Nachtrag: 01.12.2015
Sitzung: 07.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3225-2015/DaDi
Anfrage der Fraktion der CDU:
1. Wie hoch ist der aktuelle Stand der Kassenkredite??
Stand 30.11.2015: 136,7 Mio. Euro.
Dazu kommen Verbindlichkeiten gegenüber dem Da-Di-Werk in Höhe von 11,9 Mio.
Euro, die je nach Liquiditätslage des Eigenbetriebes, spätestens jedoch zum
Jahresabschluss, ausgeglichen werden.
2. In der Einbringungsrede des Landrates wurde von einen Überschuss der Schulumlage 2014 in Höhe von 5,2 Mio. € gesprochen.
a) Wie ist dieser Überschuss entstanden?
b) Herr KB Fleischmann soll eine weitere Million Einsparungsmöglichkeit gefunden haben. In welchem Bereich der Schulumlage ist dies der Fall?
Der Überschuss lässt sich in etwa auf
folgende Planabweichungen im Jahresabschluss 2014 zurückführen: Mehrerträge bei
der Erstattung aus der Eingliederungshilfe für die Schüler-beförderung (1 Mio.
€), aus der Auflösung Sonderposten aus Investitionszuweisungen (0,9 Mio. €) und
aus der Auflösung von Rückstellungen (1,6 Mio. €); Minderaufwendungen bei den
Sach- und Dienstleistungen (1,1 Mio. €), beim Da-Di-Werk (730 T€) und bei den Gast-schulbeiträgen
und der Ersatzschulfinanzierung (430 T€); Mehraufwendungen bei den
Abschreibungen (288 T€) und den Personalaufwendungen (230 T€).
Die Reduzierung von einer Mio. € im Ansatz 2016 geht zu Lasten der Bauunterhaltung (600 T€) und die Kanalkatasteruntersuchungen (400 T€) im Wirtschaftsplan des Da-Di-Werks.
3. Anfrage Seite 9 Eigenbetriebe
Gemäß dem Genehmigungsvermerk des RP müssen die Kostenentscheidungen in den Eigenbetrieben kritisch überprüft werden.
a) Welche Überprüfungen wurden durchgeführt?
b) Welche Ergebnisse liegen vor?
Siehe Anlage.
4. Anfrage Seite 11 Freie Träger
a) Warum erhöhen sich die Entgelte der freien Träger um 4 %, wenn sich der TVöD SuE nur um 3,3 % erhöht?
b) Wenn diese andere Tarifverträge haben, wäre es wirtschaftlicher mit eigenem Personal die Aufgaben zu übernehmen?
Die tarifliche
Erhöhung der Entgelte wird nach § 15 der Hessischen Rahmenvereinbarung
nach §§ 78 a ff. SGB VIII bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr von
der Jugendhilfekommission festgelegt. Die Jugendhilfekommission orientiert sich
hierbei am Kommunaltarif, also am TvöD. Zum Zeitpunkt der Ansatzermittlung für
den Wirtschaftsplan 2016 lag Beschluss der Jugendhilfekommission für das Jahr
2016 noch nicht vor. Es wurde daher von einer voraussichtlichen tariflichen
Steigerung von 4 % ausgegangen.
Die freien
Träger vergüten ihr Personal entsprechend dem TVöD S+E.
5. Anfrage Seite 11 Verlustausgleich
Was ist vertraglich mit HEAG-mobilo geregelt?
Nach § 5 ÖPNVG
sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden mit mehr als
50.000 Einwohnern Aufgabenträger des ÖPNV. Sie nehmen die Aufgabe des
öffentlichen Personennahverkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Die
Aufgabenträger stellen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen des
betreffenden Nahverkehrsplanes nach § 14 ÖPNVG sicher. Sie sind zuständig für die
Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Aufgabenträger sichern nach § 11 ÖPNVG die finanziellen Grundlagen des
öffentlichen Personennahverkehrs unter Berücksichtigung der
Finanzierungsleistungen des Bundes und des Landes. Sie übernehmen die Verpflichtungen
aus Verträgen nach den §§ 9 und 10 ÖPNVG und aus allgemeinen Vorschriften nach § 5 Abs. 3 Satz 2 ÖPNVG sowie aus
Auflegungen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und tragen die
Regiekosten der Aufgabenträgerorganisationen.
Auf dieser
Grundlage besteht seit 1995 ein Vertrag zwischen der Stadt Darmstadt, dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg und der HEAG. Dieser legt fest, dass die im
Querverbund von der HEAG abzudeckenden Verluste der HEAG Verkehrs-GmbH, bei
Abwägung aller zu berücksichtigenden Faktoren, auf 25 Mio. DM (jetzt
12.782.297,03 Euro) jährlich begrenzt werden müssen. Alle darüber
hinausgehenden Verluste sind anteilig von der Stadt Darmstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg zu tragen.
