Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

Es wird Bezug genommen auf die Nachfrage der Abgeordneten Krämer (Grüne) in der Sitzung des IUA am 15.06.2015 (IUA/IX-026/2015) zur Umsetzbarkeit eines Fahrstreifens für Radfahrer im Zuge der vorgesehenen Baumaßnahme.

 

Nach Aussage von Hessen Mobil werden an Außerortsstrecken gemäß "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA 2010) üblicherweise keine Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt. Diese Form der Radverkehrsführung ist primär für innerörtliche Hauptverkehrsstraßen gedacht.
Unabhängig davon werden für eine Markierung von beidseitigen Schutzstreifen mind. 7,0 m Fahrbahnbreite benötigt. Gemäß unserer Straßendatenbank weist die Fahrbahn heute eine Breite von ca. 6,10 m auf. Schutzstreifen sind somit bei dem vorhandenen Querschnitt nicht möglich.


Außerorts wären, sofern die besondere Netzbedeutung für den Radverkehr nachgewiesen wird, fahrbahnbegleitende Radwege anzulegen. Die Einsatzgrenzen nach den geltenden Richtlinien für den Bau eines Radwegs sind nach den vorliegenden Verkehrszahlen hier allerdings nicht erfüllt.