Landrat Schellhaas teilt mit,
dass die Regierungspräsidentin die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit Verfügung vom 18.06.2015 mit Auflagen genehmigt hat.
Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.