6. Seite 13 Personalaufwuchs
a) Personalaufwuchs 2015 T€ 894
Was ist davon für den Bereich Asyl/Flüchtlinge?
b) Personalaufwuchs 2016 T€ 745
Was ist davon für den Bereich Asyl/Flüchtlinge?
a) 250 T€
b) 315 T€
7. Anfrage Seite 13 Zuweisungen i.V.m. Seite 19 KFA 2016 und Schulumlage
Durch den Wegfall der Schulpauschale 1,6 Mio. € und Wegfall Schullastenausgleich 5,6 Mio. € sind die Kosten der Schulträgerschaft 2016 auf 70,481 Mio. (Vorjahr 55,717 Mio.) gestiegen. Kann dieser Betrag durch die höheren Schlüsselzuweisungen 65,155 Mio. statt 44,188 Mio. abgefangen werden um so die Schulumlage zu reduzieren?
Nein, da die
Schlüsselzuweisungen als allgemeine Finanzzuweisungen dem Produktbereich 16
(Allgemeine Finanzwirtschaft) zuzuordnen sind.
8. Anfrage Seite 16 Flüchtlinge
Wer übernimmt die Sanierungskosten z. B. der kreiseigenen Halle in Weiterstadt und Seeheim-Jugenheim nach Beendigung der Unterbringung – der Landkreis oder das Land Hessen?
Der Landkreis
Darmstadt-Dieburg nimmt die Aufgaben der Bereitstellung und des Betriebs der
Notunterkünfte im Auftrag des Landes Hessen wahr. Daher sind auch die Kosten
des Rückbaus und der Beseitigung entstandener Beschädigungen in Anspruch
genommener Liegenschaften von dort zu tragen.
9. Anfrage Seite 16 Erstattung vom Land Hessen
Pauschale im Haushalt € 562,22 laut HSM beträgt die monatliche Pauschalzahlung € 652,20
Ist die ein Schreib- oder Rechenfehler?
Weder noch. Im
Text heißt es: „Der Planung 2015 lag noch die längst überholte Pauschale von
562,22 € zu Grunde…“, d. h. der Betrag bezieht sich auf den Zeitpunkt der
Haushalts-planung 2015, also Sommer 2014. Damals betrug die Pauschale 562,22
Euro und dieser Betrag wurde auch in den Haushalt 2015 eingestellt, weil zu
diesem Zeitpunkt ein Anheben zwar diskutiert, aber noch nicht beschlossen war.
10. Anfrage Seite 17 Jugendhilfe
a) Welche qualitativen und quantitativen Sparvorgaben gibt es?
b) Wann und von wem wurden diese o. g. Sparvorgaben beschlossen und bekanntgegeben?
Die
Formulierung bezieht sich auf verwaltungsinterne Vorgaben innerhalb des
Haushalts-aufstellungsprozesses durch die Behördenleitung.
11. Anfrage Seite 20 Vergleich Landkreis - Kommunen
a) Wurde bei der Übersicht der Kassenkredite einheitlich der Ist-Stand oder die Höchstgrenze angenommen?
b) Warum sind nur die Kassenkredite und nicht die Pro-Kopf-Verschuldung aufgezeigt?
c) Sind bei dieser Aufstellung die Kredite aller Eigenbetriebe der Landkreises und der Kommunen mit aufgenommen worden oder nur teilweise?
Eine geringere Verschuldung der Kommunen kann auch ein Zeichen dafür sein, dass die Kommunen schon früher der Sparzwang umgesetzt haben.
Es wurde
einheitlich der Ist Stand zum 31.12.2014 angenommen. Kassenkredite deshalb,
weil sie durchaus als Spiegelbild des Ergebnishaushalts bzw. des
Finanzmittelflusses aus Verwaltungstätigkeit dienen und damit eine Aussage über
die Haushaltslage und die finanzielle Leistungsfähigkeit ermöglichen. Der
„Schuldenstand“ enthält in erster Linie Investitionskredite, denen aber
Anlagevermögen gegenüber steht. Eigenbetriebe sind nicht berücksichtigt.
