Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss wird beauftragt ein Konzept zur
Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Darmstadt-Dieburg
vorzulegen. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
I.
Die Versorgung der Kreisbevölkerung
durch qualifizierte Ärzte muss gesichert werden.
II.
Der privatwirtschaftlich, selbstständige
Arzt ist die beste Möglichkeit die Versorgung zu sichern. Diese Strukturen zu
stärken und zu fördern ist unser vorrangiges Ziel.
III.
Die Gründung von MVZ durch den Landkreis
Darmstadt-Dieburg ist eine höchstens sekundäre Maßnahme zur Sicherung der
Versorgung. Diese soll nachweislich wirtschaftlich erfolgen.
IV.
Es ist auf eine gerechte Verteilung des
Engagements des Landkreises – je nach Bedarf – in den jeweiligen Kreiskommunen
zu achten.
Sollte als letzte Möglichkeit zur
Sicherung der medizinischen Versorgung im Landkreis Darmstadt-Dieburg die
Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums notwendig sein, sind folgende
Voraussetzungen zu erfüllen:
1.
Der Hausärztemangel in der Kommune in der
ein MVZ gegründet werden soll muss durch die Kassenärztliche Vereinigung
nachgewiesen werden.
2.
Der Veräußerer der Arztpraxis muss dem
Landkreis nachweisen, dass er trotz aller Bemühungen keinen Nachfolger für
seine Praxis finden konnte.
3.
Veräußerer dürfen höchstens noch bis zu
6 Monaten nach Übernahme der Praxis in der selbigen arbeiten.
4.
Der Kaufpreis für den Hausarztsitz muss
unter dem Marktniveau liegen.
5.
Die Vorteile der dort angestellten Ärzte
im Angestelltenverhältnis müssen sich in der Entlohnung widerspiegeln.
6.
Die Wirtschaftlichkeit eines geplanten
MVZ muss glaubhaft nachgewiesen sein.
7.
Es werden grundsätzlich keine Immobilien
durch den Landkreis angekauft.
8.
Die vom Landkreis betrieben MVZ müssen
hinsichtlich Qualität, Hausbesuche und Öffnungszeiten das Niveau der vorherigen
Praxen erreichen.
9.
Den angestellten Ärzten muss ausreichend
Gestaltungsspielraum eingeräumt werden um ihnen zu ermöglichen die Praxis
modern und effizient zu betreiben.
10.
Eine Gewinnbeteiligung der Ärzte ist vorzusehen.
11.
Für jedes MVZ wird eine zivilrechtliche
Gesellschaft gegründet die selbständig handeln kann und nicht zentral aus der
Kreisverwaltung gesteuert wird.
Außerdem soll ein Maßnahmenpaket gemeinsam mit den
Gemeinden erarbeitet um die Attraktivität des Standortes für niedergelassene
Ärzte steigern. In diesem Zusammenhang sind folgende Maßnahmen zu prüfen:
a.
Gewährung von Existenzgründerdarlehen
für junge Hausärzte.
b.
Hilfe für Hausärzte bei der Wohnungs-
und Praxissuche.
c.
Hilfe bei der Suche nach einem Platz in
einer Kinderbetreuungseinrichtung