Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Herr Kreisbeigeordneter Christel   F l e i s c h m a n n ,   geb. am 24.08.1950, verbleibt auch nach Erreichen der Altersgrenze gem. Artikel 13 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 28.03.2015, das am 10.04.2015 in Kraft trat, mit seiner Zustimmung über den 31.08.2015 hinaus bis zum 23. August 2018 im durch Wahl am 25. Juni 2012 erworbenen Amt des hauptamtlichen Kreisbeigeordneten des Landkreises Darmstadt-Dieburg.