12. Seite 21 Kassenkredite
In der Besprechung in Friedberg am 12. November zwischen Hessischer Landesregierung, Landkreise und Kommunen wurde nichts von einer zwölf monatigen Zahlungsfrist besprochen!!
a) Welches Zahlungsziel ist mit dem Land Hessen im Bereich der Kostenausstattung der Flüchtlinge vereinbart?
b) Warum wurden die Aufwendungen in Höhe von 30 Mio. (Betrieb Außenstellen Erstaufnahmeeinrichtung, Notunterkünfte und Verwaltungsaufwuchs) in voller Höhe auf den Kassenkredit hinzugerechnet?
Bei einem Zahlungsziel von 4 Monaten könnte dieser Betrag um 2/3 gekürzt werden und statt 210 Mio. nur 190 Mio. Kassenkredit benötigt werden.
Es gibt kein
vereinbartes Zahlungsziel mit dem Land im Bereich der Kostenerstattung für
Flüchtlinge. Das Land ist allerdings bemüht, die Kostenerstattung in geregelte
Bahnen zu lenken.
Darüber hinaus
dienen Kassenkredite ausschließlich der Liquiditätssicherung. Das bedeutet,
dass diese Kredite nur aufgenommen werden, sofern keine oder nicht ausreichend
eigene Mittel zur Leistung von Zahlungsverpflichtungen vorhanden sind. Für die
Beurteilung der Kassenkredite ist demnach nicht eine Vereinbarung über Erstattung
oder Zahlungsziele, sondern vielmehr der tatsächliche Geldfluss maßgeblich. Zum
21.11.2015 haben wir Kassenkredite in Höhe von 133,7 Mio. Euro aufgenommen,
wobei im Jahr 2015 ein bisheriger Höchstbetrag von 166,5 Mio. Euro erforderlich
war. Der Landkreis zahlt monatlich 35 bis 40 Mio. Euro aus, so dass der
Ausfall nur einer Monatseinnahme ohne entsprechende Kreditermächtigung schon
zur Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Gespart wird
durch eine Senkung der Kassenkreditermächtigung gar nichts, vielmehr schränkt
sie die Handlungsfähigkeit der Verwaltung ein und kann ggf. zur
Zahlungsunfähigkeit führen. Ist der Kassenkreditrahmen ausgeschöpft, ist keine
Zahlung mehr möglich. Die hier vorgenommen Aufstockung der
Kassenkreditermächtigung dient ausschließlich der erforderlichen Sicherstellung
der Liquidität der Kreisverwaltung.
Antrag Seite 21 Kassenkredite
Statt 210 Mio. Kassenkredit sollen nur 190 Mio. zu Verfügung gestellt werden.
Begründung: Der Aufschlag von 30 Mio. aus dem Bereich der Flüchtlinge wird um 20 Mio. Euro gekürzt, da wir von einer maximalen Zahlungsziel von 4 Monaten vom Land
Hessen ausgehen und nicht der komplette Jahresbetrag zu Grunde gelegt werden kann.
13. Anfrage Seite 23 Eigenkapitalquote
Zum 31.12.2016 soll der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Eigenkapitalquote von 6,25 % haben. Was passiert wenn die Eigenkapitalquote unter 0 % fällt und bilanziell der Landkreis überschuldet ist?
Nach § 25 Abs.
5 GemHVO ist in der Vermögensrechnung (Bilanz) auf der Aktivseite der Posten
„Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen, wenn für den
Ausgleich von Fehlbeträgen kein Eigenkapital mehr zur Verfügung steht. Auch
wenn es kein offizielles „Kommunalrating“ gibt, so ist dennoch nicht
auszuschließen, dass es in diesem Falle bei der Kreditvergabe zu
Schwierigkeiten oder Teuerungen kommen kann.
14. Anfrage Seite 208 Schulgastbeiträge
Warum steigt der Ansatz von 121 auf 216 T€?
Unter dem
Produkt 1.03.09.01 sind die Kostenerstattungen an die Stadt Darmstadt entsprechend
den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen veranschlagt.
Die Erstattung
für die Christoph-Graupner-Schule orientiert sich an der ersten Abrechnung für
das Jahr 2014. Die Vereinbarung wurde im laufenden Jahr 2014 geschlossen.
Bei der
Aufstellung des Haushalts 2015 bestanden keine Erfahrungswerte. Daher ergibt
sich in 2016 die Differenz in Höhe von 100.000 für diese Schule gegenüber der
Planung 2015.
Die
Verwaltungskostenerstattung für Gastschüler wurde dagegen um 5.000 Euro auf
90.000 gesenkt.
15. Anfrage Seite 217 Pakt für den Nachmittag
Wo sind die Elternbeiträge und der kommunale Zuschuss verbucht?
