung Ehrenamtlicher 23 T€ statt 20 T€

Ist dies im Zusammenhang mit Anfrage 18 ausreichend oder welchen Ansatz müssten wir zur Verfügung stellen?

 

Die ausgewiesenen Personalkosten sind Anteile von hauptamtlichem Personal an diesem Produkt. Inwieweit Ansätze ausreichend sind hängt vom Umfang der zu erbringenden Leistungen ab, aber auch von den erwarteten Programmen von Bund und Land.

 

20.  Anfrage Seite 250 Georg-Christoph-Lichtenbergpreis

Beide Preise sollen in 2016 vergeben werden.

Jugendpreis 1.500,- Lichtenbergpreis 10.000,-

       Im Konto 7290000 stehen nur 1.000,- zur Verfügung

       Wie sollen beide Preise finanziert werden?

 

       Für das Haushaltsjahr 2015 war turnusmäßig die Vergabe des Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises für Literatur vorgesehen. Die hierzu erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2015 berücksichtigt worden. Es ist vorgesehen, diese Mittel zurückzustellen und in 2016 zu verwenden.

 

21.  Anfrage Seite 399 Jugendsozialarbeit an Schulen

Personalkosten 824 statt 760 T€

Warum kommt es zu dieser Kostensteigerung?

 

Der geplante Personalaufwand der in diesem Bereich tätigen Beschäftigten beträgt bei rein organisationsbasierter Betrachtung in 2015 = 649 T€ und in 2016 = 674 T€. Aufgrund der vom zuständigen Fachbereich vorgegebenen Zuordnung der Zeitanteile aller maßgeblichen Bediensteten bzw. der Personalkostenverteilung des fachbereichsinternen Overheads zu den einzelnen Produktbereichen, Produktgruppen bzw. Produkten ergab sich in 2015 ein Ansatz von 760 Tsd. € bzw. ergibt sich für 2016 ein Ansatz von 824 Tsd. €. Die produktgenaue Zuordnung von Personal wird einmal jährlich im Vorfeld der Haushaltserstellung abgefragt.

 

22.  Anfrage Seite 401 Jugendsozialarbeit an Schulen

Der Vertrag an der Joachim-Schumann-Schule in Babenhausen wurde gekündigt.

Welche Auswirkungen hat dies?

 

Die Kündigung hat bislang keine Auswirkungen. Es stellt sich die Frage, ob hier auch nach Wegbrechen der Landesförderung an der Schulsozialarbeit in Babenhausen festgehalten werden soll. Schulsozialarbeit hat an dieser Schule eine Sonderstellung durch die lange Tradition und die erreichten Erfolge. Gerade Babenhausen wird in seiner Infrastruktur durch die Eröffnung der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung vor besondere Heraus-forderungen gestellt werden, die auch das Schulsystem nicht unberührt lassen werden.

 

23.  Anfrage Seite 581/582 Brandschutz Finanzhaushalt

Brandschutz Atemschutzgerätestrecke Investitionen 2018 T€ 800

Ist die Atemschutzgerätestrecke eine „Investitionen von beweglichen Sachanlagen des AV ohne GWG“ oder eine bauliche Anlage?

 

Die geplante Atemschutzübungsanlage ist eine bauliche Anlage, wurde aber als Erwerb von Anlagevermögen zum Haushalt gemeldet.

 

24.  Anfrage Stellenplan Seite 717,724

Zusätzliche Stellen laut Stellenplan:

Gremienmanagement                                                                      1,0

Personal                                                                                        1,0

Revision                                                                                        1,0

Untere staatliche Verw.-Behörde (Kommunalaufsicht)                    1,0

 

a)  Welchem veränderten oder zusätzlichen Aufgabengebiete gibt es gegenüber dem Jahr 2015 um die Notwendigkeit der zusätzlichen Stellen zu erläutern?

b)  Wurde geprüft ob gemäß KGSt.-Prozess aus anderen Fachbereichen Beamte/Arbeitnehmer in diesen Bereich wechseln können.

bb)            Wenn ja, warum war dies nicht möglich?

cc)            Wenn nein, warum wurde dies gemäß HSK nicht untersucht?

