Sitzung: 01.10.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verbandssatzung in der Fassung der 18. Änderungssatzung vom 1. Januar 2015 wird durch die 19. Änderungssatzung wie folgt geändert:
1. Nach § 18 Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:
(2) Kassenprüfungen
sind vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg durchzu-
führen.
Alte Fassung:
§ 18 Verbandswirtschaft und
Haushaltsführung
Auf die Wirtschafts- und Haushaltsführung des Zweckverbandes sind die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
2. Die 19. Änderungssatzung tritt am 01.11.2015 in Kraft.