Der kommunale Zuschuss wird als Ertrag im Wirtschaftsplan der Betreuung Da-Di GmbH zu finden sein, die derzeit in Gründung ist. Bis zum 31.01.2016 bestehen noch vertragliche Verpflichtungen mit Trägern der betreuenden Grundschulen bzw. Trägern der ganztägigen Angebote an Schulen. Daher wird eine komplette Überleitung in den Pakt für den Nachmittag erst zum 01.02.16 erfolgen. Elternbeiträge in empfohlener Höhe werden durch den Träger des Angebots erhoben.
16. Anfrage Seite 216 Pakt für den Nachmittag
Wie ist die Rechtform gGmbH oder GmbH?
Die Betreuung
Da-Di GmbH befindet sich in Gründung. Die Beantragung der Anerkennung als „gemeinnützig“
ist vorgesehen.
17. Anfrage Seite 231 Volkshochschule
Kostenstelle 67000000 Miete 61 T€ statt 10 T€
Erklärungen: Darmstadt für ein 2016 beginnendes Projekt 53 T€
Welches Projekt soll beginnen? Wann und wer hat dieses Projekt beschlossen?
Es handelt sich um die
Mietkosten im Rahmen einer geplanten Auftragsmaßnahme zur beruflichen
Weiterbildung und Eingliederung. Die Durchführung ist noch nicht beschlossen,
was auch ohne das Vorhandensein der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht
möglich ist.
18. Anfrage Thema Seite 246 Integrationskurse
Ansatz Lehr und Unterrichtsmaterial 8.000,- unverändert zum Vorjahr
Ansatz Aufwand für Honorarkräfte 10.000,- unverändert zum Vorjahr
Neu: 7.500,- an Sozialkritischer Arbeitskreis zur Förderung von Deutsch- und Integrationskursen
Ist dieser Ansatz ausreichend bei der Anzahl der Flüchtlinge?
Wie viele Kurse können im Jahr 2016 von diesen Mitteln angeboten werden?
Wie viele Kurse müssten angeboten werden um eine gute Integrationsarbeit durchführen zu können?
Welcher Haushaltsansatz wäre hierfür notwendig?
Die Frage wurde auf
Grund der Antwort von Erster Kreisbeigeordneten Lück am 23.11. für erledigt
erklärt.
19. Anfrage Seite 312 Förderung der Integration
Neuer Ansatz 4.049,- für Personalkosten
Erhöhung Entschädigung Ehrenamtlicher 23 T€ statt 20 T€
Ist dies im Zusammenhang mit Anfrage 18 ausreichend oder welchen Ansatz müssten wir zur Verfügung stellen?
Die
ausgewiesenen Personalkosten sind Anteile von hauptamtlichem Personal an diesem
Produkt. Inwieweit Ansätze ausreichend sind hängt vom Umfang der zu
erbringenden Leistungen ab, aber auch von den erwarteten Programmen von Bund
und Land.
20. Anfrage Seite 250 Georg-Christoph-Lichtenbergpreis
Beide Preise sollen in 2016 vergeben werden.
Jugendpreis 1.500,- Lichtenbergpreis 10.000,-
Im Konto 7290000 stehen nur 1.000,- zur Verfügung
Wie sollen beide Preise finanziert werden?
Für das Haushaltsjahr
2015 war turnusmäßig die Vergabe des Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises für
Literatur vorgesehen. Die hierzu erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2015 berücksichtigt
worden. Es ist vorgesehen, diese Mittel zurückzustellen und in 2016 zu
verwenden.
21. Anfrage Seite 399 Jugendsozialarbeit an Schulen
Personalkosten 824 statt 760 T€
Warum kommt es zu dieser Kostensteigerung?
Der geplante
Personalaufwand der in diesem Bereich tätigen Beschäftigten beträgt bei rein
organisationsbasierter Betrachtung in 2015 = 649 T€ und in 2016 = 674 T€.
Aufgrund der vom zuständigen Fachbereich vorgegebenen Zuordnung der Zeitanteile
aller maßgeblichen Bediensteten bzw. der Personalkostenverteilung des
fachbereichsinternen Overheads zu den einzelnen Produktbereichen,
Produktgruppen bzw. Produkten ergab sich in 2015 ein Ansatz von 760 Tsd. € bzw.
ergibt sich für 2016 ein Ansatz von 824 Tsd. €. Die produktgenaue Zuordnung von
Personal wird einmal jährlich im Vorfeld der Haushaltserstellung abgefragt.
22. Anfrage Seite 401 Jugendsozialarbeit an Schulen
Der Vertrag an der Joachim-Schumann-Schule in Babenhausen wurde gekündigt.
