Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Den vorliegenden Planunterlagen zur grundhaften Erneuerung der K 124 zwischen Habitzheim und Klein-Zimmern (L 3115) wird zugestimmt. Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen wird ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Kompensationsbetrag nach § 5 Abs. 3 Entflechtungsgesetz (GVFG-Komp.) gestellt.

 

Die Kostenberechnung weist für die Maßnahme Gesamtkosten in Höhe von 1.115.000 € (inkl. Mwst.) aus.

Die Mittel stehen bei dem Produkt 1.12.01.01 „Kreisstraßen“ über Haushaltsausgabereste zur Verfügung.