Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landkreistag und dem Hessischen Städtetag hatte das Land Hessen vom Jahr 2000 an mit dem Landkreis Groß-Gerau und der Stadt Kassel einen auf 3 Jahre angelegten Modellversuch zur Neustrukturierung der Förderung sozialer Hilfen in den beiden Gebietskörperschaften vereinbart. Nach Auslaufen dieses Modelversuchs hatten sich das Land Hessen und die beiden kommunalen Spitzenverbände auf eine Vereinbarung über das Verfahren zur Neustrukturierung und Kommunalisierung des Förderwesens in Hessen ab 2004 verständigt. Nach Bekannt werden des Sparpakets der Hessischen Landesregierung im Sozialbereich war nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände die seitherige Geschäftsgrundlage für die beabsichtigte Vereinbarung weggefallen.

 

Im Laufe des Jahres 2004 wurde dann eine neue Rahmenvereinbarung zu dem o. g. Thema erarbeitet. Hierüber wurde der Landkreis Darmstadt-Dieburg im Juli 2004 durch den Hessischen Landkreistag unterrichtet. Dem Entwurf einer Rahmenvereinbarung war eine Aufstellung über die örtlichen Budgets beigefügt. Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg waren darin 132.103,00 Euro vorgesehen. In einer Fußnote hieß es, dass aufgrund von Unklarheiten in der Antragslage und Abgrenzungsschwierigkeiten dort, wo Träger in mehreren Gebietskörperschaften oder für mehrere Gebietskörperschaften tätig sind, die Aufteilung in örtliche Budgets noch mit kleineren Unschärfen behaftet und insoweit vorläufig sei. Für welche Projekte und Maßnahmeträger im Landkreis Darmstadt-Dieburg das örtliche Budget gedacht war, wurde nicht erwähnt.

 

Mit HLT-Rundschreiben vom 28.12.2004 wurde der Landkreis Darmstadt-Dieburg davon unterrichtet, dass die Rahmenvereinbarung inzwischen unterzeichnet sei. Ihr war eine geänderte Aufstellung über die örtlichen Budgets beigefügt. Danach wurden 75.500,00 Euro von der Stadt Darmstadt auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg umverteilt, so dass dieser nunmehr ein örtliches Budget von 208.603,00 Euro erhalten soll. Eine Aufstellung über die Zusammensetzung des örtlichen Budgets war wieder nicht beigefügt. Diese hat der Hessische Landkreistag mit Schreiben vom 05.01.2005 nachgereicht. Aus ihr wird erstmals deutlich, für welche Projekte und Maßnahmeträger im Landkreis Darmstadt-Dieburg das örtliche Budget gedacht ist. Außerdem wurde eine Aufstellung beigefügt, aus der zu ersehen ist, welche Zuschüsse das Land Hessen für welche Programme in den einzelnen Gebietskörperschaften bisher gewährt hat und in den örtlichen Budgets für die Zukunft festschreiben will.

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen bisher nicht beigetreten. Der Grund ist, dass das für den Landkreis Darmstadt-Dieburg vorgesehene örtliche Budget im Vergleich zu den Budgets der übrigen Gebietskörperschaften immer noch viel zu niedrig bemessen ist.

 

Dies liegt einmal daran, dass das Land weiterhin Zuschüsse an Maßnahmeträger mit Sitz in Darmstadt nur bei dem örtlichen Budget der Stadt Darmstadt berücksichtigt hat. Außerdem zeigt die Aufstellung über die regionale Verteilung der Zuschüsse aus den Landesprogrammen erhebliche Ungleichgewichte auf. Gemessen an seiner Bevölkerungszahl schneidet der Landkreis Darmstadt-Dieburg bei der Landesförderung mit Abstand am schlechtesten ab. Diese Situation, die im Zusammenhang mit der Neustrukturierung und Kommunalisierung erstmals offen gelegt wurde, kann nicht akzeptiert werden.

 

Zwischenzeitlich hat das Land Hessen zusätzlich 500.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgte insbesondere an die Gebietskörperschaften, die im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil bislang einen sehr geringen Anteil aus den Fördermitteln erhalten haben.

 

Für das Budget des Landkreises bedeutete dies eine Erhöhung um 46.668,00 Euro auf nunmehr 255.271,00 Euro.

 

Weiterhin gibt es zwischenzeitlich eine Zusage der Hessischen Sozialministerin, im 2. Halbjahr 2006 erneut grundsätzlich über die Frage der Aufteilung der Fördermittel auf die Gebietskörperschaften mit dem Ziel, gemeinsam einen dauerhaft tragfähigen, am Bedarf orientierten Lösungsansatz zu finden, zu beraten.

 

Der Landkreis hat der Sozialministerin mitgeteilt, dass eine Zustimmung zur Rahmenvereinbarung nur bei Vorliegen der folgenden Prämissen möglich ist

 

-         Die dem örtlichen Budget der Stadt Darmstadt zugeschriebenen „Landkreisfördermittel“ dürfen von der Stadt Darmstadt nicht einseitig gekürzt werden. Eine Abstimmung mit dem Landkreis ist bei Zuteilung des Budgets durch das Land vorzuschreiben.

 

-         Bezüglich der Neustrukturierung der Förderung ist vom Land ein Zeitpunkt zu nennen. Dabei soll die Förderung auf einen Bevölkerungsfaktor umgestellt werden.