Welche Auswirkungen hat dies?
Die Kündigung
hat bislang keine Auswirkungen. Es stellt sich die Frage, ob hier auch nach
Wegbrechen der Landesförderung an der Schulsozialarbeit in Babenhausen
festgehalten werden soll. Schulsozialarbeit hat an dieser Schule eine
Sonderstellung durch die lange Tradition und die erreichten Erfolge. Gerade
Babenhausen wird in seiner Infrastruktur durch die Eröffnung der Außenstelle
der Erstaufnahmeeinrichtung vor besondere Heraus-forderungen gestellt werden,
die auch das Schulsystem nicht unberührt lassen werden.
23. Anfrage Seite 581/582 Brandschutz Finanzhaushalt
Brandschutz Atemschutzgerätestrecke Investitionen 2018 T€ 800
Ist die Atemschutzgerätestrecke eine „Investitionen von beweglichen Sachanlagen des AV ohne GWG“ oder eine bauliche Anlage?
Die geplante
Atemschutzübungsanlage ist eine bauliche Anlage, wurde aber als Erwerb von
Anlagevermögen zum Haushalt gemeldet.
24. Anfrage Stellenplan Seite 717,724
Zusätzliche Stellen laut Stellenplan:
Gremienmanagement 1,0
Personal 1,0
Revision 1,0
Untere staatliche Verw.-Behörde (Kommunalaufsicht) 1,0
a) Welchem veränderten oder zusätzlichen Aufgabengebiete gibt es gegenüber dem Jahr 2015 um die Notwendigkeit der zusätzlichen Stellen zu erläutern?
b) Wurde geprüft ob gemäß KGSt.-Prozess aus anderen Fachbereichen Beamte/Arbeitnehmer in diesen Bereich wechseln können.
bb) Wenn ja, warum war dies nicht möglich?
cc) Wenn nein, warum wurde dies gemäß HSK nicht untersucht?
Gremienmanagement:
Im Bereich des Büros der Kreistagsvorsitzenden sind für den Kreistag
gegenwärtig zwei Bedienstete zu Schriftführungen gewählt. Die dritte gewählte
Schriftführung (Herr Leiß) scheidet mit Ablauf der Wahlzeit zum 31.3.2016 aus,
so dass spätestens ab diesem Zeitpunkt keine ausreichende Vertretung mehr
besteht. Die Bestellung einer Schriftführung, die diese Aufgabe fachfremd
wahrnimmt, wurde geprüft und ausführlich erörtert, auf Grund fehlender Praxis
im Vertretungsfall bzw. der hohen Aufwände der Erhaltung des Wissens-standes
aber verworfen. Planbare Vertretungssituationen (längere Urlaubszeiten)
beschränken sich auf die Zeiten der Sommer- bzw. Winterpause, in denen darüber
hinaus der Kreisausschuss weiterhin tagt, vor- und nachbereitet werden muss. In
diesem Zeitraum liegen zudem Arbeiten zur allgemeinen Vor- und Nachbereitung
sowie die Wartungs- und Pflegearbeiten für das eingesetzte
Sitzungsdienstprogramm. Die auch aus dem parlamen-tarischen Raum geforderte
Einführung des Sitzungsdienstprogramms sowie die Nutzung weiterer gebotener
Möglichkeiten erfordert abschließend die Bereitstellung zeitlicher Ressourcen
für Beratung und Betreuung von Fachbereichen, Zweckverbänden und Eigen-betrieben.
Hierzu ist eine interne Umorganisation erforderlich. Die damit erzielbaren
Qualitäts- und Effizienzsteigerungen (Online-Zugriff auf Unterlagen für
Mitglieder weiterer Gremien, verstärkte Nutzung der Online-Einladung, ...) sind
leider nicht abschließend zu beziffern.
Personal: Für
die Personalsachbearbeitung stehen 3,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Die
Quantität der Arbeit in diesem Bereich hat in den beiden zurückliegenden Jahren
sehr erheblich zugenommen und kann mit dem vorhandenen auf Dauer nicht mehr
bewältigt werden. Nicht nur die Zahl der Stellenbesetzungsverfahren hat sich
deutlich erhöht. Waren in den Jahren 2008 bis 2013 durchschnittlich knapp 100
durchzuführen, waren es 2014 bereits 119 und im Jahr 2015 bis jetzt 153. Mit
einem signifikanten Rückgang ist wegen der stetig zunehmenden Fluktuation in
den kommenden Jahren nicht zu rechnen. Auch nimmt die individuelle
Fallbearbeitung – auch hier werden die durch die Gesetzgebung gegebenen
Möglichkeiten zur Einbindung der Personalvertretung,
Schwerbehindertenvertretung und Frauenbeauftragten bei Personalmaßnahmen immer
stärker eingefordert – mittlerweile erheblich mehr Zeit in Anspruch.
