Sitzung: 01.10.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2014
Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung in
Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.
b) Entlastung des Verbandsvorstandes
Dem
Verbandsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2014 gemäß § 18 Abs. 3 der
Verbandssatzung in Verbindung mit § 18 KGG und § 114 HGO Entlastung erteilt.
c) Behandlung des Jahresverlustes für das
Wirtschaftsjahr 2014
Der Jahresverlust
in Höhe von 144.316,98 € wird durch eine Entnahme aus der
Gebührenausgleichsrücklage abgedeckt.