 

Gremienmanagement: Im Bereich des Büros der Kreistagsvorsitzenden sind für den Kreistag gegenwärtig zwei Bedienstete zu Schriftführungen gewählt. Die dritte gewählte Schriftführung (Herr Leiß) scheidet mit Ablauf der Wahlzeit zum 31.3.2016 aus, so dass spätestens ab diesem Zeitpunkt keine ausreichende Vertretung mehr besteht. Die Bestellung einer Schriftführung, die diese Aufgabe fachfremd wahrnimmt, wurde geprüft und ausführlich erörtert, auf Grund fehlender Praxis im Vertretungsfall bzw. der hohen Aufwände der Erhaltung des Wissens-standes aber verworfen. Planbare Vertretungssituationen (längere Urlaubszeiten) beschränken sich auf die Zeiten der Sommer- bzw. Winterpause, in denen darüber hinaus der Kreisausschuss weiterhin tagt, vor- und nachbereitet werden muss. In diesem Zeitraum liegen zudem Arbeiten zur allgemeinen Vor- und Nachbereitung sowie die Wartungs- und Pflegearbeiten für das eingesetzte Sitzungsdienstprogramm. Die auch aus dem parlamen-tarischen Raum geforderte Einführung des Sitzungsdienstprogramms sowie die Nutzung weiterer gebotener Möglichkeiten erfordert abschließend die Bereitstellung zeitlicher Ressourcen für Beratung und Betreuung von Fachbereichen, Zweckverbänden und Eigen-betrieben. Hierzu ist eine interne Umorganisation erforderlich. Die damit erzielbaren Qualitäts- und Effizienzsteigerungen (Online-Zugriff auf Unterlagen für Mitglieder weiterer Gremien, verstärkte Nutzung der Online-Einladung, ...) sind leider nicht abschließend zu beziffern.

 

Personal: Für die Personalsachbearbeitung stehen 3,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Die Quantität der Arbeit in diesem Bereich hat in den beiden zurückliegenden Jahren sehr erheblich zugenommen und kann mit dem vorhandenen auf Dauer nicht mehr bewältigt werden. Nicht nur die Zahl der Stellenbesetzungsverfahren hat sich deutlich erhöht. Waren in den Jahren 2008 bis 2013 durchschnittlich knapp 100 durchzuführen, waren es 2014 bereits 119 und im Jahr 2015 bis jetzt 153. Mit einem signifikanten Rückgang ist wegen der stetig zunehmenden Fluktuation in den kommenden Jahren nicht zu rechnen. Auch nimmt die individuelle Fallbearbeitung – auch hier werden die durch die Gesetzgebung gegebenen Möglichkeiten zur Einbindung der Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung und Frauenbeauftragten bei Personalmaßnahmen immer stärker eingefordert – mittlerweile erheblich mehr Zeit in Anspruch.

 

Revision: Die zusätzliche Stelle ist für die Durchführung der Innenrevision beim Eigenbetrieb „Da-Di-Werk“ vorgesehen. Die entstehenden Personalkosten würden vom Eigenbetrieb zu 100% übernommen werden.

 

Untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht): Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der Fachgebietsleitung der Kommunalaufsicht mit Ablauf des 31.8.2014 kam im Stellenplan 2015 eine Stelle für die Sachbearbeitung in Wegfall. Die Erfahrung der letzten 15 Monate hat gezeigt, dass eine dem gesetzlichen Auftrag gerecht werdende Aufgaben-erfüllung nicht mehr in allen Fällen gewährleistet werden kann und die Wiederherstellung der seitherigen Personalausstattung notwendig ist. Die unter den gegebenen Rahmen-bedingungen derzeit mögliche Arbeitsweise birgt erhebliche Risiken für die Rechtmäßigkeit des kommunalen Handelns der Städte und Gemeinden einerseits und für die ordnungsgemäße Abwicklung der sonstigen der Kommunalaufsicht zur Erledigung übertragenen Aufgaben andererseits.

