Vorsitzender Bal weist darauf hin, dass gemäß § 53 Absatz 2 HGO der Kreisausländerbeirat bei diesem Tagesordnungspunkt ohne Rücksicht au die Zahl der Erschienen beschlussfähig ist, da in der letzten Sitzung eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.

 

Der Kreisausländerbeirat beschließt einstimmig als Kooperationspartner das Begegnungsfest mit Flüchtlingen am 19.09.15 an der Kubik in Roßdorf mit 300,- Euro finanziell zu unterstützen.

 

Herr Borgetto berichtet, dass der Koordinationskreis Asyl sich erfolgreich bemüht hat, einen ehrenamtlichen Helferkreis Asyl in Roßdorf zu bilden und mit Rat und Tat bei Veranstaltungen und seiner Arbeit weiterhin unterstützt.