Gemäß § 53 Absatz 2 HGO ist der Kreisausländerbeirat bei diesem Tagesordnungspunkt ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig, da in der letzten Sitzung eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.

 

Frau Rau berichtet, dass die Veranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Wochen sehr gut besucht und erfolgreich war. Mit der Veranstaltung wurde die Öffentlichkeit auf das Thema Flucht und Asyl aufmerksam gemacht und sensibilisiert.

 

Der Kreisausländerbeirat beschließt einstimmig sich als Mitveranstalter an der Veranstaltung vom 23.09.15 in Ober-Ramstadt „Am Fuße der Festung“ finanziell mit 300,- (Dreihundert) Euro zu beteiligen.