Beschlussvorschlag:
Der Gesellschaftsvertrag
der „Betreuung Da-Di GmbH“ wird wie nachfolgend dargestellt geändert:
§ 6 Absatz 1
erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft.
Diese setzt sich wie folgt zusammen:
a) dem Landrat/der Landrätin,
der Ersten Kreisbeigeordneten/dem Ersten Kreisbeigeordneten und
der Kreisbeigeordneten/dem Kreisbeigeordneten und
b) zwei von der Kreisversammlung der Bürgermeister vorgeschlagenen und vom
Kreisausschuss berufene Mitglieder.
Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung führt der Landrat/die Landrätin.
§ 9
Redaktionelle Änderung
§ 10
Absatz 5 erhält folgende neue Fassung:
Der Abschlussprüfer ist zu beauftragen, im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen und in seinem Prüfungsbericht die wirtschaftlich bedeutenden Sachverhalte im Sinne des § 53 Abs. 1 HGrG darzustellen.
§ 10
Absatz 6 erhält folgende neue Fassung:
Dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem für sie zuständigen überörtlichen Prüfungsorgan werden die Befugnisse gemäß § 54 HGrG eingeräumt.
§ 18 wird neu eingefügt
§ 18 Anwendung des HGLG
Das HGLG in seiner jeweils gültigen Form findet voll inhaltliche Anwendung.
§ 18 Salvatorische Klausel wird zu § 19 Salvatorische Klausel.