Anfrage der Fraktion von Die Linke:
1. Auf der letzten
Seite der Anlage A-3 des Schulentwicklungsplans 2014 für Berufliche
Schulen der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg,
Bericht der fachlichen Begleitung vom 22. Nov. 2014 sind Schülerzahlen
aufgeführt, für die Schulangebote sowohl in Darmstadt als auch in Dieburg
bestehen. Welchen realen Klassenstärken entspricht das im Einzelnen in
Darmstadt bzw. Dieburg?
Die
Klassenstärke liegt im Bereich der Teilzeitberufsschule zwischen 15 und 30
Schülerinnen und Schüler (SuS). Der Klassenteiler für eine Zuweisung der
Grund-unterrichtsversorgung sieht für die jeweiligen Schulformen wie folgt aus:
·
Studienqualifizierende Bildungsgänge (FOS):
Mind. 14 / max. 28 SuS
·
Studienqualifizierende Bildungsgänge (BG):
Hier ist die Zügigkeit festgelegt. Die Zuweisung erfolgt in der Oberstufe.
·
Berufliche Weiterbildung (FS): Mind. 14 /
max. 28 SuS
·
Zum mittleren Bildungsabschluss führend(BFS/HBFS):
Mind. 15 / max. 30 SuS
·
Berufsqualifizierend/Berufsschule im Dualen
System: Mind. 15 / max. 30 SuS
2. Welche
Möglichkeiten gibt es, bei kleinen Klassen evtl. durch Zusammenlegen
allgemeinbildende Fächer zu unterrichten?
„Die Festlegung des Unterrichts regelt die
Berufsschule in Abstimmung mit den ausbildenden Betrieben nach pädagogischen
Gesichtspunkten und ihren unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten gem. § 39
(4) HSchG“ Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit allgemeinbildende Fächer auf
„Leiste“ zu legen. Dies bedeutet, dass zur gleichen Zeit Fächer (z.B. Deutsch,
Englisch,..) im Stundenplan so gelegt werden, dass alle Klassen eines Jahrgangs
dann gleichzeitig unterrichtet werden. Vorteil hierbei ist, dass auch Gruppen
gebildet werden können, die den Unterrichtsstoff in verschiedenen Tiefen
vermittelt bekommen.
3. Gibt es Möglichkeiten,
einzelne Ausbildungsgänge in der Berufsschule weitgehend zusammen zu fassen,
z.B. Kfz-Mechaniker und Kfz-Mechatroniker?
Ja, es besteht die Möglichkeit in der
Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) Ausbildungsberufe, die einem Berufsfeld
zugeordnet sind, gemeinsam zu beschulen gem. § 39 (3) Satz 3. Für Fachklassen
(2.-3. Ausbildungsjahr) gilt in der Regel, dass der Unterricht in einem
Ausbildungsberuf oder für Berufe mit
überwiegend fachlich gleichen Ausbildungsinhalten erteilt wird, gem. § 39
(3)Satz 5.
Auch hier kann die Schule in Absprache mit
den Ausbildenden eine Zusammenlegung ermöglichen. Es erfolgt dann in der Regel
eine Differenzierung im berufsbezogenen Unterricht, um den jeweiligen Ausbildungsinhalten
gerecht zu werden.
4. Welchen Anteil
haben an den Berufsschulen Vollpädagogen, welchen Fachlehrer? Gibt es schon
jetzt Lehrer, die an mehr als einer Schule unterrichten? Werden Fahrzeiten als Arbeitszeit
gerechnet?
Es sind zurzeit rund 742 Lehrkräfte an den 7
beruflichen Schulen im Schulaufsichtsbereich beschäftigt. Hiervon sind ca. 66
Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer.
In einem geringen Umfang sind Lehrkräfte in
Teilabordnung auch an anderen
beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen
beschäftigt.
Sollten Fahrzeiten zwischen verschiedenen
Unterrichtsorten (z.B. Nebenstellen)
gemäß der Pflichtstundenverordnung
anrechenbar sein, so wird dies entsprechend der Verordnung umgesetzt.
5. Gibt es
Programme zur pädagogischen Qualifizierung von Fachlehrern?
Grundsätzlich sind Fachlehrerinnen und
Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer pädagogisch qualifiziert. Sowohl die
Staatlichen Schulämter als auch die Hessische Lehrkräfteakademie bieten zudem
Fortbildungsangebote in diesem Bereich an. Bei Bedarf werden an den
Studienseminaren auch Qualifizierungsmodule für die Fachlehrerinnen und -lehrer
durchgeführt.
6. Hängt der
Rückgang der dualen Ausbildung damit zusammen, dass es einfach nicht genügend
dem Bedarf entsprechende Stellen für Auszubildende in Handwerk und Industrie
gibt?
Dies
kann eindeutig verneint werden. Oftmals stimmt leider die Passung zwischen
Ausbildungsplatzsuchenden und Ausbildungsplatzanbietenden nicht überein. In den
letzten Jahren ist ein drastischer Rückgang der Schülerinnen und Schüler im
Teilzeitbereich der beruflichen Schulen im Schulamtsbereich nicht besonders
festzustellen.
7. Welche
Auswirkungen hat die Verlegung des Agrarsektors von der Peter-Behrens-Schule
zur Landrat-Gruber-Schule auf die Schülerzahlen der drei Agrar-Fachsparten
gehabt? Welche Auswirkungen waren im gleichen Zeitraum bei der Sparte
Mechaniker/in für Land- und Baumaschinen in der Erasmus-Kittler-Schule zu
beobachten?
Die
Verlagerung des Berufsfeldes Agrarwirtschaft nach Dieburg wird von den
Lehrkräften und Ausbildungsbetrieben überwiegend positiv gesehen. Durch
wirtschaftliche Veränderungen in diesem Berufsfeld ist bei Kleinstbetrieben die
Bereitschaft auszubilden zunehmend gesunken. Eine deutliche Auswirkung auf die
Beschulung der Auszubildenden an der Erasmus-Kittler-Schule im Bereich Land-
und Baumaschinen Mechatroniker/in und Mechaniker/in ist parallel zu der o.g.
Verlagerung nicht festzustellen.
8. Welche
Möglichkeiten bestehen, bei Verlegung einer Schule die Mehrkosten der
Fahrtkosten zu übernehmen?
Gemäß § 161 des
Hessischen Schulgesetzes trägt der Schulträger die Beförderungskosten für
Schülerinnen und Schüler, die die Grundstufe der Berufsschule oder einer
Berufsfachschule besuchen, durch deren Besuch die Vollschulzeitpflicht erreicht
werden kann.