Beschluss:

 

(1)          Dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg über ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag (s. Anlage 1) wird zugestimmt.

Folgende Schulen in Trägerschaft des Landkreises nehmen in der Pilotphase (Schuljahr 2015/16) daran teil:

a.       Hahner Schule, Pfungstadt

b.      Tannenbergschule, Seeheim-Jugenheim

c.       Eiche-Schule, Ober-Ramstadt

d.      Gersprenzschule, Reinheim

e.       Schule im Kirchgarten, Babenhausen

(2)          Dem als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftervertrag zur Gründung einer gemeinnützigen GmbH „Betreuung Da-Di“ wird zugestimmt. Dafür werden außerplanmäßig 50.000 € bereitgestellt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 25.000 Euro als Stammkapital der gGmbH im Finanzhaushalt werden gem. § 100 HGO auf dem Produkt 1.03.09.02 unter der Maßnahme „Stammkapital für die gGmbH Betreuung Da-Di“ außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Mittel im Ergebnishaushalt werden gem. § 100 HGO auf dem Produkt 1.03.09.02 und dem Sachkonto 7127000 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.  Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Produktbereich 3.

(3)          Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beteiligt sich an der Pilotphase Pakt für den Nachmittag.
Die erforderlichen Mittel werden gem. § 100 HGO auf dem Produkt 1.03.09.02 und dem Sachkonto 7127000 überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen auf dem Produkt 1.03.09.02 und dem Sachkonto 6779000.

 

Die Organisation und Ausgestaltung des Angebotes an den Paktschulen erfolgt auf Basis der Rahmenvereinbarung mit dem Land sowie in gemeinsamer Verantwortung mit den Standortkommunen.


 

 

An den Paktschulen wird ein Mittagessen für die im Pakt angemeldeten Kinder angeboten. Hierfür fällt ein zusätzliches Entgelt an. Der Landkreis stellt die benötigten Räume sowie Küchenkräfte zur Verfügung.

 

Betreuungsräume auf dem Gelände der Schule stellt der Schulträger zur Verfügung.

 

Es werden für die Eltern zwei zeitliche Formate zur Buchung an Schultagen sowie dreier weiterer Tage (z.B. bewegliche Ferientage oder pädagogische Tage) angeboten:

A)        7:30-14:30       Uhr                                                                                         

B)        7:30-17:00       Uhr      inkl. 5 Wochen Ferienbetreuung im Jahr                                   

 

Für die Teilnahme an den Angeboten werden gemäß § 157 HSchG Elternbeiträge erhoben.

 

Der Landkreis beteiligt sich an den Kosten für Angebote im Rahmen des Paktes für den Nachmittag bis 14:30 Uhr, sofern die Standortkommune im Rahmen ihrer Verantwortung nach §30 HKJGB die Finanzierung des Angebotes ab 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie der Ferienbetreuung für 5 Wochen jährlich übernimmt (s. Finanzkonzept PfdN, das als Anlage beigefügt ist).

 

Um den Familien im Landkreis Darmstadt-Dieburg ein pädagogisch sinnvolles Angebot machen zu können, werden folgende qualitative Standards für Angebote des PfdN zugrunde gelegt:

 

  • Gruppengröße 22 Schülerinnen und Schüler (max. +3  / Mindestgruppengröße 16 Schülerinnen und Schüler)
  • Fachkräfte 1,5 pro Gruppe, rechnerisch je zu 50% S6/2 (ErzieherIn), zu 50% S2/2 (Ergänzungskraft)

 

In der Kalkulation sind 8% Sachkostenanteil, 7% Verwaltungskostenanteil sowie ein Leitungsstellenanteil und Vorbereitungszeit enthalten

Die Landesressource reicht bei o.g. Standards für etwa 46% Betreuungsquote.

 

Der Landkreis zahlt einen gestaffelten Zuschuss zum Angebot des Landes bis 14:30 Uhr in Höhe von max. 4.500 € pro Gruppe zzgl. 10% zur Finanzierung der GmbH (Verwaltungs- / Personalkosten)

 

Der Zuschuss ist nach Betreuungsquote gestaffelt:                     

           >40% bis zu 60% 1.000 € Zuschuss pro Gruppe/Jahr

           >60% bis zu 70% 2.000 € Zuschuss pro Gruppe/Jahr

           >70% 4.500 € Zuschuss pro Gruppe/Jahr

Bei der Berechnung handelt es sich um eine Modellrechnung. Sie muss ggf. auf die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden.


 

Kalkulationsbasis ist ein Elternbeitrag in Höhe von

45,00 €            pro Monat und Kind für das Format A bis 14:30 Uhr, bzw.

120,00 €          pro Monat und Kind für das Format B bis 17:00 Uhr, inkl. Ferienbetreuung

Der Elternbeitrag ist über 12 Monate zu entrichten und deckt im Format A die Schultage ab (inkl. bewegliche Ferientage), im Format B die Schul- bzw. Betreuungszeiten und 5 Wochen Ferienbetreuung.

Organisation und Administration der Angebote übernimmt die zu gründende GmbH.

Das Finanzkonzept basiert auf den aktuellen Vorgaben durch die Rahmenvereinbarung mit dem Land Hessen über ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag und auf der aktuellen tariflichen Eingruppierung eines/r Erziehers/Erzieherin. Das Finanzkonzept ist bei Änderungen der Grundlagen entsprechend anzupassen und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte orientieren sich an der Anlage 3.

Schulische Angebote im Rahmen des Paktes für den Nachmittag sollen bzgl. der Gebührenerstattung analog den derzeitigen Betreuungsangeboten in Trägerschaft des Landkreises behandelt werden (vgl. § 2 Abs. 4+5 der aktuellen Satzung).