Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen:
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) in Darmstadt-Dieburg veranstaltet am 09.09.05 einen lnformations- und Diskussionsabend in Seeheim-Jugenheim zum Thema „Was tut der Landkreis und die Kommune (Stadt/Gemeinde) für Familien und Frauen? Auf dem Podium sitzen neben der SPD-Direktkandidatin für die Bundestagswahl Brigitte Zypries auch die Erste Beigeordnete Celine Fries sowie die Leiterin des Kreisfrauenbüros Dagmar Zeiss.
Der Kreisverband der Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN hat in vergangenen Wahlkämpfen, wenn sie MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung zu Veranstaltungen einladen wollte, wiederholt die Auskunft bekommen, dass die MitarbeiterInnen in den letzten Wochen vor dem Wahlkampf nicht mehr für Parteiveranstaltungen zur Verfügung stünden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Stimmt der Kreisausschuss mit der Einschätzung überein, dass die o. g. ASF-Veranstaltung zum einen eine Partei-Veranstaltung ist und dass diese zum zweiten kurz vor der Bundestagswahl stattfindet?
Ja.
2. Gibt es die Vorgabe, dass MitarbeiterInnen der Verwaltung sich kurz vor Wahlen im Landkreis nicht an Parteiveranstaltungen öffentlich auftreten sollten? In welcher Form existiert eine solche Vorschrift, mündlich oder schriftlich, als Vorschrift oder Empfehlung? Wer hat diese Vorschrift erlassen? Wer kontrolliert sie?
Grundsätzlich gilt, dass Bedienstete der
Kreisverwaltung über Themen, die ihre dienstlichen Zuständigkeiten betreffen,
nicht auf öffentlichen Parteiveranstaltungen referieren. Falls seitens einer Partei
ein solcher Wunsch besteht, bedarf es zur Teilnahme der Genehmigung der
Behördenleitung. Eine schriftliche Regelung besteht allerdings nicht.
3. Sofern es eine solche Vorgabe nicht offiziell gibt: Ist der Kreisausschuss der Ansicht, eine solche Vorgabe wäre sinnvoll?
Anfang nächsten Jahres soll eine neue
Dienstordnung erlassen werden. Die Aufnahme einer entsprechenden Regelung
bezüglich der Teilnahme an Partei- und sonstigen Informationsveranstaltungen
wird geprüft.
4. Wie begründet der Kreisausschuss die Teilnahme der Leiterin des Kreisfrauenbüros an einer Parteiveranstaltung kurz vor der Bundestagswahl?
Die Veranstalterin der Informationsveranstaltung
vom 09.09.05 hat, ohne das hierzu eine Zusage der Leiterin des Frauenbüros
vorlag, diese als Teilnehmerin für das Podium genannt. Eine Teilnahme der
Leiterin des Frauenbüros an dieser Veranstaltung war ihrerseits nicht geplant
und hat auch nicht stattgefunden.
5. Unter welchen Bedingungen stehen MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung auch für die Veranstaltungen anderer Parteien zur Verfügung? (wie viele Wochen vor einer Wahl, Mitarbeiter welcher Ämter und Hierarchien, zu welchen Inhalten bzw. zu welchen nicht)
Grundsätzlich gilt, dass Bedienstete der
Kreisverwaltung für die Teilnahme an Parteiveranstaltungen, auf der sie zu
Themen, die den dienstlichen Bereich betreffen, nicht zur Verfügung stehen.
Soweit
zur Aufklärung von Sachverhalten ausnahmsweise die Anwesenheit einer/eines
Kreisbediensteten notwendig sein sollte, bedarf es hierzu der Genehmigung der
Behördenleitung. Kriterien (zeitlich bzw. inhaltlich) bestehen nicht. Es muss
daher in jedem Einzelfall eine Abwägung erfolgen.
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Vorsitzender Dr. Lavies schließt die Sitzung um 16.40 Uhr.