Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

  1. Wie gedenkt der Kreisausschuss, die aus den Rücklaufmitteln des Bildungs- und Teilhabepakts lt. Presseberichten zu erwartenden 921 000 € zu verwenden?

 

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte mit Urteil vom 10.3.2015 entschieden, dass die prozentuale Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2012 als unabänderliche Pauschalzahlung erfolgt sei, die nicht nachträglich wegen geringerer Aufwendungen zu korrigieren sei. Nachdem die sogenannte Revision für das Jahr 2012 demnach als unzulässig erachtet wurde, musste der Bund den Ländern die einseitig aufgerechneten Mittel erstatten.

Die Länder reichen die Gelder entsprechend der vom Bund unzulässiger Weise geltend gemachten Aufrechnung in voller Höhe wieder an die Kommunen zurück.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat einen Betrag von 920.777,20 € für das Jahr 2012 zurückerhalten. Der Zahlungseingang war am 05.08.2015 zu verzeichnen.

Der vereinnahmte  Betrag fließt in den Haushalt 2015 und dient der Haushalts-konsolidierung.

 

  1. Welche Auflagen und Fristen sind bei der Mittelverwendung vorgegeben?

 

Hinsichtlich der Mittelverwendung sind seitens des Bundes keinerlei Auflagen oder Fristen vorgegeben!

 

 

Für die Beantwortung dieser Fragen sind Personalkosten in Höhe von 22,62 € entstanden.