 

Von der Qualität her wäre die Besetzung  der Stellen mit bei der Landkreisverwaltung tätigen Bediensteten grundsätzlich möglich. Inwieweit die dadurch freiwerdenden Stellen unbesetzt bleiben könnten, kann derzeit nicht beurteilt werden. Hierzu bedarf es einer flächendeckenden Geschäftsprozessanalyse, um feststellen zu können, welche Stellen ggf. eingespart werden können. Aktuell wird davon ausgegangen, dass über die gesamte Verwaltung gesehen nicht zu viel Personal/Stellen zur Verfügung steht/stehen, sondern dies/diese nicht in allen Fällen gleichermaßen gerecht verteilt ist/sind. Die Geschäftsprozessanalyse konnte mangels entsprechender Personalressource im Fachgebiet 221.1 – Organisation und Postdienste – bisher nur punktuell durchgeführt werden.

 

25.  Anfrage Veränderungen im Stellenplan Seite 721-722

Welche Organisationsveränderung gibt es für die erheblichen Veränderungen?

a)  Verwaltungssteuerung A 14 in A 11

b)  Kultur und Wissenschaft - 1 EG 9 / + 0,5 EG 13

c)  Wasserbehörde - 0,25 EG 6 / + 0,25 EG 9

 

a) Umwandlung eine Leitungsstelle (A 14) in eine Stelle für Sachbearbeitung (A 11)

b) Wegfall der Stelle für eine Musikerzieherin (EG 9), Schaffung einer halben Stelle für päd. Mitarbeit – dauerhafte Fortführung Hessencampus (EG 13)

c) Wegfall eines Anteils bei der Mitarbeit. Erhöhung eines Anteils bei der Sachbearbeitung. Diese Erhöhung ist zwingend notwendig und steht im direkten Zusammenhang mit dem Wegfall einer ganzen Stelle anlässlich des Ausscheidens des Abteilungsleiters zum 31.10.2013 (Abplanung A 13 g. D. im Stellenplan 2014).

 

26.  Anfrage Stellenplan

Welche Hintergründe gibt es für die Neuorganisation des Gebäudemanagement und der Unterhaltsreinigung der Kreishäuser Darmstadt und Dieburg?

 

Die Bauunterhaltung sowie Reinigung der Kreishäuser und der Außenstellen der Kreisverwaltung werden zur Entlastung des Eigenbetriebs Da-Di-Werk bis auf weiteres wieder durch die Kreisverwaltung (Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Organisation) selbst organisiert und wahrgenommen und ermöglichen dem Gebäudemanagement die Konzentration auf die Umsetzung des vom Kreistag beschlossenen Schulbau- und Schulsanierungsprogramms.

 

27.  Anfrage/Antrag Haushaltssicherungskonzept S. 744 Kostenerstattungsansprüche

„Kostenerstattungsansprüche sind zeitnah und intensiv zu verfolgen“.

Was ist damit gemeint?

Gibt es aktuell Verjährungen, da die Vollstreckungsstelle unterbesetzt ist??

Wenn dies der Fall ist beantragen wir den Stellenplan in diesem Bereich um eine Stelle zu erweitern. Die Kosten wurde durch höhere Einnahmen gegenfinanziert werden.

 

Die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen ist gegenüber der eigentlichen Leistungsgewährung nachrangig, so dass bei hoher Arbeitsbelastung bzw. personeller Minderausstattung Erträge nicht zeitnah generiert werden. Mit der Vollstreckungsbehörde hat das nichts zu tun, Verjährungen wegen Unterbesetzung gibt es dort aktuell nicht.

 

28.  Anfrage Seite 744 Personalkosten

„In der Personalbewirtschaftung sind durch interne Maßnahmen, wie Stellenbesetzungssperre und interne Umsetzung, Einsparungen zu erzielen. (500 T€)“

Gemäß HSK 2014 sollten bereits jährlich 10 Stellen abgebaut werden und ab 2016 sollte das Personal jährlich nur noch 1 % mehr kosten.

Warum wurde dieser Beschluss des Kreistages nicht umgesetzt?

