Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)      den Ergebnishaushalt ausgeglichen mit ordentlichen Erträgen von 324.345 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 324.345 Euro,

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 0 Euro, aus Investitionstätigkeit von -741.860 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro,

c)      keine Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

d)     keine Verpflichtungsermächtigungen,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 29.000 Euro,

f)       die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 144.600 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2015 - 2019 wird gemäß

§ 101  Abs. 3 HGO der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 - 2019 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO der Verbandsversammlung zur Unterrichtung vorgelegt.