Sitzung: 17.06.2015 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: abgesetzt
Vorlage: 2828-2015/DaDi
Beschlussvorschlag:
(1)
Dem
Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg über ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag
(s. Anlage 1) wird zugestimmt.
Folgende Schulen in Trägerschaft des Landkreises nehmen in der Pilotphase
(Schuljahr 2015/16) daran teil:
a. Hahner Schule, Pfungstadt
b. Tannenbergschule, Seeheim-Jugenheim
c. Eiche-Schule, Ober-Ramstadt
d. Gersprenzschule, Reinheim
e. Schule im Kirchgarten, Babenhausen
(2)
Zur
Organisation, Finanzierung und Abwicklung der Bildungs- und Betreuungsangebote
nach § 3 Abs. 2 der Kooperationsvereinbarung wird eine GmbH gegründet. Bis zur
Entscheidung über die Gründung einer GmbH erfolgt die Organisation über den
Schulträger.
(3)
An den
Paktschulen wird ein Mittagessen für die im Pakt angemeldeten Kinder angeboten.
Hierfür fällt ein zusätzliches Entgelt an. Der Landkreis stellt die benötigten
Räume sowie Küchenkräfte zur Verfügung.
Betreuungsräume auf dem Gelände der Schule stellt der Schulträger zur
Verfügung.
(4)
Die
Verwaltung wird beauftragt
A) ein detailliertes Finanzkonzept für Angebote
im Rahmen des Paktes für den Nachmittag zu entwickeln, das folgendes
berücksichtigt:
a) Es werden im Rahmen des Paktes für den
Nachmittag zwei zeitliche Angebote für Kinder gemacht, wie sie in der Kooperationsvereinbarung
aufgeführt sind:
Modul 1: 7.30 Uhr - 14:30 Uhr
Modul 2: 7:30 Uhr – 17:00 Uhr
Im Modul 2 ist eine Ferienbetreuung enthalten, die 5 Wochen pro Jahr abdeckt
b) Für Angebote des Moduls 1 wird nach §157
HSchG eine Mischfinanzierung aus Landesmitteln, Elternbeiträgen und Mitteln des
Landkreises vereinbart.
c) Für Angebote des Moduls 2 übernimmt die
Standortkommune die Finanzierung des Angebotes ab 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie
der Ferienbetreuung für 5 Wochen. Auch hierfür ist ein Elternbeitrag
vorzusehen.
d) Die Anforderungen an die Qualifikation der
Betreuungskräfte orientieren sich an der „Anlage zur Förderrichtlinie für die
Betreuenden Grundschulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg“, die als
Entwurfsfassung der Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 1.9.13
vorliegt (s. Anlage 2).
e) Als Kalkulationsbasis werden die bisher
bekannten Bedarfe berücksichtigt (Kinder in Betreuungsangeboten bzw. in
Angeboten im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen).
f)
Eine
Förderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist an die Einhaltung von
qualitativen Standards gekoppelt. Daher sind im Finanzierungskonzept Angaben
zur Gruppengröße und zum Betreuungsschlüssel zu machen. Im Hinblick auf den
Beitrag der Schule sind Lernzeiten zur Förderung der Schülerinnen und Schüler
vorzusehen.
B) einen Gesellschaftervertrag zu formulieren.
Die zu gründende Gesellschaft soll dabei sowohl administrative Aufgaben
übernehmen, als auch selbst Träger von Betreuungsangeboten sein können.