Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

1.    Auf der letzten Seite der Anlage A-3 des Schulentwicklungsplans 2014 für Berufliche Schulen der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Bericht der fachlichen Begleitung vom 22. Nov. 2014 sind Schülerzahlen aufgeführt, für die Schulangebote sowohl in Darmstadt als auch in Dieburg bestehen. Welchen realen Klassenstärken entspricht das im Einzelnen in Darmstadt bzw. Dieburg?

 

Die Klassenstärke liegt im Bereich der Teilzeitberufsschule zwischen 15 und 30 Schülerinnen und Schüler (SuS). Der Klassenteiler für eine Zuweisung der Grund-unterrichtsversorgung sieht für die jeweiligen Schulformen wie folgt aus:

 

·           Studienqualifizierende Bildungsgänge (FOS): Mind. 14 / max. 28 SuS

·           Studienqualifizierende Bildungsgänge (BG): Hier ist die Zügigkeit festgelegt. Die Zuweisung erfolgt in der Oberstufe.

·           Berufliche Weiterbildung (FS): Mind. 14 / max. 28 SuS

·           Zum mittleren Bildungsabschluss führend(BFS/HBFS): Mind. 15 / max. 30 SuS

·           Berufsqualifizierend/Berufsschule im Dualen System: Mind. 15 / max. 30 SuS

 

 

2.    Welche Möglichkeiten gibt es, bei kleinen Klassen evtl. durch Zusammenlegen allgemeinbildende Fächer zu unterrichten?

 

„Die Festlegung des Unterrichts regelt die Berufsschule in Abstimmung mit den ausbildenden Betrieben nach pädagogischen Gesichtspunkten und ihren unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten gem. § 39 (4) HSchG“ Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit allgemeinbildende Fächer auf „Leiste“ zu legen. Dies bedeutet, dass zur gleichen Zeit Fächer (z.B. Deutsch, Englisch,..) im Stundenplan so gelegt werden, dass alle Klassen eines Jahrgangs dann gleichzeitig unterrichtet werden. Vorteil hierbei ist, dass auch Gruppen gebildet werden können, die den Unterrichtsstoff in verschiedenen Tiefen vermittelt bekommen.

 

3.    Gibt es Möglichkeiten, einzelne Ausbildungsgänge in der Berufsschule weitgehend zusammen zu fassen, z.B. Kfz-Mechaniker und Kfz-Mechatroniker?

 

Ja, es besteht die Möglichkeit in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) Ausbildungsberufe, die einem Berufsfeld zugeordnet sind, gemeinsam zu beschulen gem. § 39 (3) Satz 3. Für Fachklassen (2.-3. Ausbildungsjahr) gilt in der Regel, dass der Unterricht in einem Ausbildungsberuf oder für Berufe mit überwiegend fachlich gleichen Ausbildungsinhalten erteilt wird, gem. § 39 (3)Satz 5.

 

Auch hier kann die Schule in Absprache mit den Ausbildenden eine Zusammenlegung ermöglichen. Es erfolgt dann in der Regel eine Differenzierung im berufsbezogenen Unterricht, um den jeweiligen Ausbildungsinhalten gerecht zu werden.

 

4.    Welchen Anteil haben an den Berufsschulen Vollpädagogen, welchen Fachlehrer? Gibt es schon jetzt Lehrer, die an mehr als einer Schule unterrichten? Werden Fahrzeiten als Arbeitszeit gerechnet?

 

Es sind zurzeit rund 742 Lehrkräfte an den 7 beruflichen Schulen im Schulaufsichtsbereich beschäftigt. Hiervon sind ca. 66 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer.

 

In einem geringen Umfang sind Lehrkräfte in Teilabordnung auch an anderen

beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen beschäftigt.

 

Sollten Fahrzeiten zwischen verschiedenen Unterrichtsorten (z.B. Nebenstellen)

gemäß der Pflichtstundenverordnung anrechenbar sein, so wird dies entsprechend der Verordnung umgesetzt.

 

5.    Gibt es Programme zur pädagogischen Qualifizierung von Fachlehrern?

 

Grundsätzlich sind Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer pädagogisch qualifiziert. Sowohl die Staatlichen Schulämter als auch die Hessische Lehrkräfteakademie bieten zudem Fortbildungsangebote in diesem Bereich an. Bei Bedarf werden an den Studienseminaren auch Qualifizierungsmodule für die Fachlehrerinnen und -lehrer durchgeführt.

 

6.    Hängt der Rückgang der dualen Ausbildung damit zusammen, dass es einfach nicht genügend dem Bedarf entsprechende Stellen für Auszubildende in Handwerk und Industrie gibt?

 

Dies kann eindeutig verneint werden. Oftmals stimmt leider die Passung zwischen Ausbildungsplatzsuchenden und Ausbildungsplatzanbietenden nicht überein. In den letzten Jahren ist ein drastischer Rückgang der Schülerinnen und Schüler im Teilzeitbereich der beruflichen Schulen im Schulamtsbereich nicht besonders

festzustellen.

 

7.    Welche Auswirkungen hat die Verlegung des Agrarsektors von der Peter-Behrens-Schule zur Landrat-Gruber-Schule auf die Schülerzahlen der drei Agrar-Fachsparten gehabt? Welche Auswirkungen waren im gleichen Zeitraum bei der Sparte Mechaniker/in für Land- und Baumaschinen in der Erasmus-Kittler-Schule zu beobachten?

 

Die Verlagerung des Berufsfeldes Agrarwirtschaft nach Dieburg wird von den Lehrkräften und Ausbildungsbetrieben überwiegend positiv gesehen. Durch wirtschaftliche Veränderungen in diesem Berufsfeld ist bei Kleinstbetrieben die Bereitschaft auszubilden zunehmend gesunken. Eine deutliche Auswirkung auf die Beschulung der Auszubildenden an der Erasmus-Kittler-Schule im Bereich Land- und Baumaschinen Mechatroniker/in und Mechaniker/in ist parallel zu der o.g. Verlagerung nicht festzustellen.

 

 

8.    Welche Möglichkeiten bestehen, bei Verlegung einer Schule die Mehrkosten der Fahrtkosten zu übernehmen?

 

Gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes trägt der Schulträger die Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, die die Grundstufe der Berufsschule oder einer Berufsfachschule besuchen, durch deren Besuch die Vollschulzeitpflicht erreicht werden kann.