Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandssatzung in der Fassung der 18. Änderungssatzung vom 1. Januar 2015 wird durch die 19. Änderungssatzung wie folgt geändert:

 

 

1.    Nach § 18 Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:

       (2)   Kassenprüfungen sind vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg durchzu-
              führen.

             

Alte Fassung:

§ 18 Verbandswirtschaft und Haushaltsführung

Auf die Wirtschafts- und Haushaltsführung des Zweckverbandes sind die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes sinngemäß anzuwenden.

 

 

2.    Die 19. Änderungssatzung tritt am 01.11.2015 in Kraft.