Revision: Die
zusätzliche Stelle ist für die Durchführung der Innenrevision beim Eigenbetrieb
„Da-Di-Werk“ vorgesehen. Die entstehenden Personalkosten würden vom
Eigenbetrieb zu 100% übernommen werden.
Untere
staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht): Im Zusammenhang mit dem
Ausscheiden der Fachgebietsleitung der Kommunalaufsicht mit Ablauf des
31.8.2014 kam im Stellenplan 2015 eine Stelle für die Sachbearbeitung in
Wegfall. Die Erfahrung der letzten 15 Monate hat gezeigt, dass eine dem
gesetzlichen Auftrag gerecht werdende Aufgaben-erfüllung nicht mehr in allen
Fällen gewährleistet werden kann und die Wiederherstellung der seitherigen
Personalausstattung notwendig ist. Die unter den gegebenen Rahmen-bedingungen
derzeit mögliche Arbeitsweise birgt erhebliche Risiken für die Rechtmäßigkeit
des kommunalen Handelns der Städte und Gemeinden einerseits und für die
ordnungsgemäße Abwicklung der sonstigen der Kommunalaufsicht zur Erledigung
übertragenen Aufgaben andererseits.
Von der
Qualität her wäre die Besetzung der Stellen mit bei der
Landkreisverwaltung tätigen Bediensteten grundsätzlich möglich. Inwieweit die
dadurch freiwerdenden Stellen unbesetzt bleiben könnten, kann derzeit nicht
beurteilt werden. Hierzu bedarf es einer flächendeckenden
Geschäftsprozessanalyse, um feststellen zu können, welche Stellen ggf.
eingespart werden können. Aktuell wird davon ausgegangen, dass über die gesamte
Verwaltung gesehen nicht zu viel Personal/Stellen zur Verfügung steht/stehen,
sondern dies/diese nicht in allen Fällen gleichermaßen gerecht verteilt
ist/sind. Die Geschäftsprozessanalyse konnte mangels entsprechender
Personalressource im Fachgebiet 221.1 – Organisation und Postdienste – bisher
nur punktuell durchgeführt werden.
25. Anfrage Veränderungen im Stellenplan Seite 721-722
Welche Organisationsveränderung gibt es für die erheblichen Veränderungen?
a) Verwaltungssteuerung A 14 in A 11
b) Kultur und Wissenschaft - 1 EG 9 / + 0,5 EG 13
c) Wasserbehörde - 0,25 EG 6 / + 0,25 EG 9
a) Umwandlung
eine Leitungsstelle (A 14) in eine Stelle für Sachbearbeitung (A 11)
b) Wegfall der
Stelle für eine Musikerzieherin (EG 9), Schaffung einer halben Stelle für päd.
Mitarbeit – dauerhafte Fortführung Hessencampus (EG 13)
c) Wegfall
eines Anteils bei der Mitarbeit. Erhöhung eines Anteils bei der
Sachbearbeitung. Diese Erhöhung ist zwingend notwendig und steht im direkten
Zusammenhang mit dem Wegfall einer ganzen Stelle anlässlich des Ausscheidens
des Abteilungsleiters zum 31.10.2013 (Abplanung A 13 g. D. im Stellenplan
2014).
26. Anfrage Stellenplan
Welche Hintergründe gibt es für die Neuorganisation des Gebäudemanagement und der Unterhaltsreinigung der Kreishäuser Darmstadt und Dieburg?
Die
Bauunterhaltung sowie Reinigung der Kreishäuser und der Außenstellen der
Kreisverwaltung werden zur Entlastung des Eigenbetriebs Da-Di-Werk bis auf
weiteres wieder durch die Kreisverwaltung (Fachbereich Allgemeine Verwaltung,
Organisation) selbst organisiert und wahrgenommen und ermöglichen dem
Gebäudemanagement die Konzentration auf die Umsetzung des vom Kreistag
beschlossenen Schulbau- und Schulsanierungsprogramms.
27. Anfrage/Antrag Haushaltssicherungskonzept S. 744 Kostenerstattungsansprüche
„Kostenerstattungsansprüche sind zeitnah und intensiv zu verfolgen“.
Was ist damit gemeint?
Gibt es aktuell Verjährungen, da die Vollstreckungsstelle unterbesetzt ist??