 

Im Jahr 2014 wurden durch restriktive Stellenbewirtschaftung 761 Tsd. € eingespart. Im Jahr 2015 werden es voraussichtlich 570 Tsd. € sein. Die Abplanung von jährlich 10 Stellen konnte, wie von Herrn Landrat Schellhaas im Verlauf der Sondersitzung des HFA am 23.11. bereits eingehend erläutert, bisher nicht realisiert werden. Damit einher geht auch, dass der Anstieg der Personalkosten nicht auf 1% begrenzt werden konnte.

 

29.  Anfrage Seite 744 ÖPNV i.V.m Seite 511

„Erreichen der Zielvorgabe gem. Beschluss 2162-2014 im Bereich des ÖPNV: Absenkung des Zuschussbedarfs auf Basis 2014 um 5 % (502 T€)

Warum wurde dieser Beschluss nicht umgesetzt und stattdessen erhöht sich der Betrag der HEAG-mobilo um 600 T€?

Welche Großreparaturmaßnahmen mussten getätigt werden?

 

Die Erhöhung des Betrages für den ÖPNV ergibt sich aus höheren Personalaufwendungen durch zusätzliches Personal (Fahrpersonal) sowie tarifbedingten Steigerungen und  Zins-aufwendungen durch die bilanzielle Abzinsung von Rückstellungen gemäß HGB (Zinsschmelze).

 

Daneben sind für das Jahr 2016 folgende uns bekannte Großreparaturmaßnahmen geplant:

Erneuerung eingleisiger Abschnitt der Linie 3 und barrierefreier Ausbau Haltestelle (3,0 Mio. €), Gleisschleife Böllenfalltor (600 T€), Erneuerung von Fahrleitungs- und Fahrstrom-versorgungsanlagen (Kosten 17,0 Mio. € von 2014 bis 2018, davon 7,3 Mio.€ durch Fördermittel gedeckt).

 

30.  Anfrage Seite 744 Verlust Eigenbetrieb Kreiskliniken

„Reduzierung des Verlustes des Eigenbetriebes Kreiskliniken gemäß Nachtragswirtschaftsplan 2015 auf 2,5 Mio. (Einsparung 1,5 Mio.)“

Laut beschlossenem 1. Nachtragswirtschaftsplan Kreiskliniken erhöht sich das Defizit von 3,595 auf 4,512 Mio. €. Der Wirtschaftsplan 2016 sieht einen Verlust von 3,99 Mio. € vor.

Was ist mit dem Satz Reduzierung des Verlustes auf 2,5 Mio. (Einsparung 1,5 Mio. €) gemeint? Auch der Hinweis auf Seite 745 „Trotz Erhöhung der Verlustausgleiche an den Eigenbetrieb Kreiskliniken (um 1,0 Mio.)“ ist in diesem Zusammenhang nicht verständlich.

 

Dem Nachtragswirtschaftsplan der Kreiskliniken ist eine Finanzplanung beigefügt, die ab 2017 nur noch einen Verlust in Höhe von 2,5 Mio. Euro ausweist. Dies stellt gegenüber dem Verlust 2016 von 4,0 Mio. Euro eine Verbesserung von 1,5 Mio. Euro dar.
Die nicht verstandene Formulierung „Trotz Erhöhung…“ bezieht sich (siehe Überschrift)
auf die Abweichung zur Finanzplanung des Vorjahres. Dort war der Verlustausgleich für
die Kreiskliniken um 1 Mio. Euro niedriger ausgewiesen
.

 

31.  Anfrage Seite 745 Öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte

„Kostendeckung nicht in allen Bereichen erwünscht bzw. umsetzbar“

a)  In welchen Bereichen ist die Kostendeckung entgegen GemHVO nicht erwünscht?

aa) Wer hat das wann beschlossen?

b)  In welchen Bereichen ist die Kostendeckung entgegen GemHVO nicht umsetzbar?

bb) War hat das wann beschlossen?

