Sitzung: 01.10.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gem. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) i.d.F. vom 24.06.1978 (GVBl. I S. 420) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Ziff. 5 der Verbandssatzung des ZAW legt der Verbandsvorstand den Entwurf des Nachtragswirtschaftsplanes 2015 der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Verbandsversammlung hat den Nachtragswirtschaftsplan des ZAW für das Wirtschaftsjahr 2015 in seiner Sitzung am 13.10.2015 wie folgt beschlossen:
1.
Die Neufestsetzung des Erfolgsplanes
in den Erträgen von seither 20.826.100
€
um 336.800
€
erhöht auf 21.162.900
€
in den Aufwendungen von seither 21.438.250
€
um 469.400
€
vermindert auf 20.968.850
€
2. Eine Kreditaufnahme ist weiterhin nicht vorgesehen.
3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
4. Keine Veränderung der Kassenkredite.
5. Die Aufstellung eines Stellenplanes entfällt.
6. Keine Veränderung bei den den Mitgliedskommunen gem. § 14 Abs. 3 der Verbandssatzung zu erstattenden Beträgen.