Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

teilt mit, dass zum 01.11.2015 das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft tritt. Dieses hat Auswirkungen auf den Arbeitsalltag des Jugendamtes und bringt diesem zusätzliche Aufgaben.

 

Sie übergibt in diesem Zusammenhang eine durch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht erstellte Synopse (bisherige Fassung des geltenden Rechts ./. Neue Fassung ab 01.11.2015). Dargestellt werden die für die Jugendamtsarbeit bedeutsamen Änderungen, insbesondere des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

 

Durch das Land Hessen angekündigt ist, dass rechtzeitig vor dem 01.11.2015 noch ein „Screening- und Finanzierungserlass“ ergehen wird.

 

Dieser wird zu gegebener Zeit ebenfalls vorgelegt werden.