 

Da wir ohne den KGSt.-Prozessbeschluss noch nicht beschlossen haben, was sich der Landkreis leisten kann (CDU) oder will (SPD und Grüne) wundern wir uns, wer jetzt festgelegt hat, wo eine Kostendeckung nicht erwünscht ist!

 

Die Gebührensatzungen und damit auch der Kostendeckungsgrad werden grundsätzlich vom Kreistag beschlossen. Dort werden auch Ausnahmetatbestände von der Gebührenpflicht beschlossen (z. B. Betreuende Grundschulen).

 

32.  Anfrage Ver- und Entsorgung / Beteiligungsmanagement

Wo ist die vom ZAS beschlossene Ausschüttung eingeplant?

      

Die geplante Ausschüttung ist, soweit auf den Landkreis entfallend, beim Produkt 110101 unter dem Sachkonto 5640000 eingeplant. Der größte Teil der Ausschüttung fließt jedoch in den ZAW.

 

33.  Anfrage ÖPNV

Laut Aussage von KB Fleischmann in der DADINA:  „Sollen nach der Kommunalwahl 2016 die Kosten für zusätzlich notwendige Fahrten der Kommunen ca. 1 Mio. € in die ÖPNV-Umlage eingerechnet werden. Wie ist dies im Haushalt 2016 berücksichtigt worden?

 

In einer Sitzung des Städte- und Gemeindebeirats wurde diese Frage andiskutiert. Es wurde sich abschließend darauf geeinigt, diese Initiative nach den Kommunalwahlen mit einem neu zusammengesetzten Städte- und Gemeindebeirat zu beraten. Evtl. Änderungen werden daher frühestens im Haushalt 2017 zu berücksichtigen sein.

 

 

Zusätzliche Fragen aus dem HFA vom 23.11.2015:

 

Wurden die Ansätze der GAL 2015 für das Jahr 2016 eingeplant?

 

Die in Ziffer 19 der GAL 2015 aufgelisteten Beschaffungen sind in der Haushaltsplanung enthalten.

 

Ist der KGSt-Prozess bereits abgeschlossen? Bzw. in welcher Phase befinden wir uns und warum?

 

Der KGSt-Prozess „Optimierung des Verwaltungshandelns“ hatte folgende Ziele:

gerechtere Verteilung der Arbeit, mit dem vorhandenen Personal die Aufgaben optimiert erledigen und das Führungsverhalten für alle transparent und nachvollziehbar gestalten.

 

Dabei setzt sich der KGSt-Prozess aus folgenden Schritten zusammen:

strategischer Zielplanung; produktkritische Bestandsaufnahme und

Stärken- und Schwächenanalyse

 

Hinzu kommen die Geschäftsverteilungspläne, Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen.

Darüber hinaus hat die KGSt die Empfehlung abgegeben, eine flächendeckende Geschäfts-prozessanalyse durchzuführen. Dies bedingt umfassende personelle und zeitliche Ressourcen, die derzeit nicht in dem notwendigen Umfang gegeben sind, so dass die flächendeckende Analyse bisher noch nicht durchgeführt werden konnte.

 

Mit Beschluss vom 17.06.2013 hat der Kreistag im Rahmen der strategischen Zielplanung ein Oberziel festgelegt. Die von der KGSt im Rahmen des Projektes vorgeschlagene Priorisierung von Zielen durch die politischen Gremien erfolgte jedoch nicht.

 

Ein weiterer Teil ist die  produktkritische Bestandsaufnahme. Dabei wurden der Verzicht auf Leistungserbringung, die Reduzierung der Standards der Leistungserbringung, die Leistungs-erbringung durch Dritte und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Ertrags-/Erlössituation auf der Ebene aller Produkte des Haushaltes überprüft und diese Ergebnisse zusammen mit Vorschlägen der KGSt von dieser ausgewertet und dokumentiert. Die Dokumentation der produktkritischen Bestandsaufnahme wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt und in die Vorschläge der Haushaltskonsolidierung einbezogen. Die Entscheidung zur Umsetzung der Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung obliegt den politischen Gremien.

 

Aktuell wird an der Umsetzung der Ergebnisse aus der Stärken-/Schwächenanalyse gearbeitet.