Wenn dies der Fall ist beantragen wir den Stellenplan in diesem Bereich um eine Stelle zu erweitern. Die Kosten wurde durch höhere Einnahmen gegenfinanziert werden.
Die
Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen ist gegenüber der eigentlichen
Leistungsgewährung nachrangig, so dass bei hoher Arbeitsbelastung bzw.
personeller Minderausstattung Erträge nicht zeitnah generiert werden. Mit der
Vollstreckungsbehörde hat das nichts zu tun, Verjährungen wegen Unterbesetzung
gibt es dort aktuell nicht.
28. Anfrage Seite 744 Personalkosten
„In der Personalbewirtschaftung sind durch interne Maßnahmen, wie Stellenbesetzungssperre und interne Umsetzung, Einsparungen zu erzielen. (500 T€)“
Gemäß HSK 2014 sollten bereits jährlich 10 Stellen abgebaut werden und ab 2016 sollte das Personal jährlich nur noch 1 % mehr kosten.
Warum wurde dieser Beschluss des Kreistages nicht umgesetzt?
Im Jahr 2014
wurden durch restriktive Stellenbewirtschaftung 761 Tsd. € eingespart. Im Jahr
2015 werden es voraussichtlich 570 Tsd. € sein. Die Abplanung von jährlich 10
Stellen konnte, wie von Herrn Landrat Schellhaas im Verlauf der Sondersitzung
des HFA am 23.11. bereits eingehend erläutert, bisher nicht realisiert werden.
Damit einher geht auch, dass der Anstieg der Personalkosten nicht auf 1%
begrenzt werden konnte.
29. Anfrage Seite 744 ÖPNV i.V.m Seite 511
„Erreichen der Zielvorgabe gem. Beschluss 2162-2014 im Bereich des ÖPNV: Absenkung des Zuschussbedarfs auf Basis 2014 um 5 % (502 T€)
Warum wurde dieser Beschluss nicht umgesetzt und stattdessen erhöht sich der Betrag der HEAG-mobilo um 600 T€?
Welche Großreparaturmaßnahmen mussten getätigt werden?
Die Erhöhung
des Betrages für den ÖPNV ergibt sich aus höheren Personalaufwendungen durch
zusätzliches Personal (Fahrpersonal) sowie tarifbedingten Steigerungen und Zins-aufwendungen durch die bilanzielle
Abzinsung von Rückstellungen gemäß HGB (Zinsschmelze).
Daneben sind
für das Jahr 2016 folgende uns bekannte Großreparaturmaßnahmen geplant:
Erneuerung
eingleisiger Abschnitt der Linie 3 und barrierefreier Ausbau Haltestelle (3,0
Mio. €), Gleisschleife Böllenfalltor (600 T€), Erneuerung von Fahrleitungs- und
Fahrstrom-versorgungsanlagen (Kosten 17,0 Mio. € von 2014 bis 2018, davon 7,3
Mio.€ durch Fördermittel gedeckt).
30. Anfrage Seite 744 Verlust Eigenbetrieb Kreiskliniken
„Reduzierung des Verlustes des Eigenbetriebes Kreiskliniken gemäß Nachtragswirtschaftsplan 2015 auf 2,5 Mio. (Einsparung 1,5 Mio.)“
Laut beschlossenem 1. Nachtragswirtschaftsplan Kreiskliniken erhöht sich das Defizit von 3,595 auf 4,512 Mio. €. Der Wirtschaftsplan 2016 sieht einen Verlust von 3,99 Mio. € vor.
Was ist mit dem Satz Reduzierung des Verlustes auf 2,5 Mio. (Einsparung 1,5 Mio. €) gemeint? Auch der Hinweis auf Seite 745 „Trotz Erhöhung der Verlustausgleiche an den Eigenbetrieb Kreiskliniken (um 1,0 Mio.)“ ist in diesem Zusammenhang nicht verständlich.
Dem
Nachtragswirtschaftsplan der Kreiskliniken ist eine Finanzplanung beigefügt,
die ab 2017 nur noch einen Verlust in Höhe von 2,5 Mio. Euro ausweist. Dies
stellt gegenüber dem Verlust 2016 von 4,0 Mio. Euro eine Verbesserung von 1,5
Mio. Euro dar.
Die nicht verstandene Formulierung „Trotz Erhöhung…“ bezieht sich (siehe
Überschrift)
auf die Abweichung zur Finanzplanung des Vorjahres. Dort war der
Verlustausgleich für
die Kreiskliniken um 1 Mio. Euro niedriger ausgewiesen.
