Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Gem. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) i.d.F. vom 24.06.1978 (GVBl. I S. 420) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Ziff. 5 der Verbandssatzung des ZAW legt der Verbandsvorstand den Entwurf des Nachtragswirtschaftsplanes 2015 der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Verbandsversammlung hat den Nachtragswirtschaftsplan des ZAW für das Wirtschaftsjahr 2015 in seiner Sitzung am 13.10.2015 wie folgt beschlossen:

 

 

1.      Die Neufestsetzung des Erfolgsplanes
in den Erträgen von seither                                     20.826.100 €
um                                                                             336.800 €
erhöht auf                                                              21.162.900 €
in den Aufwendungen von seither                           21.438.250 €
um                                                                             469.400 €
vermindert auf                                                       20.968.850 €

 

2.      Eine Kreditaufnahme ist weiterhin nicht vorgesehen.

 

3.      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

4.      Keine Veränderung der Kassenkredite.

 

5.      Die Aufstellung eines Stellenplanes entfällt.

 

6.      Keine Veränderung bei den den Mitgliedskommunen gem. § 14 Abs. 3 der Verbandssatzung zu erstattenden Beträgen.