Anfrage der Fraktion der FDP:
- Wie gedenkt der Kreisausschuss, die aus den Rücklaufmitteln des Bildungs- und Teilhabepakts lt. Presseberichten zu erwartenden 921 000 € zu verwenden?
Das Bundessozialgericht (BSG)
hatte mit Urteil vom 10.3.2015 entschieden, dass die prozentuale Bundesbeteiligung
an den Kosten der Unterkunft für das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2012
als unabänderliche Pauschalzahlung erfolgt sei, die nicht nachträglich wegen
geringerer Aufwendungen zu korrigieren sei. Nachdem die sogenannte Revision für
das Jahr 2012 demnach als unzulässig erachtet wurde, musste der Bund den
Ländern die einseitig aufgerechneten Mittel erstatten.
Die Länder reichen die Gelder
entsprechend der vom Bund unzulässiger Weise geltend gemachten Aufrechnung in
voller Höhe wieder an die Kommunen zurück.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat einen
Betrag von 920.777,20 € für das Jahr 2012 zurückerhalten. Der Zahlungseingang
war am 05.08.2015 zu verzeichnen.
Der vereinnahmte Betrag fließt in den Haushalt 2015 und dient
der Haushalts-konsolidierung.
- Welche Auflagen und Fristen sind bei der Mittelverwendung vorgegeben?
Hinsichtlich
der Mittelverwendung sind seitens des Bundes keinerlei Auflagen oder Fristen
vorgegeben!
Für die Beantwortung dieser Fragen sind
Personalkosten in Höhe von 22,62 € entstanden.