31. Anfrage Seite 745 Öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte
„Kostendeckung nicht in allen Bereichen erwünscht bzw. umsetzbar“
a) In welchen Bereichen ist die Kostendeckung entgegen GemHVO nicht erwünscht?
aa) Wer hat das wann beschlossen?
b) In welchen Bereichen ist die Kostendeckung entgegen GemHVO nicht umsetzbar?
bb) War hat das wann beschlossen?
Da wir ohne den KGSt.-Prozessbeschluss noch nicht beschlossen haben, was sich der Landkreis leisten kann (CDU) oder will (SPD und Grüne) wundern wir uns, wer jetzt festgelegt hat, wo eine Kostendeckung nicht erwünscht ist!
Die
Gebührensatzungen und damit auch der Kostendeckungsgrad werden grundsätzlich
vom Kreistag beschlossen. Dort werden auch Ausnahmetatbestände von der
Gebührenpflicht beschlossen (z. B. Betreuende Grundschulen).
32. Anfrage Ver- und Entsorgung / Beteiligungsmanagement
Wo ist die vom ZAS beschlossene Ausschüttung eingeplant?
Die geplante
Ausschüttung ist, soweit auf den Landkreis entfallend, beim Produkt 110101
unter dem Sachkonto 5640000 eingeplant. Der größte Teil der Ausschüttung fließt
jedoch in den ZAW.
33. Anfrage ÖPNV
Laut Aussage von KB Fleischmann in der DADINA: „Sollen nach der Kommunalwahl 2016 die Kosten für zusätzlich notwendige Fahrten der Kommunen ca. 1 Mio. € in die ÖPNV-Umlage eingerechnet werden. Wie ist dies im Haushalt 2016 berücksichtigt worden?
In einer
Sitzung des Städte- und Gemeindebeirats wurde diese Frage andiskutiert. Es
wurde sich abschließend darauf geeinigt, diese Initiative nach den
Kommunalwahlen mit einem neu zusammengesetzten Städte- und Gemeindebeirat zu
beraten. Evtl. Änderungen werden daher frühestens im Haushalt 2017 zu
berücksichtigen sein.
Zusätzliche Fragen aus dem HFA vom 23.11.2015:
Wurden die Ansätze der GAL 2015 für das Jahr 2016 eingeplant?
Die in Ziffer 19 der
GAL 2015 aufgelisteten Beschaffungen sind in der Haushaltsplanung enthalten.
Ist der KGSt-Prozess bereits abgeschlossen? Bzw. in welcher Phase befinden wir uns und warum?
Der KGSt-Prozess
„Optimierung des Verwaltungshandelns“ hatte folgende Ziele:
gerechtere
Verteilung der Arbeit, mit dem vorhandenen Personal die Aufgaben optimiert
erledigen und das Führungsverhalten für alle transparent und nachvollziehbar
gestalten.
Dabei setzt sich der
KGSt-Prozess aus folgenden Schritten zusammen:
strategischer
Zielplanung; produktkritische Bestandsaufnahme und
Stärken- und
Schwächenanalyse
Hinzu kommen die
Geschäftsverteilungspläne, Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen.
Darüber hinaus hat
die KGSt die Empfehlung abgegeben, eine flächendeckende
Geschäfts-prozessanalyse durchzuführen. Dies bedingt umfassende personelle und
zeitliche Ressourcen, die derzeit nicht in dem notwendigen Umfang gegeben sind,
so dass die flächendeckende Analyse bisher noch nicht durchgeführt werden
konnte.
Mit Beschluss vom
17.06.2013 hat der Kreistag im Rahmen der strategischen Zielplanung ein
Oberziel festgelegt. Die von der KGSt im Rahmen des Projektes vorgeschlagene
Priorisierung von Zielen durch die politischen Gremien erfolgte jedoch nicht.
Ein weiterer Teil
ist die produktkritische
Bestandsaufnahme. Dabei wurden der Verzicht auf Leistungserbringung, die
Reduzierung der Standards der Leistungserbringung, die Leistungs-erbringung
durch Dritte und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Ertrags-/Erlössituation
auf der Ebene aller Produkte des Haushaltes überprüft und diese Ergebnisse
zusammen mit Vorschlägen der KGSt von dieser ausgewertet und dokumentiert. Die
Dokumentation der produktkritischen Bestandsaufnahme wurde den Fraktionen zur
Verfügung gestellt und in die Vorschläge der Haushaltskonsolidierung
einbezogen. Die Entscheidung zur Umsetzung der Vorschläge zur
Haushaltskonsolidierung obliegt den politischen Gremien.
Aktuell wird an der
Umsetzung der Ergebnisse aus der Stärken-/Schwächenanalyse gearbeitet.