Beschluss: abgesetzt

Beschlussvorschlag:

 

(1)          Dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg über ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag (s. Anlage 1) wird zugestimmt.

Folgende Schulen in Trägerschaft des Landkreises nehmen in der Pilotphase (Schuljahr 2015/16) daran teil:

a.       Hahner Schule, Pfungstadt

b.      Tannenbergschule, Seeheim-Jugenheim

c.       Eiche-Schule, Ober-Ramstadt

d.      Gersprenzschule, Reinheim

e.       Schule im Kirchgarten, Babenhausen

(2)          Zur Organisation, Finanzierung und Abwicklung der Bildungs- und Betreuungsangebote nach § 3 Abs. 2 der Kooperationsvereinbarung wird eine GmbH gegründet. Bis zur Entscheidung über die Gründung einer GmbH erfolgt die Organisation über den Schulträger.

(3)          An den Paktschulen wird ein Mittagessen für die im Pakt angemeldeten Kinder angeboten. Hierfür fällt ein zusätzliches Entgelt an. Der Landkreis stellt die benötigten Räume sowie Küchenkräfte zur Verfügung.

Betreuungsräume auf dem Gelände der Schule stellt der Schulträger zur Verfügung.

(4)          Die Verwaltung wird beauftragt

A)    ein detailliertes Finanzkonzept für Angebote im Rahmen des Paktes für den Nachmittag zu entwickeln, das folgendes berücksichtigt:

a)      Es werden im Rahmen des Paktes für den Nachmittag zwei zeitliche Angebote für Kinder gemacht, wie sie in der Kooperationsvereinbarung aufgeführt sind:
Modul 1: 7.30 Uhr - 14:30 Uhr
Modul 2: 7:30 Uhr – 17:00 Uhr
Im Modul 2 ist eine Ferienbetreuung enthalten, die 5 Wochen pro Jahr abdeckt

b)      Für Angebote des Moduls 1 wird nach §157 HSchG eine Mischfinanzierung aus Landesmitteln, Elternbeiträgen und Mitteln des Landkreises vereinbart.

c)      Für Angebote des Moduls 2 übernimmt die Standortkommune die Finanzierung des Angebotes ab 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie der Ferienbetreuung für 5 Wochen. Auch hierfür ist ein Elternbeitrag vorzusehen.

d)      Die Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte orientieren sich an der „Anlage zur Förderrichtlinie für die Betreuenden Grundschulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg“, die als Entwurfsfassung der Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 1.9.13 vorliegt (s. Anlage 2).

e)      Als Kalkulationsbasis werden die bisher bekannten Bedarfe berücksichtigt (Kinder in Betreuungsangeboten bzw. in Angeboten im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen).

f)        Eine Förderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist an die Einhaltung von qualitativen Standards gekoppelt. Daher sind im Finanzierungskonzept Angaben zur Gruppengröße und zum Betreuungsschlüssel zu machen. Im Hinblick auf den Beitrag der Schule sind Lernzeiten zur Förderung der Schülerinnen und Schüler vorzusehen.

 

B)     einen Gesellschaftervertrag zu formulieren. Die zu gründende Gesellschaft soll dabei sowohl administrative Aufgaben übernehmen, als auch selbst Träger von Betreuungsangeboten sein können.