Sitzung: 14.09.2015 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3014-2015/DaDi
Landrat
Schellhaas berichtet:
Es wird Bezug genommen auf die Nachfrage der Abgeordneten Krämer (Grüne) in der Sitzung des IUA am 15.06.2015 (IUA/IX-026/2015) zur Umsetzbarkeit eines Fahrstreifens für Radfahrer im Zuge der vorgesehenen Baumaßnahme.
Nach Aussage von Hessen Mobil werden an Außerortsstrecken
gemäß "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA 2010) üblicherweise
keine Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt. Diese Form der
Radverkehrsführung ist primär für innerörtliche Hauptverkehrsstraßen gedacht.
Unabhängig davon werden für eine Markierung von beidseitigen Schutzstreifen
mind. 7,0 m Fahrbahnbreite benötigt. Gemäß unserer Straßendatenbank weist die
Fahrbahn heute eine Breite von ca. 6,10 m auf. Schutzstreifen sind somit bei
dem vorhandenen Querschnitt nicht möglich.
Außerorts wären, sofern die besondere Netzbedeutung für den Radverkehr
nachgewiesen wird, fahrbahnbegleitende Radwege anzulegen. Die Einsatzgrenzen
nach den geltenden Richtlinien für den Bau eines Radwegs sind nach den
vorliegenden Verkehrszahlen hier allerdings nicht erfüllt.