Beschluss:
1. Der Kreistag stimmt der als Anlage beigefügten Neufassung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung zu.
2. Hierdurch entstehende Mehraufwendungen in Höhe von ca. 197.300,-- € können durch eine Verrechnung mit Zuwendungen des Landes Hessen an den Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Förderung der Kindertagespflege (§ 32 a Absatz 4 HKJGB) kompensiert werden.
3. Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.